Eigenbedarf für schwangeres Patenkind ?

Sorry ! Also nochmal von vorne:

Eine Tante (gleichzeitig Patentante, sehr enges verwandtschaftliches Verhältnis) besitzt ein kleines Häusschen mit Hof & Garten, welches seit ca. 8 Jahren von einer alleinstehenden ca. 65-jährigen Dame bewohnt wird.

Die Nichte, 34 Jahre alt und im 6. Monat schwanger, würde gerne mit Freund, Hund, 2 Katzen und Baby dort einziehen. Derzeit wohnt die Nichte in einer 68 qm Mietwohnung (ohne Garten) im gleichen Ort. Es ist nur schwer möglich, mit Baby und Haustieren in diesem Ort ein vergleichbares, bezahlbares Haus zu finden.

Kann die Tante der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen ?

Gleichzeitig wäre noch zu erwähnen, dass sich Mieter & Vermieter bereits aktuell vor Gericht wg. einer fristlosen Kündigung streiten. Die Mieterin hatte den Vermieter angezeigt, er solle ihr „Strom geklaut“ haben, was sich selbstverständlich als „Falschaussage“ herausstellte. Leider sieht das Gericht hier wohl kein „zerüttetes Verhältnis“ und die Mieterin muss NICHT ausziehen !

Bestehen hier Chancen, auf dem Wege der Eigenbedarfskündigung ??

Vielen Dank !!

Moin,
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Sollte im Beispiel die Tante mit im Haus wohnen, wäre auch http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573a.html möglich.

Da es in der Vergangenheit schon einen Rechtsstreit angenommen wurde könnte die Mieterin mit einer Argumentation „vorgeschobener Eigenbedarf“ vor Gericht durchaus auf offene Ohren treffen. Daher ist anzuraten, dass die fiktive Eigentümerin schon von Anfang an einen fiktiven Anwalt bemüht.

mfG
vnA

Das versteh ich leider nicht ganz.

Selbstverständlich ist der Eigenbedarf nicht fiktiv und nicht vorgeschoben. Bereits vor dem ersten Rechtsstreit wollte das Patenkind in dieses Haus einziehen.

Ein Anwalt ist selbstverständlich hinzugezogen. Dieser meinte allerdings, dass der Vorwurf des „Stromklau’s“ schwerer wiegen würde, als sämtlicher Eigenbedarf. Leider scheint dem aber nicht so zu sein !

Die konkrete Frage: Das Verwandtschaftsverhältnis ist eng (sehr familiär). Aber inwieweit spielt die bestehende Schwangerschaft eine Rolle und der Umstand, dass man mit Baby, Hund und 2 Katzen wesentlich schlechter eine geeignete Unterkunft findet, als eine alleinstehende Frau ohne Tiere ?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter sowas berücksichtigt ?

Danke !!

Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

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Hallo

wenn man es wissen will muss man der Mieterin wohl kündigen.
Ob sich Eigenbedarf auch auf Patenkinder erstreckt glaube ich eher nicht.

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Hi,

Eine Tante (gleichzeitig Patentante, sehr enges
verwandtschaftliches Verhältnis) besitzt ein kleines Häusschen
mit Hof & Garten, welches seit ca. 8 Jahren von einer
alleinstehenden ca. 65-jährigen Dame bewohnt wird.

Das könnte schon mal vorkommen (im Zweifel FAQ1129 durchlesen)

Die Nichte, 34 Jahre alt und im 6. Monat schwanger, würde
gerne mit Freund, Hund, 2 Katzen und Baby dort einziehen.

Ja, wenn da nicht die alte Dame wäre :wink:

Derzeit wohnt die Nichte in einer 68 qm Mietwohnung (ohne
Garten) im gleichen Ort. Es ist nur schwer möglich, mit Baby
und Haustieren in diesem Ort ein vergleichbares, bezahlbares
Haus zu finden.

Das kann so sein…wer soll das entscheiden?

Kann die Tante der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen ?

Siehe Vor-Poster.

Gleichzeitig wäre noch zu erwähnen, dass sich Mieter &
Vermieter bereits aktuell vor Gericht wg. einer fristlosen
Kündigung streiten. Die Mieterin hatte den Vermieter
angezeigt, er solle ihr „Strom geklaut“ haben, was sich
selbstverständlich als „Falschaussage“ herausstellte.

