Fotos von Wohnung

Hallo zusammen,

mal angenommen, Herr Mieter würde in einem Haus wohnen, das dem Herrn Vermieter gehört. Nun möchte Herr Vermieter sein Haus gerne verkaufen und beauftragt zu diesem Behufe den Herrn Makler. Nun wohnt ja der Herr Mieter noch in seiner Wohnung und der Herr Makler möchte gerne Fotos von der Wohnung machen, um diese dann ins Internet zu stellen. Müsste Herr Mieter das akzeptieren? Oder dürfte er den Herrn Vermieter bitten, vorhandene „alte“ Bilder von der Wohnung (nämlich im leeren Zustand) zu veröffentlichen? Natürlich sei auf den alten Bildern der gleiche Zustand der Wohnung abgebildet wie sie aktuell ist. Hätte der Herr Mieter da gar hier im Zweifelsfall das Recht auf seiner Seite?

*wink*

Petzi

Moin, Petzi,

der Mieter bestimmt, wer seine Wohnung betritt und was der Besuch dort tut. Basta.

Wie’s in der Schweiz geregelt ist, weiß ich nicht, in D jedenfalls steht das im Grundgesetz Artikel 13.

Gruß Ralf

Bildern der gleiche Zustand der Wohnung abgebildet wie sie
aktuell ist. Hätte der Herr Mieter da gar hier im Zweifelsfall
das Recht auf seiner Seite?

selbst wenn der mieter das recht auf seiner seite hätte
(es gibt noch den punkt der schadensersatzforderung)
dann muß ich sagen, wer solche mieter hat, braucht
keine feinde…
…aus solchen gründen, rate ich jedem privaten vermieter:
raus aus der branche - sollen doch die wohnungsbaugesellsch
wohnungen zur verfügung stellen (dann zahlen solche mieter
über ihre steuern einen teil solch sinnloser kosten)

gruß
ad

Moin, ad,

selbst wenn der mieter das recht auf seiner seite hätte

Vermieter mit so einer Auffassung werden bei uns ans Scheunentor genagelt.

Ich darf das sagen, ich vermiete selbst.

Gruß Ralf

3 Like

Hallo,

meine Wohnung ist meine Privatsphäre. Ich möchte nicht, dass Bilder meiner Wohnung (meine Möbel, meine Bücher, meine Bilder, auch meine Unordnung/Ordnung) fremden Menschen zugänglich gemacht wird. Noch dazu als Bild, über dessen Verwendung ich dann keine Kontrolle mehr habe (vielleicht finde ich es sogar im Internet wieder?).

Es ist etwas ganz anderes, wenn ich einen zukünftigen Mieter nach Anmeldung mal kurz durch meine Wohnung führe.

Gruß
Elke

1 Like

Hallo Elke

(vielleicht finde ich es sogar im Internet wieder?).

und der Herr Makler möchte gerne Fotos von der Wohnung machen, um diese dann ins Internet zu stellen

Wer sich aufregt, dass das jemand unangenehm ist, hat jeden Bezug zur Realität verloren.
Grüße
Ulf

Moin, ad,

selbst wenn der mieter das recht auf seiner seite hätte

Vermieter mit so einer Auffassung werden bei uns ans
Scheunentor genagelt.

mit welcher auffassung ???
(irgendwie hab ich das gefühl du hast meinen artikel
nicht richtig gelesen!!)

Ich darf das sagen, ich vermiete selbst.

ich auch - ich bin selbst MIETER !!!

gruß
ad

Hallo Petzi,
nein, ein solches Begehren würde die Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen und ausserdem gefährlich sein, schließlich würde ein Jeder die Ausstattung der Wohnung im Internet sehen können „mit einem Gruss an Strolche“. Der Vermieter/Makler kann ja den Grundriss der Wohnung ins Netz stellen.
Viele Grüße, Theo.

Hi

Ich darf das sagen, ich vermiete selbst.

ich auch - ich bin selbst MIETER !!!

Möchtest Du aktuelle Bilder von Deiner Wohnung samt Einrichtung und allem drum und dran auf einer Immobilienseite im Internet wiederfinden?

Gruß
Edith

Hi ad,

(irgendwie hab ich das gefühl du hast meinen artikel
nicht richtig gelesen!!)

mit Gefühlen kommen wir nicht weiter. Jetzt schlaf erstmal drüber und lies Deinen Schrieb morgen nochmal, vielleicht wird’s dann lichter am Horizont.

Gruß Ralf

Möchtest Du aktuelle Bilder von Deiner Wohnung samt
Einrichtung und allem drum und dran auf einer Immobilienseite
im Internet wiederfinden?

wo ist das problem - ich zieh dann doch in diesem falle eh aus!!!???

gruß
ad

wenn ein mieter vor der kündigunsfrist raus will, dann
er plötzlich keine skupel mehr bilder von seiner wohnung
im internet zu finden - eigenartig!!!