Fensterbeschlag kaputt, wer zahlt ?

Hallo

Im Badezimmer eines Miethauses ( Reihenmittelhaus ) ist der untere Beschlag aufgrund von Rost heraus gebrochen. Beim Fensterputzen wurde bemerkt, das der obere auch rostet, wo man beim Fensteröffnen irgendwann den Flügel in der Hand hält ( wobei man von halten nicht mehr reden kann, da das Fenster recht gross und schwer ist ).

Es wurde sich mit einer Firma in Verbindung gesetzt, wo jemand kam, um sich den Schaden anzuschauen.

Der Herr meinte, das die Fester knapp 30 Jahre alt sind, und dieser Schaden ein Verschleiss ist.

Daraufhin wurde der Vermieter darüber informiert, der sich anscheinend weigert, dafür aufzukommen. Nach Anfrage bei der eigenen Versicherung wurde gesagt, das diese auch nicht für den Schaden aufkommt. Der Vermieter meinte dann, das man, wenn es durchgerostet ist, anscheinend nicht gut genug gelüftet habe.

Hinzu hat der Vermieter bemängelt, das man erst ihn hätte informieren sollen, und dann eine Firma kommen lassen. Man ist aber davon ausgegangen, das es eine Art Bagatellschaden ist. Das die Reparatur aber nun 300 Euro kostet ( sollte es noch Beschläge für die Fenster geben, wobei hier die Fliesen kaputt gehen ) war unbekannt.

Ein neues Fenster würde mit Einbau zwischen 700 und 800 Euro kosten.

Ist es Sache des Vermieters ( wobei das der Herr von der Fensterfirma auch gesagt hat ) oder muss man selber dafür aufkommen. Wenn man selber dafür aufkommen muss, warum würde das die Versicherung nicht übernehmen ?

Ich danke im voraus für Tipps

Hallo.

Wenn der Mieter die Beseitigung des Schadens in Auftrag gegeben hat, ohne dem Vermieter zuvor Gelegenheit zur Abhilfe zu geben, dann zahlt der Mieter.

Grundsätzlich müsste der Vermieter hier zahlen. Der Mieter darf aber nicht selbständig Handwerker beauftragen. Er muss den Vermieter zunächst über den Schaden informieren und ihm notfalls eine Frist setzen, bis zu der der Vermieter den Schaden beseitigen kann. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein absoluter Notfall vorliegt (zB Wasserrohrbruch), wo die Arbeiten keinerlei Aufschub dulden.

Eine Versicherung wird hier sicher nicht dafür aufkommen.

Eine Reparatur wurde nicht in Auftrag gegeben, nur Informationen über die Reparatur eingeholt. Diese Information sollte dann als Grundlage für den Vermieter dienen, da das Fenster wie gesagt recht schwer ist und laut Firma auch nicht mehr geöffnet werden sollte. Wo hier aber die Schwierigkeit ist, das das Fenster in einem Badezimmer ist und schon öfters geöffnet werden sollte.

Fenster gehören zum Gebäude.Wenn ein Schaden auftritt gilt:
Fenster beschädigt durch Benutzer/Mieter durch falsche oder unsachgemäße Bedienung :Mieter zahlt.
Fenster beschädigt durch Abnutzung:Vermieter zahlt.
Mieter muß den Schaden dem Vermieter melden.Dieser entscheidet wie
instandgesetzt wird(Neu oder Reparatur )innerhalb einer angemessenen Zeit.