Mieter hat den Prozess verloren, weil hinter der Mietermeinung nichts relevantes herausstellte. Der Mietvertrag bleibt davon unberührt.

Leider
sieht das Gericht hier wohl kein „zerüttetes Verhältnis“ und
die Mieterin muss NICHT ausziehen !

Was soll auch zerrüttet sein. Es gab wohl keine Beleidigungen, Angriffe, kriminelle Machenschaften…
also alles in Butter. Lediglich eine Meinungsverschiedenheit wurde von Gericht geklärt. Man sollte meinen, dies wäre ein normaler Vorgang in einem Rechtsstaat, sonst nichts weiter. Auf Gefühle jeglicher Art wird da nicht gefragt.

Bestehen hier Chancen, auf dem Wege der Eigenbedarfskündigung ??

Klar, die Nichte kauft (für günstig, oder gar fast umsonst) das Haus der Tante und meldet Eigenbedarf an, der dann (vielleicht) nach 9 Monaten den Auszug der alten Dame bewirkt. Da sollte ein Rechtsgelehrter diesen Vorgang begleiten.

btw
wäre es so eventuell günstiger als eine Erbschaft nach neuer (Enteignungs-) Regel.

Vielen Dank !!

vlg MC

Hallo McLeo,

Bestehen hier Chancen, auf dem Wege der Eigenbedarfskündigung ??

Klar, die Nichte kauft (für günstig, oder gar fast umsonst)
das Haus der Tante und meldet Eigenbedarf an, der dann
(vielleicht) nach 9 Monaten den Auszug der alten Dame bewirkt.
Da sollte ein Rechtsgelehrter diesen Vorgang begleiten.

hm, ich verstehe jetzt nicht, warum eine Nichte (die Patenkind-Eigenschaft scheint ja nemben dem Verwandtschaftsverhältnis zu bestehen) nicht zu den Familienangehörigen eines Vermieters gehören würde, für die Eigenbedarf angemeldet werden kann. Laut diesem Link: http://www.rae-hoss.de/51015495fd0dabd01/51015496900… sind erst Cousin/Cousine wirklich ausgeschlossen.

Gruß, Karin

Hi KUHmax,

Bestehen hier Chancen, auf dem Wege der Eigenbedarfskündigung ??

Klar, die Nichte kauft (für günstig, oder gar fast umsonst)
das Haus der Tante und meldet Eigenbedarf an, der dann
(vielleicht) nach 9 Monaten den Auszug der alten Dame bewirkt.
Da sollte ein Rechtsgelehrter diesen Vorgang begleiten.

hm, ich verstehe jetzt nicht, warum eine Nichte (die
Patenkind-Eigenschaft scheint ja nemben dem
Verwandtschaftsverhältnis zu bestehen) nicht zu den
Familienangehörigen eines Vermieters gehören würde,

Weil Nichte eine Grauzone ist, kein Ausschluss wie für Cosine und Schwägerin, aber auch kein pro für dirkte Blutlinie oder im Haushalt lebend.

An Grauzonen verdienen sich die Gerichte ihr Geld. Das nennt sich Einzelfallprüfung. Die alte Dame ist streitfähig, wie bereits erwähnt.

für die
Eigenbedarf angemeldet werden kann. Laut diesem Link:
http://www.rae-hoss.de/51015495fd0dabd01/51015496900…
sind erst Cousin/Cousine wirklich ausgeschlossen.

s. o.

btw Imho
ist dabei eine Patenschaft oder Schwangerschaft unerheblich. Erheblich wäre ob die Nichte im Haushalt der Tante ständig lebt. Das ist nicht der Fall und ist damit ein Hebel für den M.

vlg MC

Zu den begünstigten Familienangehörigen, die eine Eigenbedarfskündigung grundsätzlich rechtfertigen, gehören neben dem Eigentümer selbst nur: Eltern, Kinder, Enkel und Geschwister.
Entfernte Verwandte (z.B. Neffe, Nichte, Onkel, Tante, Cuosin, Schwager, geschiedene Ehegatten etc.) zählen nicht zu den Familienangehörigen, zu dessen Gunsten eine Mietwohnung gekündigt werden darf, es sei denn, der Verwandte steht in einem nachweislich besonders engen Kontakt zum Vermieter.