Einbruch und neues Schloss

Hallo,

ein fiktiver Vermieter V hat die Wohnungstür seiner fiktiven Mieterin M vom Schlüsseldienst öffnen lassen (M war zu dem Zeitpunkt grade in der Badewanne) mit der Begründung, er müsse sofort das Wohnungsschloss austauschen lassen, da er den Zweitschlüssel, den er mit Erlaubnis der Mieterin hatte, verloren habe.

Liegt hier strafbarer Hausfriedensbruch vor?

M möchte jetzt ein zweites Schloss an ihrer Tür anbringen lassen, weil sie nicht sicher ist, ob V nicht doch einen Schlüssel für das neue Schloss hat (M hat drei Schlüssel bekommen und V diesmal nicht erlaubt, einen weiteren zu behalten).
Dazu müsste M ein ca. 8 mm großes Loch in ihre Wohnungstür bohren.

Darf sie das, ohne die Erlaubnis von V?
Wenn M irgendwann aus der Wohnung auszieht, muss sie dann das zusätzliche Schloss entfernen und das Loch zugipsen, oder gar wegen dem Loch eine neue Tür einbauen lassen?

Gruß,
Markus

Hi Markus,

niemand hindert M., das Schloss einfach auszutauschen, das Schloss des Vermieters ordentlich zu verwahren und selbiges beim Auszug wieder einzubauen. Geht also auch ohne zusätzliche Löcher.

Gruß Ralf

Hallo Markus,

das ist nicht nur Hausfriedensbruch, sondern auch die witzigste Begründung, die ich je gehört habe.

Ein Zusatzschloß könnte allerdings Probleme geben, insbesondere, wenn die Tür „kaputt“ gemacht werden muß. Da wäre eine abermalige Auswechslung des Schlosses u.U. billiger.

Gruß!

Horst

Hallo!

Liegt hier strafbarer Hausfriedensbruch vor?

Das kommt drauf an wie man die willentliche Hingabe eines Ersatzschlüssels verstehen mag. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dadurch habe die Mieterin eingewilligt, dass der Vermieter jederzeit die Wohnung betritt, dann nein. Diese Auffassung würde ich aber nicht teilen. Dass der Vermieter einen Zweitschlüssel hat ändert meiner Meinung nach nichts daran, dass er keine Berechtigung hat, die Wohnung zu betreten.
Zumal ich das nicht wollte. Mein Vermieter hat mir bei meinem Sicherheitsschloss knapp sechs Schlüssel nur für die Wohnungstür übergeben, weil die ziemlich teuer sind und es billiger ist, gleich mehrere zu bestellen und eindringlich drauf hingewiesen, dass es bei dem Schloss schwer wird, die Tür zu öffnen ohne sie vollkommen zu demolieren, weil sechs Bolzen in tief die Zarge greifen und ich mir jemanden suchen sollte, bei dem ich einen Schlüssel hinterlegen kann. Sehr angenehm, dass er nicht in diesem Zusammenhang wollte, dass er einen Schlüssel behält - was ich nie und nimmer tolerieren wollte.

Darf sie das, ohne die Erlaubnis von V?

Wie schon gesagt, Schloss wechseln wäre wohl der sicherere Weg. Ob das geht…schau mal hier:

/t/schliezylinder-tauschen-erlaubt-oder-nicht/2755069

Gruß,

Florian.

Danke für eure Antworten!
Danke für eure Antworten!

Hallo,

M möchte jetzt ein zweites Schloss an ihrer Tür anbringen
lassen, weil sie nicht sicher ist, ob V nicht doch einen
Schlüssel für das neue Schloss hat (M hat drei Schlüssel
bekommen und V diesmal nicht erlaubt, einen weiteren zu
behalten).
Dazu müsste M ein ca. 8 mm großes Loch in ihre Wohnungstür
bohren.

Darf sie das, ohne die Erlaubnis von V?
Wenn M irgendwann aus der Wohnung auszieht, muss sie dann das
zusätzliche Schloss entfernen und das Loch zugipsen, oder gar
wegen dem Loch eine neue Tür einbauen lassen?

Ich habe da noch eine kurze Idee (wobei das Posting von Drambeldier mir schon gut gefallen hat):
Ich habe irgendwann mal folgendes in einem Mietvertrag gelesen:

„§xxx Nicht zustimmungsplichtige Handlungen des Mieters:
[…]
Einbau von Einbruchssicherungen: Panzerriegel, Türspion, zweites Türschloss.
Die Maßnahmen geschehen auf eigene Kosten (des Mieters) und Risiko
[…]
Wir (Vermieter) weisen darauf hin, dass bei einer evt. Beendigung des Mietverhältnisses der Ursprungszustand wieder herzurichten ist, falls keine Einigung mit dem Nachmieter erziehlt werden kann.“

Worauf ich hinaus will, ist also, dass du dir den Mietvertrag und alle Anlagen usw. noch mal genau anschaust, vielleicht hast du Glück, und findest eine entprechende Passage.

Und was den Ursprungszustand betrifft: Ich kann mir nur wenige Fälle vorstellen, bei denen ein Nachmieter sich über ein zweites (Sicherheits-) Schloss beschweren würde.
Und „Ursprungszustabd wieder herzurichten“ würde ich so interpretieren, dass zugipsen und lackieren reicht (wenn man das vorherige Loch nicht mehr erkennt); nicht unbedingt eine neue Tür.

Ich bin nur ein Laie, kann daher keine Garantie übernehmen,
viele Grüße,
Brgit