Extrem hohe Heizkosten - was tun?

Hallo,

ein Mieter erhält für die letzten 6 Monate (erste Zeit seiner Anmietung einer Wohnung, ca. 120qm, Altbau, insgesamt 3 Wohnungen, Ölzentralheizung) die Heizkostenabrechnung und staunt über stolze 1.800 Euro Heizkosten.

Abgerechnet wurde die Grundgebühr über qm und der Verbrauch über Anteil an den Gesamtkosten über Verdunster. So weit korrekt.

Aber der Verbrauch ist ja enorm!

Da der Mieter weder exzessiv geheizt hat noch ständig die Fenster offen hatte, wundert er sich sehr darüber.

Ist ein solcher Verbrauch normal? Oder schon jenseits des üblichen?

Ist das womöglich als Mangel der Wohnung zu sehen? Mit solchen Extrakosten hatte der Mieter nicht gerechnet, dann hätte er die Wohnung nicht genommen. Als er danach fragte, wurde ihm eine Vorauszahlung von 100€ pro Monat genannt, die würde ausreichen. Die Abrechnung ist jetzt das Dreifache!

Was hat es z.B. mit dem „Energiepass“ auf sich, den ein Mieter angeblich vom Vermieter verlangen kann? Bringt das was oder sind das nur unnötige Kosten für den Vermieter?

Vielen Dank für Infos
und viele Grüße

Frank

Hallo Frank!

Das ist wohl eine Situation, die momentan bei vielen Haushalten auftritt.

Du solltest auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen oder zum Mieterschutzbund. Hört sich nicht ganz rechtens an. 1.800 Euro ist natürlich ein enormer Betrag. Selbstverständlich muss man abwägen, wieviel du verbraucht hast. Du hast ja geschrieben, dass du sparsam warst…also wie gesagt, wenn du die 1.800 Euro nicht zahlen willst, dann solltest du auf jeden Fall zu jemanden gehen, der Ahnung davon hat und die gesamte Nebenkostenabrechnung „unter die Lupe“ nimmt.

Viel Glück dabei!

Hallo Katrin,

Du solltest auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen oder zum
Mieterschutzbund. Hört sich nicht ganz rechtens an.

Woraus liest du, dass die Höhe der Heizkosten „nicht rechts“ sind???
Altbauten können u.U. ganz gewaltige Heizkosten verursachen!

1.800 Euro
ist natürlich ein enormer Betrag. Selbstverständlich muss man
abwägen, wieviel du verbraucht hast. Du hast ja geschrieben,
dass du sparsam warst…

Der Verbrauch wurde anscheinend über Verdunster ermittelt. Soweit also verbrauchsabhängig!

also wie gesagt, wenn du die 1.800
Euro nicht zahlen willst, dann solltest du auf jeden Fall zu
jemanden gehen, der Ahnung davon hat und die gesamte
Nebenkostenabrechnung „unter die Lupe“ nimmt.

Selbstverständliche sollte man eine Nebenkostenabrechnung kontrollieren. Ich muss aber zugeben: deine Formulierung „wenn du nicht zahlen willst“ stört mich allerdings etwas. Wenn bei der Abrechnung alles korrekt ist (was - wie oben schon erwähnt - bei einem Altbau ohne weiteres so sein kann!) müssen diese Kosten auch bezahlt werden. Ein einfaches „ist mir zu hoch, ich will nicht zahlen“ reicht dazu beileibe nicht!

Um welche sechs Monate handelt es sich überhaupt?
Über 300 Euro / Monat in der Heizperiode bei 120 qm im Altbau ohne Wärmeisolierung, mit alten Fenstern etc. ist schon drin.

Grüße von
Tinchen

Hallo,

danke für Eure Antworten!

Der Mieter zahlt natürlich, wenn alles rechtens ist - das ist keine Frage.

Allerdings fragt er sich, ob diese Heizkosten wirklich in Ordnung sind oder nicht z.B. die Wohnung nicht einem zu erwartenden Standard (Isolierung etc.) entspricht und dies evtl. einen Mangel darstellen könnte.

Dann immerhin wird der vom Vermieter genannte und durch die Vorauszahlung gesetzte Betrag um das Doppelte überschritten. Wenn der Mieter das vorher gewusst hätte, hätte er sich wohl gegen die Wohnung entschieden. :frowning:

Um welche sechs Monate handelt es sich überhaupt?
Über 300 Euro / Monat in der Heizperiode bei 120 qm im Altbau
ohne Wärmeisolierung, mit alten Fenstern etc. ist schon drin.

Es handelt sich um Januar bis Juni.

Viele Grüße
Frank

Zusatzfrage: Aufteilung nach Grund- u.Verbrauchsk.
Hallo,

noch eine Zusatzfrage:

der Vermieter teilt die Gesamtkosten 50/50 auf Grund- und Verbrauchskosten.

Grundkosten werden nach qm und Verbrauchskosten nach Verdunstereinheiten auf die Mietparteien aufgeteilt.

Wo ist dieser 50/50-Schlüssel festgelegt? Im Mietvertrag ist er nicht benannt.

