Liebe www-Gemeinde,
habe kürzlich folgende Diskussion verfolgt und würde gern Eure Meinung dazu hören.
Zwei Lebenspartner/Mieter A und B leben in einer gemeinsamen Wohnung. Die Miete wird von Mieter A per Dauerauftrag bezahlt. Es besteht ein Einheitsmietvertrag, der jedoch nur vom Vermieter und Mieter A unterschrieben wurde (Mieter B wird nur oben im Kopf erwähnt).
Ist Mieter B der Untermieter von Mieter A in solch einem Fall, da Mieter B keine Unterschrift geleistet hat?
Und kann Mieter A dem Mieter B kündigen?
Es ging weiter die Diskussion um, solch ein Mietvertrag sei ungültig.
Geh ich Recht in der Annahme, das zwischen dem Vermieter und Mieter A ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen ist?
Gruß, Renate