Firma für Treppenhausreinigung teilweise kündigen?

Tag zusammen,

in einem Haus mit 4 Parteien ist für die Treppenhausreinigung eine Firma beauftragt.

Die Arbeit wird unregelmäßig, eher schlecht als recht gemacht, der Dreck von links nach rechts gewedelt und innerhalb von nicht mal 5 Minuten 4 Etagen geputzt. Entsprechend sieht es aus. Die Hausverwaltung wurde darüber schon informiert. Es wurde nur kurzweilig besser.

So mancher Mieter denkt sich, dass man sich diese 15,00 €, die dafür monatlich anfallen, gut und gerne sparen und die Reinigung selbst übernehmen kann.

Leider teilen nicht alle Mieter diese Ansicht, vorzugweise diejenigen, denen die Reinigung oder Nicht-Reinigung ziemlich egal ist.

Frage: Kann der Auftrag für diese Firma nur gekündigt werden, wenn alle Mieter dies wollen? Wie berechnet sich die Treppenhausreinigung? Geht das nach Etagen? Wenn man die Reinigung der eigenen Etage wie in der Hausordnung vorgesehen selbst übernehmen will ist man gezwungen die Kosten für die Treppenhausreinigung trotzdem zu zahlen, wenn andere Mieter sich nicht an der Kündigung beteiligen wollen?

Vielen Dank.

Frage: Kann der Auftrag für diese Firma nur gekündigt werden,
wenn alle Mieter dies wollen?

Wollen dürfen Mieter alles. Sie können nur keine Verträge kündigen, bei denen sie nicht selbst Vertragspartner sind. Insofern kündigen Vermieter bzw. Hausverwalter den Vertrag mit dem Dienstleister und kein anderer.

Frage: Kann der Auftrag für diese Firma nur gekündigt werden,
wenn alle Mieter dies wollen?

Wollen dürfen Mieter alles. Sie können nur keine Verträge
kündigen, bei denen sie nicht selbst Vertragspartner sind.

**:Insofern kündigen Vermieter bzw. Hausverwalter den Vertrag mit

dem Dienstleister und kein anderer.**

… und das nur, wenn alle Mieter dies wollen? Oder kann die Hausverwaltung der Firma sagen, dass bestimmte Etagen ausgelassen werden sollen? Meine Fragen bleiben bestehen.

Richtig, die Wohnungseigentümer beschließen dies und erteilen der Hausverwaltung entsprechenden Auftrag.

Etwas umformuliert:

Kann der Auftrag durch die Hausverwaltung für diese Firma nur gekündigt werden, wenn alle Mieter dies wollen? Oder müssen mindestens mehr als die Hälfte der Mieter dies wollen (Beispiel) ?

Berechnet sich die Treppenhausreinigung grundsätzlich nach Etagen oder wird das individuell gehandhabt? Wenn man die Reinigung der eigenen Etage wie in der Hausordnung vorgesehen selbst übernehmen will ist man gezwungen die Kosten für die Treppenhausreinigung trotzdem zu zahlen, wenn andere Mieter sich nicht an der Kündigung beteiligen wollen?

Man erledigt die Arbeit ja selbst.

Hallo,

meine Einschätzung dazu:

In diesem Beispiel wurde die Hausreinigung einer Firma übergeben, der Mieter zahlt dafür.
Dementsprechend kann er eine Leistung erwarten.
Bekommt der Mieter diese Leistung nicht, oder nur ungenügend, liegt ein Mangel vor, den der VM beheben muss. (Wurde ihm denn schon eine Frist gesetzt?)
Die Reinigung wird zugesichert aber nicht eingehalten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
Das kann eine Mietminderung rechtfertigen.
Siehe dazu auch:
http://www.wohnungsmiete-infos.de/mietminderung.html
(relevante Stelle „Mangelhafte Reinigung Hausanlage“ vermutlich AG Kiel, WuM 91, 343)

Eine Mietminderung (auch deren Höhe)sollte aber immer fachlich abgesichert werden…da eine unberechtigt (hoch) angesetzte Mietminderung auch nach hinten losgehen kann:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Hier wäre es sinnvoll, wenn sich alle Parteien einig sind, sich (gemeinsam) rechtlich beraten zu lassen, sei es durch den Mieterschutz oder einen Anwalt, da das oe Urteil eine Einzelfallentscheidung darstellt.

Gruß
Maja

Es geht nicht darum, was die Mieter wollen oder nicht, es geht darum, was die Hauseigentümergemeinschaft, also der oder die Besitzer des Hauses, beschließen und was die beschließen, hat die Hausverwaltung durchzuführen; die Hausverwaltung ist „Erfüllungsgehilfe“ der Hauseigentümergemeinschaft,…

due ungeliebsten Klagen bei Rechtsanwälten sind Streitigkeiten mit den Nachbarn,…das sagt doch was aus, oder ?

Und wenn einem Mieter nicht richtig geputzt ist, dann soll er halt den Lappen nehmen und nachwischen,…;-((

Hallo,

denk dir mal ein Sternchen. Ich kann keines vergeben.

