Hallo,
angenommen jemand besitzt eine Eigentumswohnung mit einem dazugehörigen Keller.
Weiter angenommen, es wird mit der WEG ein Vertrag geschlossen, dass ein leerstehender Keller gemietet werden kann.
Angenommen, der Keller ist nicht wirklich hergerichtet: keine verputzten Wände, unebener sandiger Boden, frei verlaufende Rohre in Deckenhöhe. Man könnte sagen: der Keller ist wie im Rohbauzustand. Alle Keller in dieser Wohngegend sind so spartanisch.
Weiter angenommen im noch nicht unterschriebenen Mietvertrag stehen verpflichtende Formulierungen für den Mieter, wie:
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[…] behördliche Anordnungen jeder Art auf eigene Kosten und Gefahr zu entsprechen (Schädlingsbekämpfung, Wasserabflüsse, […])
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[…] Haftpflichtversicherung […] abzuschließen
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[…] Schönheitsreparaturen, […] Instandhaltungsarbeiten durchzuführen
Welche Konsequenzen könnten diese Formulierungen haben? Für mich klingt das wie ein Knebelvertrag.
Sollte man von solch einem Vertrag die Finger lassen?
Danke für Anregungen
Ajo