Erdung einer Satschüssel

Wer muß die Kosten der Erdung einer Satschüssel bezahlen ? Vermieter oder Mieter

Derjenige der die Schüssel aufhängen lässt, da er für die ordnungsgemäße Anbringung verantwortlich zeichnet. Und wenn dafür eine Erdung erforderlich ist …

vnA

vnA

Auf dem Dach war vom Vermieter ein Antennenmast mit terrestrischer Antenne,die duch Sat-Antenne ersetzt wurde.Der Antennenmast muß doch auch vorher schon geerdet gewesen sin. Und in diesem Fall muß der Vermieter dafür zuständig gewesen sein. Oder ?

Bei mir ist weder die ehem. Antenne noch die Schüssel geerdet oder geerdet gewesen. Und das bei Montage durch eine Fachfirma.
Einfach mal im Handwerksbrett nachfragen ob dies heutzutage denn sein muss.

vnA

Auf dem Dach war vom Vermieter ein Antennenmast mit
terrestrischer Antenne,die duch Sat-Antenne ersetzt wurde.

Wie wäre es denn, wenn Du endlich die entscheidende Frage beantworten würdest: WEM GEHÖRT DIE SCHÜSSEL???

Der
Antennenmast muß doch auch vorher schon geerdet gewesen sin.

Interessiert doch genau gar keinen.

Und in diesem Fall muß der Vermieter dafür zuständig gewesen
sein. Oder ?

Und?
Vor dem Erstbezug hat der Vermieter vielleicht auch schon mal tapeziert. Ist er dann jetzt für alle Zeiten für das Anbringen der Fußleisten nach einer Schönheitsreparatur des Mieters verantwortlich?

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Hallo !

Eine Antenne AUF dem Dach eines Hauses MUSS geerdet sein !
Wie das zu erfolgen hat,sagen die entsprechenden VDE-Vorschriften(in Kürze: 16 mm² Cu,eindrähtig,kürzster Weg zum Einzelerder,Hauserder(Fundamenterder), Potenzialausgleich mit mind. 4 mm² Cu vom Standrohr zu den Koaxkabeln(Abschirmung) usw.

Oder bei einer Haus-Blitzschutzanlage mit dieser leitend verbunden sein.

Man kann zwar davon ausgehen,ein vorh. Standrohr einer Hausantenne war geerdet,sicher ist das aber nicht.
Das müsste der Errichter der Schüsselantenne unbedingt nachprüfen,denn dafür ist er verantwortlich.
Es kann ja einmal geerdet gewesen sein,ist nun aber schadhaft,deshalb muss es stets nachgeprüft werden (optisch und Messung).

MfG
duck313

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Seit wann gilt diese Vorschrift?

vnA

Moin,

die Frage seit wann das gilt kann ich Dir nicht beantworten aber das muss schon eine Weile so sein…
Aus unserem Archiv (Frage von 2006):
/t/erdung-einer-satellitenanlage/3543578

Die Links darin führen allerdings teilweise ins Leere, auch wenn die Infos unter anderem Ziel noch zu haben sind:
http://www.vde.com/de/Ausschuesse/Blitzschutz/FAQ/bs…
http://www.vde.com/de/ausschuesse/blitzschutz/faq/Se…

http://www.blitzschutz.de/infos/download/Blitzschutz…
(Infokasten am Ende)

Gruß
M.

Dass eine Sat- oder Antennenanlage bei der Neumontage geerdet werden muss steht außer Frage. Wenn allerdings die Anlage VOR der Einführung der entsprechenden Vorschrift erstellt wurde (was offensichtlich bei mir wohl der Fall war) hat sie Bestandsschutz wie fehlender Fi oder 2-adrige Kabel.
Dem UP ist daher zu sagen, dass sehr wohl Antennen ohne Erdung möglich waren und für die Aufsetzung einer Schüssel wohl eine Erdung neu hergestellt werden muss.

vnA

Hallo,

Wenn allerdings die Anlage VOR
der Einführung der entsprechenden Vorschrift erstellt wurde

Das wissen wir nicht. Kann doch auch irgendwer entgegen der Vorschrift gebastelt haben.

Dem UP ist daher zu sagen, dass sehr wohl Antennen ohne Erdung
möglich waren und für die Aufsetzung einer Schüssel wohl eine
Erdung neu hergestellt werden muss.

…und zwar zu bezahlen von dem, dem die Schüssel gehört. Wissen wir aber immer noch nicht, wer das ist. Obwohl man natürlich einen starken Verdacht hat.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo !

Diese Vorschrift (nach VDE 0855…) ist "uralt,ich habe nicht das Datum der Ersteinführung zur Hand.
Es sind Jahrzehnte !

Oft noch angeführte Regelausgaben sind von 1984,es ist nicht die Erstausgabe !

Das wird mindestens aus den frühen 1960er-Jahren sein.

Hier noch ein interessanter Link mit den Regeln und Detailskizzen.

http://www.kleiske.de/vde%200855/vde0855_310108.pdf

MfG
duck313