Eigenbedarfskündigung bei Zeitmietvertrag?

Guten Tag,

in meinem Elternhaus befindet sich eine momentan vermietete Einliegerwohnung. Im Mietvertrag steht folgendes zur Mietdauer:

„Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2010 und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.“

Handschriftlich wurde ergänzt: „jedoch mindestens 3 Jahre“.

Nun meine Frage:
Aufgrund geänderten Umständen, möchte ich nach Möglichkeit diese Einliegerwohnung im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung vor Ablauf der handschriftlich ergänzten 3 Jahre beziehen. Ist dies zulässig? Handelt es sich hierbei überhaupt um einen Zeitmietvertrag?
Eine ausreichende Begründung des Eigenbedarfs liegt vor.

Hoffe auf Ihre Hilfe!

Mit freundlichem Gruß

Hallo,
Vertrag ist Vertrag. Innerhalb dieser 3 Jahre ist auch der Mieter gebunden an diesem Vertrag festzuhalten und gleichzeitig vor jegliche Kündigung geschützt. Nach den drei Jahren findet die gesetzliche Regelung Anwendung. Also für drei Jahre handelt es sich um einen Zeitmietvertrag. Hier kann in dieser Zeit kein Eigenbedarf angemeldet werden.
mfG. Lutz