Nehmen wir mal an jemand zieht in eine neue Wohnung.
Schon mehr als 1 Monat vor Einzug teilt dieser jemand dem Vermieter mir, dass in zu beziehenden Wohnung keine Wärmemengenzähler existieren, nur in den anderen 5 Wohnungen dieses Hauses.
Der Vermieter versichert, dass er sich bis zum Einzug darum kümmern wird, was er letztendlich aber doch nicht macht.
Sagen wir mal, dass nun der Hausmeister einige Zeit später beim Vermieter nachfragt, was aus den fehlenden Wärmemengenzählern wird.
Der Vermieter kommt nur auf die gloreiche Idee, dass diese eine Wohnung doch gar keine Zähler benötige, schließlich könnte man ja vom Gesamtverbrauch des Hauses (6 Parteien) anderen Wohnungen abziehen und den Rest der Wohnung ohne Wärmemengenzähler zuordnen.
- Würde das nicht bedeuten, dass Wärmeerhaltungskosten und Leitungswärmeverlustkosten der arme Tropf aus der Wohnung ohne Wärmemengenzähler alleine aufkommen würde und somit zu viel zahlt?
Es stellt sich auch die Frage dieser Vermieter überhaupt ermitteln will, wie viel Kosten für diese Wohnung übrig bleiben, denn schließlich geben ja die Wärmemengenzähler in den anderen Wohnungen den Verbrauch nicht in „verbraucht m³ Gas“ an. Es sind ja viel mehr Einheiten, wo bei Abrechnung alle Wärmemengenzähler zusammengerechnet werden und den Gesamtverbrauch des Hauses darstellen. Was an Gaskosten war sieht ja der Vermieter auf seiner Rechnung des Energieversorgers. Diese Kosten (+Wartungsarbeiten der Heizanlage etc.) werden doch dann lediglich Prozentual auf die Verbrauchten Einheiten der einzelnen Wohnungen aufgeteilt.
- Wie ein Vermieter da überhaupt einen Verbrauch für diese einzelne Wohnung ermitteln? Villeicht den durchschnittlichen Verbrauch aller Wohnungen in dem Haus zu Grunde legen?