Hallo,
ein fiktiver Vermieter V hat die Wohnungstür seiner fiktiven Mieterin M vom Schlüsseldienst öffnen lassen (M war zu dem Zeitpunkt grade in der Badewanne) mit der Begründung, er müsse sofort das Wohnungsschloss austauschen lassen, da er den Zweitschlüssel, den er mit Erlaubnis der Mieterin hatte, verloren habe.
Liegt hier strafbarer Hausfriedensbruch vor?
M möchte jetzt ein zweites Schloss an ihrer Tür anbringen lassen, weil sie nicht sicher ist, ob V nicht doch einen Schlüssel für das neue Schloss hat (M hat drei Schlüssel bekommen und V diesmal nicht erlaubt, einen weiteren zu behalten).
Dazu müsste M ein ca. 8 mm großes Loch in ihre Wohnungstür bohren.
Darf sie das, ohne die Erlaubnis von V?
Wenn M irgendwann aus der Wohnung auszieht, muss sie dann das zusätzliche Schloss entfernen und das Loch zugipsen, oder gar wegen dem Loch eine neue Tür einbauen lassen?
Gruß,
Markus