Hallo,
mal angenommen ein Elternpaar mit 4 Kindern(Mieter A) zieht in ein 2 Familienhaus.Der Vermieter B bewohnte bis dahin die Wohnung der Familie,zieht dann aber aus beruflichen Gründen weg.Die Mieter A mieten auch gleich den Garten mit dazu,da der andere Mieter C kein Interesse hat.Nach 2 Jahren wird das Haus verkauft an Vermieter D.Vermieter D möchte gerne neuen Wind ins Haus bringen und ruft die Mieter zu mehr Ordnung in ihren Kellerräumen auf,möchte Betriebskosten senken,neue Mietverträge und Kellerräume neu zuordnen.Diese sehen aber keinen Bedarf und belassen alles beim alten.Nach kurzer Zeit hat Mieter C die Nase voll weil Vermieter D in seinen Kellerräumen rumschnüffelt und zieht aus.Mieter A bleiben zurück und bekommen vom Vermieter D den Garten nach § 580a BGB gekündigt(Grundbucheintrag ist vorhanden.Dieser Kündigung wiederspricht Mieter A.Daraufhin teilt Vermieter D mit das er nun nach dem Auszug von Mieter C in die Wohnung ziehen kann und dann den Garten für sich beansprucht.Vermieter D bewohnt aber schon ein großes Eigenheim mit Garten.
Wenn Vermieter D nun tatsächlich in die Wohnung von Mieter C ziehen sollte,hat er dann ein Sonderkündigungsrecht gegen Mieter A?