Oder kann der Vermieter dies völlig frei festlegen? (Bei den meisten anderen Kosten ist im Mietvertrag ausführlich alles mögliche dazu angegeben).

Danke
und viele Grüße

Frank

Hallo Frank!

ein Mieter erhält für die letzten 6 Monate (erste Zeit seiner
Anmietung einer Wohnung, ca. 120qm, Altbau, :insgesamt 3 Wohnungen,
Ölzentralheizung) die Heizkostenabrechnung und staunt über stolze
1.800 Euro :Heizkosten.

Nehmen wir ein Haus aus den 70ern. Dabei ist ein Energiebedarf von 300 kWh pro qm und Jahr normal, bei noch älteren Häusern können auch 500 kWh pro qm und Jahr entstehen und bei feuchtem Gemäuer ist dem Energiebedarf keine Grenze gesetzt. Bei 120 qm Wohnfläche und dem Standard der 70er kommt man auf 36.000 kWh nur für die Heizung. Läuft auch die WW-Bereitung ganzjährig über die Heizungsanlage, steigt der Energiebedarf. 36.000 kWh erzeugt man aus 3.600 l leichtem Heizöl. Bei einem Durchschnittspreis von 60 Cent/Liter kostet der fragwürdige Spaß 2.160 € pro Heizperiode. Ist die Heizung ganzjährig für die WW-Bereitung in Gang, können daraus ohne weiteres 2.500 € werden. Bei manchem mit heißer Nadel genähten 50er-Jahre-Bau, wo feuchtes Gemäuer zum Normalzustand gehört, kann man glatt den doppelten Betrag einplanen. Du bist also mit 1.800 € bestens bedient, wenn Du berücksichtigst, daß der Winter in diesem Jahr sehr lange dauerte und es bis April lausig kalt war.

In der kommenden Heizperiode mußt Du mit höheren Kosten rechnen, denn für 6 Cent pro kWh gibt’s keine Energie mehr. Du mußt mit 7 bis 8 Cent pro kWh rechnen. Wenn Du mit ein paar hundert € Heizkosten übers Jahr kommen willst, mußt Du in ein zeitgemäß isoliertes Haus ziehen, Baujahr nicht wesentlich früher als 2000 oder in einen sachgemäß isolierten und sanierten Altbau. Nur neue Fenster und ein paar Eimer Farbe auf die Fassade reichen aber nicht.

Ist das womöglich als Mangel der Wohnung zu sehen?

Bei einem Altbau sind die entstandenen Heizkosten kein Mangel, sondern normal und für einen harten Winter sogar eher niedrig.

Mit solchen Extrakosten hatte der Mieter nicht gerechnet…

Am Mieter kann doch die jahrelange Diskussion um energiesparende Bauweisen nicht spurlos vorbei gegangen sein. Zeitweise beherrscht das Thema seit Jahren sämtliche Medien. Die alten Energieschleudern sind keine Hirngespinste von Ökofreaks, sondern sündhaft teure und umweltschädigende Realität, für deren Betrieb sogar Kriege geführt werden und Menschen krepieren. Als betroffener Mieter bist Du kein Einzelfall. Der weit überwiegende Teil unseres gesamten Gebäudebestands besteht hinsichtlich des Energiebedarfs aus Katastrophen. Auch die Entwicklung von der Wärmeschutzverordnung bis zur Energieeinsparverordnung ist zwar ein wichtiger und richtiger Schritt, aber nur ein Anfang. Belüftung mit Wärmerückgewinnung ist sogar bei Neubauten immer noch kein Standard. Es wird wohl noch eine Generation dauern, bis sich Haustechnik nicht mehr in ein paar eingegipsten Strippen erschöpft.

…dann hätte er die Wohnung nicht genommen. Als er danach fragte, wurde ihm eine Vorauszahlung von 100 € pro :Monat genannt, die würde ausreichen.

In einem milden Winter und wenn der Mieter mit 19°C Raumtemperatur zufrieden ist, wird der genannte Betrag reichen, aber nicht, wenn wir monatelang Temperaturen zwischen -10 und -20°C haben.

Was hat es z.B. mit dem „Energiepass“ auf sich, den ein Mieter angeblich vom Vermieter verlangen kann? Bringt :das was oder sind das nur unnötige Kosten für den Vermieter?

Der Energiepaß ist noch nicht eingeführt. Damit ist erst im Laufe des Jahres, vielleicht auch erst 2007 zu rechnen. Viele Vermieter stänkern mit den seltsamsten Argumenten gegen den Energiepaß, weil objektive Kriterien für den Energiebedarf die Vermietbarkeit von Häusern auf unzeitgemäßem Stand erschweren. Die Kosten des Energiepasses sind verschwindend gering. Der Energiepaß kostet 200 bis 300 € für ein EFH und in Mehrfamilienhäusern umgerechnet auf die einzelne Wohnung noch geringere Beträge. Für den Mieter geht es beim Vergleich von überalterten und zeitgemäßen Wohnungen um jährlich 1.000 € Betriebskosten oder mehr.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

Die 1.800€ waren übrigens nur für Januar bis Juli, also nur ein halbes Jahr.

