Hallo,
ein Mieter lebt seit über zwei Jahren in einer Wohnung- bei der eine Einbauküche mitvermietet ist.
Mietvertrag ist ein einfacher- handelsüblicher, in dem nur angekreuzt wurde, daß diese Einbauküche auch in der Wohnung ist.
Kurz nach dem Einzug war die Spülmaschine defekt- nach dem Anruf beim Vermieter, sorgte er dafür, daß eine Firma diese Maschine zur Reparatur abholte- ein Geräteaustausch ( Maschine war zu dem Zeitpunkt schon 10 Jahre alt) lehnte der Vermieter ab- so wurde repariert aber die Maschine hat nie mehr gut gespült.
Nun- ist diese Spülmaschine wieder ganz defekt und es erfolgte vom Mieter nun der Anruf beim Vermieter.
Dieser brachte nun folgende Aussage:
Er hätte die Küche einfach nur so in der Küche gelassen und wenn ein Gerät kaputt ginge läge es am Mieter, ob er dieses dann repariert oder ersetzt.
Es ständ nicht ausdrücklich drin, daß er die Küche mitvermietet hätte (aber wenn es angekreuzt ist, ist es doch so!??)- denn ansonsten hätte er auch mehr an Miete genommen.
Er meinte- wenn ein Gerät kaputt ginge- wäre das so…würde der Mieter sich dann - wie in diesem Fall nun- eine neue Spülmaschine zulegen, dann könnte er sie beim Umzug auch wieder mitnehmen.
Nun- ist der Mieter sehr verunsichert!
Es würde ja bedeuten, daß er Kühlschrank, Herd, Spülmaschine- komplett neu kaufen könnte wenn defekt und die Küche wäre dann bis auf die Schränke dann leer, wenn er auszieht und alles mitnimmt!!
Das alles lief nun per Telefon und der Mieter ist sich nicht im Klaren, ob für den Tag X- wenn er auszieht…dann das alle rechtens ist oder der Vermieter DANN mit Forderungen kommen könnte!
Etwas schriftlich extra fixieren…ist mit diesem Vermieter sehr schwierig…- einer vom alten Schlag, der sich mal nix sagen lässt- immer REcht hat und schnell beleidigt ist.
Auf eine damalige Frage, ob er den Boden erneuern würde- kam der dezente Hinweis, daß er auch in diese Wohnung ziehen könnte…die Drohung darin wurde durchaus verstanden!
Somit vielleicht verständlich, daß man sich als Mieter (noch dazu Frau und alleine mit Kindern) nicht auf Ärger einlassen möchte.
Vielleicht kann hier jemand sagen, was wirklich rechtens ist- und wo man sich auf der sicheren Seite bewegt…notfalls ob man den Vermieter auch mal zu einem Gespräch mit einem Zeugen bringen kann- ob sowas dann ein Beweis wäre falls es später zu Ärger kommt!
Erklärend noch- es geht dem Mieter nicht darum, daß nun unbedingt neue Geräte gekauft werden-- es geht nur um die Funktionstüchtigkeit!
Was ist also zu tun??
fragende Grüsse
kitty