Einbauküche defekt!

Hallo,

ein Mieter lebt seit über zwei Jahren in einer Wohnung- bei der eine Einbauküche mitvermietet ist.
Mietvertrag ist ein einfacher- handelsüblicher, in dem nur angekreuzt wurde, daß diese Einbauküche auch in der Wohnung ist.

Kurz nach dem Einzug war die Spülmaschine defekt- nach dem Anruf beim Vermieter, sorgte er dafür, daß eine Firma diese Maschine zur Reparatur abholte- ein Geräteaustausch ( Maschine war zu dem Zeitpunkt schon 10 Jahre alt) lehnte der Vermieter ab- so wurde repariert aber die Maschine hat nie mehr gut gespült.

Nun- ist diese Spülmaschine wieder ganz defekt und es erfolgte vom Mieter nun der Anruf beim Vermieter.

Dieser brachte nun folgende Aussage:
Er hätte die Küche einfach nur so in der Küche gelassen und wenn ein Gerät kaputt ginge läge es am Mieter, ob er dieses dann repariert oder ersetzt.

Es ständ nicht ausdrücklich drin, daß er die Küche mitvermietet hätte (aber wenn es angekreuzt ist, ist es doch so!??)- denn ansonsten hätte er auch mehr an Miete genommen.

Er meinte- wenn ein Gerät kaputt ginge- wäre das so…würde der Mieter sich dann - wie in diesem Fall nun- eine neue Spülmaschine zulegen, dann könnte er sie beim Umzug auch wieder mitnehmen.

Nun- ist der Mieter sehr verunsichert!
Es würde ja bedeuten, daß er Kühlschrank, Herd, Spülmaschine- komplett neu kaufen könnte wenn defekt und die Küche wäre dann bis auf die Schränke dann leer, wenn er auszieht und alles mitnimmt!!

Das alles lief nun per Telefon und der Mieter ist sich nicht im Klaren, ob für den Tag X- wenn er auszieht…dann das alle rechtens ist oder der Vermieter DANN mit Forderungen kommen könnte!

Etwas schriftlich extra fixieren…ist mit diesem Vermieter sehr schwierig…- einer vom alten Schlag, der sich mal nix sagen lässt- immer REcht hat und schnell beleidigt ist.
Auf eine damalige Frage, ob er den Boden erneuern würde- kam der dezente Hinweis, daß er auch in diese Wohnung ziehen könnte…die Drohung darin wurde durchaus verstanden!
Somit vielleicht verständlich, daß man sich als Mieter (noch dazu Frau und alleine mit Kindern) nicht auf Ärger einlassen möchte.

Vielleicht kann hier jemand sagen, was wirklich rechtens ist- und wo man sich auf der sicheren Seite bewegt…notfalls ob man den Vermieter auch mal zu einem Gespräch mit einem Zeugen bringen kann- ob sowas dann ein Beweis wäre falls es später zu Ärger kommt!

Erklärend noch- es geht dem Mieter nicht darum, daß nun unbedingt neue Geräte gekauft werden-- es geht nur um die Funktionstüchtigkeit!

Was ist also zu tun??

fragende Grüsse
kitty

die frage ist: was ist im vertrag „angekreuzt“? „küche“ oder „einbauküche“? im ersteren fall ist wohl nurder raum gemeint - im zweiten auch die möbel. einfachste lösung für das geräteproblem: die alten teile in den keller stellen, und neue anschaffen. und beim auszug kommt der schrott wieder in die küche und das eigene gerät nimmt man mit. vorher am besten noch mal den vermieter schriftlich drauf hinweisen, dass das teil defekt ist.

Hallo,

angekreuzt ist Einbauküche, aber der Vermieter sagt, daß es nicht separat drinsteht und damit er nur aus „Nettigkeit“ alles dringelassen hat.
Ansonsten würde er mehr Miete nehmen und das wäre dann auch schriftlich aufgeführt.

Punkt ist - ich werde mir keine Spülmaschine nun neu kaufen und möchte nur nicht später in Regress genommen werden, weil es dann heisst, ich müsste doch…

kitty

Hallo Kitty
Wenn im MV steht „Einbauküche“ oder der Begriff angekreuzt ist, ist das Bestandteil der Mietsache.
Das Beste, was dem Mieter passieren kann, ist die Verwirklichung der Drohung auf Eigenbedarf.
Der Mieter kann dann aufpassen, was nach seinem Auszug passiert, wenn der Nachmieter eingezogen ist, dem Mietverbrecher einen satten Schadensersatz aufbrummen.
Man kann das auch telefonisch mit diplomatischen Worten vermitteln.
Der Mieter sollte sich im Übrigen an den zuständigen Mieterschutzbund wenden, dort Mitglied werden und einen entsprechenden Brief zur Sache an den Vermieter schicken lassen.
Die Wirkung ist in jedem Fall grandios.
Entweder wird knurrend erneuert oder gekündigt.
In jedem Fall wird eine unbefriedigende Situation beendet.
Bei Kündigung, siehe oben.

Gruß
Rochus

Wenn die Küche beim Einzug des Mieters in der Wohnung war, dann gilt sie als mit vermietet. Damit hat der Vermieter für die Funktionsfähigkeit der Küche und der eingebauten Geräte zu sorgen.
florestino

Hallo,

Wenn die Küche beim Einzug des Mieters in der Wohnung war,
dann gilt sie als mit vermietet.

Öhm - nö. Kommt schon noch drauf an, was dazu besprochen wurde. Kann ja auch ein Nachlass vom Vormieter sein, oder? Oder ein Geschenk vom Vermieter.
Das trifft hier ja offensichtlich nicht zu. Aber Deine Behauptung ist zu allgemein.
Gruß
loderunner (ianal)