Der Mieter hatte vorher das Glück, in einer Wohnung gewohnt zu haben, bei der im Haus alle übrigen Wohnungen von Eigentümern bewohnt waren. Da wird das Haus und seine Technik natürlich auf einem ganz anderen Stand gehalten.

Daher sind die 100€ auch nicht als niedrig aufgefallen, zumal der Mieter mit 20° Raumtemperatur mehr als zufrieden ist (außer wenn weiblicher Besuch kommt, die sind ja manchmal echte Frostbeulen :smile:.

Aber wenn so etwas nicht als Mangel gilt, hilft auch ein Energiepaß oder eine Wärmebildaufnahme im Nachhinein wohl nichts, da man Erneuerungen vom Vermieter nicht verlangen kann. (Die Miete ist übrigens schon deutlich oberhalb des ortsüblichen Niveaus, da es sich um einen sehr schönen Altbau handelt).

Nur hat der Mieter Angst, dass er arm wird darin…

Viele Grüße
Frank

der Vermieter teilt die Gesamtkosten 50/50 auf Grund- und
Verbrauchskosten.
Grundkosten werden nach qm und Verbrauchskosten nach
Verdunstereinheiten auf die Mietparteien aufgeteilt.
Wo ist dieser 50/50-Schlüssel festgelegt? Im Mietvertrag ist
er nicht benannt.
Oder kann der Vermieter dies völlig frei festlegen? (Bei den
meisten anderen Kosten ist im Mietvertrag ausführlich alles
mögliche dazu angegeben).

Es gilt die Heizkostenverordnung

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…

Danach müssen bei Zentralheizungen mindestens 50 %, maximal
70 % der Gesamtkosten nach Verbrauch, der Rest nach
Wohnfläche umgelegt werden.
Innerhalb dieser Spanne darf der Eigentümer frei entscheiden.
Außerhalb dieser Spanne dürfte er übrigens nicht mal
gehen, wenn es im Mietvertrag vereinbart wäre.

1 Like

Danke!
Danke für die Info und den Link!

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

Es handelt sich um Januar bis Juni.

Januar bis März sind recht heizkostenintensiv…
siehe z.B.: http://%20www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/WarmeBetriebskosten/zbbh2-1-1.htm

Grüße von
Tinchen

Hallo Wolfgang
deiner Argumentation stimme ich aus vollstem Herzen zu
… bis auf die Sache mit dem Energiepass:

Es wurde und wird ja schon lange auf Teufel komm’ raus (schön)gerechnet (EnEV, WSVO).
Papier ist aber äußerst geduldig …
Und ob das, was auf dem Papier steht, dann auch umgesetzt wird/wurde, kontrolliert zur Zeit niemand.
Ich denke, daran wird sich auch durch den Energiepass nichts ändern.

Dass es im Altbau-Bestand viel zu verbessern gäbe, meine ich zwar auch - realistischerweise sollte man aber auch in’s Auge fassen, dass sich das auf die Mietpreise auswirken wird.
Also: Betriebskosten runter - Mietpreise rauf!?
Für jeden Eigentümer wird klar sein, dass Investitionen zwecks Energieeinsparung zwar sinnvoll sind, aber auch bezahlt werden müssen.
Ich befürchte aber, dass das für manche Mieter womöglich eine böse Überraschung bedeuten wird.

Wenn ich mir dazu ansehe, was der ENERGIEPASS für einen Aufwand und Kosten für uns alle mit sich bringt, bis er denn endlich mal wahr wird, dann wird mir ganz schlecht …
Man muss sich nur mal die Veröffentlichungen, Infos, Projektberichte des IWU dazu anschauen.

Bedenklich stimmen mich auch die letzten Ergebnisse - teilweise ergaben die Probeberechnungen für ein- und dasselbe Objekt erhebliche Abweichungen:

http://www.iwu.de/datei/Vereinfachte_Ermittlung_von_…
(falls es direkt nicht funktioniert: www.iwu.de >Download)
Vereinfachte Ermittlung von Primärenergiekennwerten zur Bewertung der wärmertechnischen Beschaffenheit in ökologischen Mietspiegeln (14.07.2006)
siehe Seite 82:

… Die auftretenden Abweichungen im Primärenergiekennwert liegen für die :untersuchten Fälle zwischen -30 % und 60 %. Eine Interpretation dieser :erheblichen Abweichungen ist nur sehr schwer möglich. In einigen Fällen können :jedoch Hinweise gegeben werden. …

usw.

M.E. gibt es schon lange eine gute und noch dazu völlig kostenlose Möglichkeit zur Bewertung einer Wohnung (z.B. für Mieter als Entscheidungshilfe pro/contra Anmietung):
die vorliegenden Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre für genau die betreffende Wohnung

Leider macht aber kaum ein Interessent von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch - selbst wenn sie ihm ausdrücklich angeboten wird (so jedenfalls meine Erfahrung).

Aktuelles zum Energiepass (Einführung - Stand) gibt’s z.B. auch unter
http://www.baulinks.de/webplugin/themen/1frame.htm?e…