Energieausweis und diverse Mängel (lang)

Hi,

Kann mir mal einer den Energieausweis mit nutzen für ein bestehendes Mietverhältnis erklären?

wenn es sich um eine Mietwohnung von 42m² handelt, und diese eine 2,5 Zimmer wohnung ist.

Nehmen wir an es befinden sich im Wohnzimmer, Schlafzimmer, und Arbeitszimmer je ein Nachtspeicherofen.

es wird nur ein ofen betrieben (wohnzimmer) und der alleine Verursacht ca. 1800€ kosten an Verbrauch.

Der im Schlafzimmer wird nur sporadisch erwärmt um Schimmel Vorzubeugen.

Macht es sinn vom vermieter einen Ausweis zu verlangen?
Das Haus ist ca aus 1950, und ein Doppelhaus.
Das dach und der Spitzboden sind nicht Isoliert, muss die durch den VM nachgeholt werden?

Dachpfannen sind locker, also können so abgenommen werden (verstrichene Pfannen). muss der Vm diese befestigen er meint er müsse auf sturmschaden warten.

die Trennwand der beiden einheiten weist leichte feuchtigkeit im bodenbereich auf, die durch staunässer auf der seite des Nachbarn kommt (selber VM) wer muss die staunässe beseitigen?

das sin momentan alle Fragen, hoffe das sich wer zeit für ne Antword nimmt, und danke

Hi,

Kann mir mal einer den Energieausweis mit nutzen für ein
bestehendes Mietverhältnis erklären?

Es gibt keinen Nutzen für einen M. Deshalb gibt es auch kein Einsehrecht für den M.

Einen Nutzen soll der Käufer oder Mietinteressent haben zB zur Entscheidungshilfe.

wenn es sich um eine Mietwohnung von 42m² handelt, und diese
eine 2,5 Zimmer wohnung ist.

Nehmen wir an es befinden sich im Wohnzimmer, Schlafzimmer,
und Arbeitszimmer je ein Nachtspeicherofen.

gut, besser als nichts

es wird nur ein ofen betrieben (wohnzimmer) und der alleine
Verursacht ca. 1800€ kosten an Verbrauch.

Weil dieser Ofen die ganz Wohnung beheizt, fallen vermutlich höhere Kosten an, als wenn die Wärme von mehreren Öfen verteilt in den verschiedenen Zimmern erfolgen würde.
Für die richtige Temperatur gibt es Einstellmöglichkeiten.

Diese Durchschlagsheizung
(Fachdeutsch: Thermisch angekoppelte Räume)
führen zu Problemen mit Oberflächentemperaturen der Wände usw. etc.

Der im Schlafzimmer wird nur sporadisch erwärmt um Schimmel
Vorzubeugen.

gut, bis jetzt Glück gehabt…
Siehe mal zur Sicherheit hinter dem Schrank o. ä. an der Aussenwand nach (vorrücken).

Macht es sinn vom vermieter einen Ausweis zu verlangen?

nein s. o.

Das Haus ist ca aus 1950, und ein Doppelhaus.

Wenn es sich um nur eine Einliegerwohnung handelt, wäre kein Mieterkündigungsschutz vorhanden…
also Vorsicht mit Forderungen.

Das dach und der Spitzboden sind nicht Isoliert, muss die
durch den VM nachgeholt werden?

Spitzböden wäre seit einiger Zeit zu dämmen. Dies würde allerdings nur einige Prozent Heizkosten sparen.
Zudem gibt es ihmo keine Strafe darauf, wenn es nicht gemacht wird.
Der VM könnte allerdings auf solche Forderung allergisch reagieren, s. o.

Dachpfannen sind locker, also können so abgenommen werden
(verstrichene Pfannen).

Das Dach geht dem M nur etwas an, wenn es in seiner Wohnung oder Person eine Einschränkung gibt.
Herabstürzbare Dachteile müssen dem VM gemeldet werden, bzw. der Feuerwehr.
Wenn nichts herabstürzen kann, wäre dies auch nicht die Sache des M.

muss der Vm diese befestigen er meint
er müsse auf sturmschaden warten.

Ein typischer Fall von Versicherungssanierung ;-(

die Trennwand der beiden einheiten weist leichte feuchtigkeit
im bodenbereich auf, die durch staunässer auf der seite des
Nachbarn kommt (selber VM)

Wäre der VM der Staunässer, so wie ein Bettnässer? :wink:

wer muss die staunässe beseitigen?

Der Verschulder muß den Schaden bezahlen. Der VM wäre der normale Bauherr dieser Maßnahme. Der M sollte sich dann auf Trockungsmaßnahmen in seiner Wohnung gefaßt machen.

das sin momentan alle Fragen, hoffe das sich wer zeit für ne
Antword nimmt, und danke

bitte

vlg MC

hallo,

Kann mir mal einer den Energieausweis mit nutzen für ein
bestehendes Mietverhältnis erklären?

es gibt keinen nutzen für ein bestehendes mietverhältnis, da er nur für neu abzuschließende zu erstellen und vorzulegen ist.

darüber hinaus ist mir auch noch kein fall bekannt geworden, in dem ein miet- oder kaufinteressent seine entscheidung vom inhalt des energieausweises abhängig gemacht hätte.

lg dev