Eigenheimzulage an Finanzamt zurück?

Wenn man als Ehepaar bis 2010 oder 2011 Eigenheimzulage erhalten hat und einer der Bezugsberechtigten in 2011 ausgezogen ist und in 2012 die Scheidung vollzogen wird, muss man dann Eigenheimzulage an das Finanzamt zurückzahlen? Oder gilt das dann nur für den Anteil in 2011? Danke

Denn diese Frage hier hat sowas von gar nichts mit dem Mietrecht zu tun.

Grüße