Einbehalt Kaution wg. Pavillon

Hallo @all!

Folgender fiktiver Fall:

Mieter M hat seine Wohnung fristgerecht gekündigt. Im Vorfeld gab es diversen bösen Schriftverkehr wegen nicht funktionierender Heizung und weitere Mängeln die nicht/nie abgeschaft/abgestellt wurden.

Im Garten steht ein Baumarktpavillon der durch Schneefall zerstört wird. Mieter M demontiert die Reste und entsorgt diese. Leider aber ohne Info an Vermieter V.

Vor Auszug zieht Vermeiter V nun die Bankbürgschaft aufgrund des zerstörten Pavillon. Erklärungen wie der Schaden entstand fanden keinen Anklang beim Vermieter.

Mieter ist weder Rechtschutzversichert noch im Mieterschutzbund oder ähnliches.

Die Frage lautet nun:

Ist der Vermeiter im Recht?
Bei der Bürgschaft handelt es sich um ein Mietavl der Hausbank welches auf erste Anforderung an den Vermieter ausgezahlt wurde.
Muss der Vermieter den Mieter über die Inanspruchnahme informieren?
Muss der Vermieter dem Mieter einen Frist zur Instandsetzung geben?
Wie kann der Mieter sich seine Kaution (kostengünstig) zurückholen?
Kann der Mieter der Inanspruchnahme widersprechen?
Kann der Mieter seine Haftpflichtversicherung für den Schaden in Anspruch nehmen? (Wobei hier der Schadensergang auf Eigenverschulden konstruiert werden müsste. Versicherungsbetrug!!!)

Ich befürchte, dass hier gerichtliche Schritte unabdingbar sind oder?
Zum Vermeiter sei noch gesagt, dass es sich hierbei um eine höchst unprofessionelle Person handelt die erbost über den Mängelbericht des Mieters und dessen Kündigung war.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
Samy