Hallo Wolfgang
Hallo Wolfgang,
hast du persönlich ein Problem mit Günter?
Nein keinesfalls.
Oder warum fährst
du ihn immer so dumm von der Seite an?
Oder hast du vor, hier die Atmosphäre zu vergiften? Das wäre
nämlich „schade“.So, wie du dich äußerst, hat man als dritter
keine Lust mehr, weiterzulesen; und das ist doch schade, denn
auch als dritte Person oder Laie möchte man doch einen
Wissensgewinn daraus ziehen.
Das ist das Problem des Betrachters, aber was glaubst Du wie
das in den streitigen Schriftsätzen manchmal losgeht. nicht
minder. Recht lebt vom streiten.
Ja, ich weiß, dass Recht auch (!!!) vom Streiten lebt. Aber wie ich schon versucht habe darzustellen, ist es für dritte einfach netter, wenn „normal“ gepostet wird und ein normaler Ton beibehalten wird. Und nicht ständig irgendwelche Tritte von der Seite kommen. Das gebietet die Höflichkeit.
Und wenn du meinst, hier irgendjemanden ständig von der Seite dumm anmachen zu müssen, dann nervt das einfach nur.
Wenn das in deinen „streitigen Schriftsätzen“ anders ist, dann ist das dein Problem. Das gibt dir noch lange nicht das Recht, dich hier auch so aufzuführen. Oder das an den Leuten hier auszulassen! Das ist total daneben. Wieso meinst du, dass das dir das Recht gibt, hier irgendjemanden so anzupflaumen… Es geht doch auch auf normale Art und Weise. Oder etwa nicht?
So, wie du dich äußerst, hat man als dritter
keine Lust mehr, weiterzulesen; und das ist doch schade, denn
auch als dritte Person oder Laie möchte man doch einen
Wissensgewinn daraus ziehen.
- Deine Auskunft war völlig falsch
Stimmt nach deinen eigenen Worten hier in diesem Thread doch
gar nicht. Wenn du den ersten Beitrag von Günter liest, wirst
du feststellen, dass es da Übereinstimmungen mit dem gibt, was
du später gepostest hast.
Der Fragesteller schreibt: "ein Brief des Vermieters mit
ähnlichem Wortlaut wie „Hiermit kündige ich Ihnen zum …
wegen Eigenbedarf“ "
- Die Kündigung ist und war unwirksam
Ist hier wirklich das gesamte Kündigungsschreiben
wiedergegeben? Ich denke, davon kann man nicht ausgehen. Und
„mit ähnlichem Wortlaut“. Wenn das Kündigungsschreiben also
nicht genau wiedergegeben ist, und es zweifelhaft (oder besser
wahrscheinlich) ist, dass es nicht vollständig wiedergegeben
wurde, wie kannst du dann so endgültig urteilen, dass die
Kündigung unwirksam ist…?
Lieber Brendan das war nicht die Frage
Gefragt wurde : Hallo Experten,
gehe ich richtig in der Annahme, daß ein Brief des Vermieters
mit ähnlichem Wortlaut wie „Hiermit kündige ich Ihnen zum …
wegen Eigenbedarf“ NICHT rechtskräftig ist? Kann man so einen
Brief ignorieren? Was muß zwingend in einer
Eigendarfskündigung stehen? Kann mir jemand auch die
entsprechenden Paragraphen nennen? Fragen über Fragen…
Nur ich habe gepostet was darin stehen MUSS.
Nein, das ist so nicht wahr. Du hast eben nicht nur geschrieben, was drin stehen muss, sondern dir zusätzlich erlaubt, ein endgültiges Urteil zu fällen, ob das Kündigungsschreiben nun wirksam ist oder nicht. Und nur auf das letztere bezog ich mich. Und nur darauf bezog sich meine Nachfrage, warum du meinst, es endgültig beurteilen zu können. Ich habe nichts zu deinen Postings, was in einer Eigenbedarfskündigung drin stehen muss oder nicht drin stehen muss, gesagt und meine Äußerung nicht darauf bezogen. Also versuche nicht, es nun so aussehen zu lassen. Schau beim Lesen genauer hin.
Und versuch nicht, hier etwas zu verdrehen (lies an dieser Stelle im P.S. nach)
wie kannst du dann so endgültig urteilen, dass die
Kündigung unwirksam ist…?
Das haste immer noch nicht beantwortet…
ich lasse mich gern belehren. wenn dies anders war.
Auch BGH Urteile sind Einzelfälle die nur auf gleichgelagerte
Fälle übertragbar sind.
Dies ist hier wohl nicht gegeben denn der Fragesteller fragt
was drinstehen muss das hatte ich hineingeschrieben. Wenn dann
Kritik kommt dann muss der Kritiker Hasenrein sein.
Ich übrigen die Gerichtsflure sind voll mit Leuten wie Günter
und Leuten wie Wolfgang.
Ich denke, davon kann man nicht ausgehen. Und
„mit ähnlichem Wortlaut“. Wenn das Kündigungsschreiben also
nicht genau wiedergegeben ist, und es zweifelhaft (oder besser
wahrscheinlich) ist, dass es nicht vollständig wiedergegeben
wurde, wie kannst du dann so endgültig urteilen, dass die
Kündigung unwirksam ist…? Fragt sich der Laie. Gerade auch
deshalb, weil ihr über spezifische Details gestritten habt…
Und was dein
-
betrifft: Gibt es da wirklich keinen Unterschied zwischen
Eigenbedarf (also für sich selbst) und Eigenbedarf für einen
Verwandten? Oder wolltest du das nur nicht anerkennen? Im
ersten Fall könnte man Unterstellen, dass dem M der Wohnort
ect. des VM bekannt ist. Muss es dann noch mal (doppelt) im
Kündigungsschreiben erwähnt werden?
Ja weil der Kündigende die Gründe nicht nachschieben kann es
sei denn die würden nachträglich entstanden sein.
Das verstehe ich nicht. Wieso nachschieben…? Niemand spricht hier - in diesem Beispiel - von Nachschieben. Wenn die Daten bekannt sind, sind sie das auch vor dem Kündigungsschreiben, und genau zu dem Zeitpunkt der Zustellung des Kündigungsschreibens und während der ganzen restlichen Zeit. Bekannt ist bekannt. Ich unterstelle da einfach mal, dass M und VM zu dem Zeitpunkt der Kündigung nicht das erste Mal miteinander Kontakt haben… Und wenn man etwas eh weiß, braucht man es dann wirklich noch mal doppelt und dreifach sagen…? Das doch wohl nicht. Was du unten doch auch selber bestätigst (vgl. den Absatz mit dem „wackligen Podest“)
Warum? Fragt sich der
Laie. Und wenn der VM das nicht macht, und mal angenommen es
kommt zu einer Gerichtsverhandlung, würde der Richter nur
aufgrund dieser Formalie (wo doch eh alles bekannt ist)
zugunsten des M entscheiden?
Da würde der Laie denken, dass das 'ne alberne Rechtsprechung
wär.
Ein Anwalt der den VM vertritt würde nicht auf diese wackelige
Podest steigen dürfen ohne Warnung an den Mandanten VM.
eben
Grüße, Brendan
P.S.: Im Übrigen bitte ich dich, meine Postings nicht so zu kürzen, dass der halbe Inhalt verloren geht!