Einzige Wohnung ohne Wärmemengenzähler

Nehmen wir mal an jemand zieht in eine neue Wohnung.
Schon mehr als 1 Monat vor Einzug teilt dieser jemand dem Vermieter mir, dass in zu beziehenden Wohnung keine Wärmemengenzähler existieren, nur in den anderen 5 Wohnungen dieses Hauses.
Der Vermieter versichert, dass er sich bis zum Einzug darum kümmern wird, was er letztendlich aber doch nicht macht.
Sagen wir mal, dass nun der Hausmeister einige Zeit später beim Vermieter nachfragt, was aus den fehlenden Wärmemengenzählern wird.
Der Vermieter kommt nur auf die gloreiche Idee, dass diese eine Wohnung doch gar keine Zähler benötige, schließlich könnte man ja vom Gesamtverbrauch des Hauses (6 Parteien) anderen Wohnungen abziehen und den Rest der Wohnung ohne Wärmemengenzähler zuordnen.

  1. Würde das nicht bedeuten, dass Wärmeerhaltungskosten und Leitungswärmeverlustkosten der arme Tropf aus der Wohnung ohne Wärmemengenzähler alleine aufkommen würde und somit zu viel zahlt?

Es stellt sich auch die Frage dieser Vermieter überhaupt ermitteln will, wie viel Kosten für diese Wohnung übrig bleiben, denn schließlich geben ja die Wärmemengenzähler in den anderen Wohnungen den Verbrauch nicht in „verbraucht m³ Gas“ an. Es sind ja viel mehr Einheiten, wo bei Abrechnung alle Wärmemengenzähler zusammengerechnet werden und den Gesamtverbrauch des Hauses darstellen. Was an Gaskosten war sieht ja der Vermieter auf seiner Rechnung des Energieversorgers. Diese Kosten (+Wartungsarbeiten der Heizanlage etc.) werden doch dann lediglich Prozentual auf die Verbrauchten Einheiten der einzelnen Wohnungen aufgeteilt.

  1. Wie ein Vermieter da überhaupt einen Verbrauch für diese einzelne Wohnung ermitteln? Villeicht den durchschnittlichen Verbrauch aller Wohnungen in dem Haus zu Grunde legen?

tach:

Ich kenne die berechnung so:

man rechnet die menge aller Wärmemengenzähler zusammen und erhält so 100%

Daraus resultiert für jeden WMZ ein Prozentwert.

Der rest ist 3 satz

100 für alle, die einer wohnung wmz ergeben 27 % also zahlt die frostbeule 27% der gesamten heizenergie.

Zumal: Ohne die WMZ in der eohnung könnte der VM auch garnicht feststellen, das Mieter Frostbeule in wirklichket ein Eskimo ist und auch im winter bei eis und schnee das Fesnter sperrangelweit auf hat, die heizung hingegen aus.

Wenn ich aber nur den wert für die gesammtmenge habe, die Teilmengen aber nicht auf Prozente umrechnen kann, da mir werte fehlen, denn ich kann ja auch die 100 % nicht addieren, habe ich eine Mathematisch nicht lösbare aufgabe.

somit sollte sich der Mieter entweder an einen Mieterverein oder den Hausmeister wenden, weil er sich sonst überlegen kann, NACH DEM SCHREIBEN mit angemessener Fristsetzung des mietervereins die miete zu kürzen.

gez. Cheru,
Hobbyeskimo

Hallo

  1. Würde das nicht bedeuten, dass Wärmeerhaltungskosten und
    Leitungswärmeverlustkosten der arme Tropf aus der Wohnung ohne
    Wärmemengenzähler alleine aufkommen würde und somit zu viel
    zahlt?

Ja.

  1. Wie ein Vermieter da überhaupt einen Verbrauch für diese
    einzelne Wohnung ermitteln? Villeicht den durchschnittlichen
    Verbrauch aller Wohnungen in dem Haus zu Grunde legen?

Der Vermieter hat bei Mehrfamilienhäusern den Wärmeverbrauch nach Heizkostenverordnung zu erfassen und abzurechnen (§§ 1-8 HeizkV).
Tut er das nicht, ist seine Abrechnung schlicht nicht prüfbar, Nachzahlungen auf Heizkosten werden nicht fällig, diesbezügliche Vorauszahlungen können zurückgefordert werden, falls nach Abrechnung der übrigen Nebenkosten ein Guthaben verbleibt. Nach § 12 HeizkV gibt es außerdem das Recht, den auf die Heiz-/Warmwasserbereitungskosten entfallenden Teil um 15% zu kürzen, aber das betrifft nur die nicht verbrauchsabhängige Abrechnung, die hier ja nicht zur Anwendung kommen soll.

Gruß
smalbop