Hallo zusammen,
nehmen wir mal an jemand hätte ein 6-Familienhaus und die Heizkörper werden über die regulären Verdunsterröhrchen abgelesen.
Die ablesende Firma verschickt nun ein Angebot, welches auf das Ablesen der Röhrchen per Funk ausgelegt ist. Die Kosten sind natürlich entsprechend höher. Auf Nachfrage wird mitgeteilt dass diese Art der Funkablesung in Kürze vorgeschrieben wäre, gleichzeitig wird ein Musterschreiben an die Mieter verschickt, in dem ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird.
Wie kann etwas vorgeschrieben sein und gleichzeit besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs??
Ich habe nirgends eine Gesetzesvorlage gefunden die das ablesen von Heizkörpern per Funk vorschreibt.
Bin ich nur zu dösig etwas zu finden oder wird hier nur versucht die hauseigenen Geräte zum ablesen per Funk an den Mann zu bringen?
Bin für jede Antwort dankbar…
LG