Hallo zusammen,
mal angenommen, Herr Mieter würde in einem Haus wohnen, das dem Herrn Vermieter gehört. Nun möchte Herr Vermieter sein Haus gerne verkaufen und beauftragt zu diesem Behufe den Herrn Makler. Nun wohnt ja der Herr Mieter noch in seiner Wohnung und der Herr Makler möchte gerne Fotos von der Wohnung machen, um diese dann ins Internet zu stellen. Müsste Herr Mieter das akzeptieren? Oder dürfte er den Herrn Vermieter bitten, vorhandene „alte“ Bilder von der Wohnung (nämlich im leeren Zustand) zu veröffentlichen? Natürlich sei auf den alten Bildern der gleiche Zustand der Wohnung abgebildet wie sie aktuell ist. Hätte der Herr Mieter da gar hier im Zweifelsfall das Recht auf seiner Seite?
*wink*
Petzi