Erneuerung Balkon

Hallo zusammen,
mal angenommen dass vor ca 3. Wochen an einem Haus (7 Parteien) alle Balkongeländer von dem Vermieter(in Eigenarbeit, ohne Firma) zwecks Erneuerung entfernt wurden. Es hieß, dass die neuen Geländer „in den nächsten Tagen“ angebracht werden sollten. Was jedoch nur an einem Balkon im EG geschehen ist. Auf eine Rückfrage bei der Firma die für die Montage zuständig ist, erhielt man die Antwort, dass der Vermieter einen Kran zur Verfügung stellen wollte, damit die anderen Balkon in den oberen Etagen angebracht werden können. Allerdings hielt er 2 Termine nicht ein. Die Firma wollte dann selbst einen Kran zur Verfügung stellen und die Kosten solle der Vermieter tragen. Was er allerdings nicht wollte. Für heute war nun ein neuer Termin vereinbart, der aber wieder nicht eingehalten wurde. Die Balkone sind auch nicht gesichert, so dass man die Balkon nicht nutzen kann.
Weiß jmd. ob man in einem solchen Fall eine rechtliche Handhabe hat? (wie z.B. Mietminderung oder ähnliches)
Schon mal vielen, vielen Dank im voraus

Hallo Taywana,

da der Balkon mit zum Mietobjekt gehört, kann bei Nichtnutzbarkeit auch die Miete gekürzt werden.

In der folgenden Tabelle werden Mietminderungen von 3%, bzw. 15% genannt:
http://www.datentransfer24.de/Mietminderungstabelle…

Gruß!

Horst

Super vielen Dank, für die schnelle Hilfe!!
VG
Tanja