Einbehalt der Kaution

Hallo Gemeinde

Stimmt das, dass der Vermieter nach dem Auszug die Kaution solange behalten darf, bis alle Rechnungen (Nebenkostenabrechnung,Jahresabrechnung, Heizung etc.)beglichen sind.

Danke Silvio

Hallo Gemeinde

Moin,

Stimmt das, dass der Vermieter nach dem Auszug die Kaution
solange behalten darf, bis alle Rechnungen
(Nebenkostenabrechnung,Jahresabrechnung, Heizung
etc.)beglichen sind.

zumindest einen Teil der ausreicht eine zu erwartende Betriebskostennachzahlung zu begleichen.

Danke Silvio

vnA