In diesem Beispiel wurde die Hausreinigung einer Firma
übergeben, der Mieter zahlt dafür.

Dementsprechend kann er eine Leistung erwarten.

Bekommt der Mieter diese Leistung nicht, oder nur ungenügend,
liegt ein Mangel vor, den der VM beheben muss. (Wurde ihm denn
schon eine Frist gesetzt?)

So sieht es aus. Es wurde in einem Schreiben erst mitgeteilt, daraufhin kam eine sehr kurzweilige Besserung und es lief sehr schnell wieder in alten Bahnen. Dann wurde nochmals erinnert. Jetzt würde eine Mahnung bzw. Frist anstehen, zumal in der letzten Woche komplett gar nichts gemacht wurde ohne irgendwelche Nennung von Gründen.

Die Reinigung wird zugesichert aber nicht eingehalten.

Überwiegend sehr schlecht gemacht, ja. Unbegründete Ausfälle sind aber wie erwähnt auch zu verzeichnen.

Hier wäre es sinnvoll, wenn sich alle Parteien einig sind,
sich (gemeinsam) rechtlich beraten zu lassen, sei es durch den
Mieterschutz oder einen Anwalt, da das oe Urteil eine
Einzelfallentscheidung darstellt.

Das ist das Problem. Manche Parteien halten sich raus, manche sind froh, dass überhaupt irgendwie gewischt wird und wie es aussieht ist eigentlich egal.

Es gibt allerdings nur 2 Parteien, die diese Reinigung nicht weiter möchten. Das sind aber nicht mal die Hälfte aller Mieter.

Und das ist es was ich meinte: Können diese Parteien bei der Hausverwaltung, die auch die Eigentümer sind, erreichen, dass die Firma diese Etagen auslässt oder geht sowas nur für ein komplettes Gebäude?

Müssen die Mieter, die ihre Arbeit selbst machen dann trotzdem für die schlechte Treppenhausreinigung zahlen?

Das erfährt man dann wohl beim Anwalt oder dem Mieterschutzbund.

Danke dir nochmal.

Hallo

denk dir mal ein Sternchen. Ich kann keines vergeben.

*g danke auch

So sieht es aus. Es wurde in einem Schreiben erst mitgeteilt,
daraufhin kam eine sehr kurzweilige Besserung und es lief sehr
schnell wieder in alten Bahnen. Dann wurde nochmals erinnert.
Jetzt würde eine Mahnung bzw. Frist anstehen, zumal in der
letzten Woche komplett gar nichts gemacht wurde ohne
irgendwelche Nennung von Gründen.

Es spricht nichts dagegen, das zu tun.

Das ist das Problem. Manche Parteien halten sich raus, manche
sind froh, dass überhaupt irgendwie gewischt wird und wie es
aussieht ist eigentlich egal.

Es müssen nicht zwingend alle Parteien an einem Strang ziehen, aber Einigkeit kann durchaus den Nachdruck erhöhen ;o)

Es gibt allerdings nur 2 Parteien, die diese Reinigung nicht
weiter möchten. Das sind aber nicht mal die Hälfte aller
Mieter.

Dann sollten zumindest die Beiden Einigkeit zeigen und am Ball bleiben. Protokolle sind nie verkehrt.
Offenbar hat ja die Hausverwaltung auch mind. ein offenes Ohr dafür…jenachdem wie offen das ist könnte man vielleicht auch einen Firmenwechsel vorschlagen.

Und das ist es was ich meinte: Können diese Parteien bei der
Hausverwaltung, die auch die Eigentümer sind, erreichen, dass
die Firma diese Etagen auslässt oder geht sowas nur für ein
komplettes Gebäude?
Müssen die Mieter, die ihre Arbeit selbst machen dann
trotzdem für die schlechte Treppenhausreinigung zahlen?

Also ehrlichgesagt kann ich mir nicht vorstellen, wie so eine individuelle Renigung funktionieren soll (die Partei ja, die andere nicht), wenn nicht mal die grundsätzliche (einfach alles putzen) klappt.

Das erfährt man dann wohl beim Anwalt oder dem
Mieterschutzbund.

Es schadet nicht sich über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren ;o)

Gruß
Maja

Hallo, der Monat hat bekanntlich 4 1/3 Wochen. Je Etage also 3,46 €.
In diesem Betrag sind auch noch An-und Abfahrt enthalten.
Ich gehe davon aus, dass der Inhaber des Reinigungsunternehmens
nicht selbst putzt. Ein Unternehmer schlägt m.W. auf den Brutto-
Stundenlohn ca. 80-100% drauf. Man kann sich ausrechnen, was die
Putzkraft verdient und deshalb mit Unlust die Arbeit verrichtet.
Das sieht nach Ausbeutung aus. Vielleicht etwas mehr zahlen für
dann zu erwartende gute Arbeit. Gruß

Hallo,

Das sieht nach Ausbeutung aus. Vielleicht etwas mehr zahlen
für

dann zu erwartende gute Arbeit. Gruß

Ganz bestimmt nicht.