Eingebauter Grundofen, der dem Mieter gehört

Hallo,

ein Mieter wird vom Vermieter gekündigt (nicht wegen Eigenbedarf und nicht wegen dem Verhalten des Mieters). Der Mieter zieht aus, aber der Vermieter hat noch keinen Nachmieter gefunden.

Nun ist in dem Haus vom Vor-Vormieter ein Grundofen verbaut, der so sehr Teil des Hauses ist, dass es in KEINEM Fall Sinn machen würde, ihn auszubauen (der Ausbau würde mehr kosten, als der Ofen wert ist).

Die Mieter haben bei ihrem Einzug vor zwei Jahren für diesen Ofen 750.- Euro Ablöse an den Vormieter gezahlt, was gerechtfertigt ist. Nun wollen sie dafür eine ähnliche Summe vom (noch nicht vorhandenen) Nachmieter.

Können sie diese verlangen, auch wenn sie schon ausgezogen sind? Wie gehen sie am besten vor? Sie können ja nichts dafür, dass der Vermieter noch keinen Nachmieter gefunden hat.

Vielen Dank für die Auskunft im Voraus!
Mira

Hallo !

Nur mal für Doofe wie mich, es wird gekündigt,aber es liegt KEIN Eigenbedarf des VM vor und auch KEIN mieterbedingter Grund ?

Wie ist denn dann die Kündigung begründet ? Ein VM kann nur aus wenigen Gründen kündigen.

Egal,

Was hat es mit dem eingebauten Ofen zu tun ?

Wem gehörte er und wem jetzt nach Auszug ?

Wenn mit Zustimmung des VM ehemals eingebaut,dann kann das schon so sein,er wurde „weiterverkauft“. Aber es muss ihn ja niemand in Zukunft mehr abnehmen wollen.
Deshalb halte ich es für schwierig bis unmöglich,einen fest eingebauten Ofen an den Nachmieter zu verkaufen,schließlich hat man mit dem rechtlich nichts zu tun.
Dann schon an den VM verkaufen,aber ob der ihn bezahlen muss ?
Wenn der vom Ofen nichts weiss,dann könnte er sogar den Ausbau verlangen.

MfG
duck313

Hallo duck,

danke für die Antwort.

Der Grund der Kündigung ist nicht relevant und laut dem Anwalt der Mieter auch nicht rechtens (der Anwalt ist gerade nicht erreichbar, deshalb meine Frage hier im Forum). Ich kann es aber gern noch erzählen, wenn es dich interessiert… Ist eine Geschichte zwischen der Gemeinde und dem Vermieter. Die Mieter ziehen trotzdem nach dieser Kündigung freiwillig aus.
Sie sind übrigens noch gar nicht draussen, sondern gerade am umziehen.

Der Ofen wurde damals mit Zustimmung der Vermieter gebaut.

Das gute Stück gehört seit 2 Mietergenerationen den Mietern. Und die Mieter wollen nun wissen, ob der Ofen nach dem Auszug automatisch an den Vermieter übergeht oder nicht, falls nicht rechtzeitig ein Nachmieter, der den Ofen abnimmt, gefunden wird.

Ich glaube durch deine Art zu fragen verstehe ich es langsam. Also gehört der Ofen weiterhin den Mietern. Findet der Vermieter einen Nachmieter, der den Ofen übernimmt, ist alles geregelt. Übernimmt der Nachmieter den Ofen nicht, können die jetzt ausziehenden Mieter sich überlegen, ob sie ihn verschenken und einfach drinnenlassen, oder (trotz der hohen Ausbaukosten) ausbauen. Verstehe ich das richtig?

Liebe Grüsse,
Mira

Hallo !

meines Erachtens hatte allenfalls der Erstbesitzer und Einbauer des Ofens einen Anspruch auf Geldzahlung durch den Vermieter,als er auszog.
Er hat mit Zustimmung des VM eine „Wertverbesserung“ an der Mietwohnung vorgenommen,das kann eigentlich nicht völlig kostenlos sein.
Da es sich ja um einen festen Einbau handelt,kann man den ja nicht mehr rückbauen,er wurde Bestandteil der Wohnung.
Aber was damals zwischen dem Mieter und VM abgesprochen wurde ?

Und gilt der „Verkauf“ des Ofens an den neuen Mieter als Abtretung des möglichen Anspruchs gegen den Vermieter ?

MfG
duck313

Okay… Also läuft es so: der jetzige Mieter kriegt evtl. eine Ablöse von dem, der das Haus irgendwann als nächstes mietet. In dem Fall ist alles klar.

Falls dieser nicht will, kann der jetzige Mieter den Ofen ausbauen.

Stimmt das?

Hallo!

Also läuft es so: der jetzige Mieter kriegt evtl. eine
Ablöse von dem, der das Haus irgendwann als nächstes mietet.
In dem Fall ist alles klar.

Falls dieser nicht will, kann der jetzige Mieter den Ofen
ausbauen.

Stimmt das?

Nein, weil unter Umständen nach § 946 BGB der Vermieter schon längst Eigentümer des Ofens geworden sein kann. Die Zahlung der Ablöse an den Vormieter hat da nichts zu sagen, der Anspruch kann nämlich auch unberechtigt gewesen sein …

Falls das so ist, dann hat der jetzige Mieter weder einen Anspruch auf Ablöse, noch darf er den Ofen mitnehmen.

Gruß,
Max

Hallo !

Eher nein,denn wie von jemand anderem schon geschrieben,der fest eingebaute Ofen wird bereits Bestandteil der Wohnung geworden sein.
Und der gehört dann auch dem Vermieter.

Sprich den VM doch mal darauf an,man hätte eine „Ablöse“ dafür bezahlt und wie die Eigentumsverhältnisse daran eigentlich sind.

MfG
duck313