Frage zum Mieter Rechten

ich wohne zur Miete in eínem Haus. Der Vermieter ist nicht greifbar (wohnt in der USA) Dieser wird vertreten durch eine Immobiliengesellschaft. Ich frage seit längerem wegen einer Badsanierung bzw. einem Kauf dieses Objektes. ich kann nicht persönlich in Kontakt treten mit dem Hausbesitzer, es läuft alles über die besagte Immo ges. und es kommt nix. keine Antwort vom Besitzer, was kann icht tun?Kann ich irgendetwas tun?
mfg

Als Mieter haben Sie kein Recht auf Sanierung oder Kauf. Lediglich auf Instandsetzung und Reparatur.

Hallo
es ist schwierig wenn Vermieter nicht greifbar ist ich nehme an dass die Immobiliengesellschaft schon von vornherein die Genehmigung des Vermieters hat evtl. Sanierungen zu veranlassen.
Fragen Sie doch mal und wenn notwendig die Anschrift des Vermieters zu bekommen. Im Mietvertrag müßte doch die Anschrift vermerkt sein??

Bleiben Sie dran, indem Sie ein gutes Preisangebot machen!

Hallo,

Die Frage die ich mir als erstes Stelle ist, auf welche Weise du die Anfrage gestellt hast ? Sicherster weg ist ein Fax oder ein Brief per Einwurfeinschreiben weil damit eindeutig dokumentiert ist das du aktive warst am besten ist das du auch eine Frist setzt bis wann du eine Rückmeldung von der immobilen Gesellschaft erwartest. 14 Tage sind angemessen wenn sie sich in Deutschland befindet. Ansonsten muss der Eigentümer voll im Grundbuch eingetragen sein, fals dir dort Infos fehlen. Sollte keine Reaktion erfolgen würde ich dir empfehlen mich über die immobilen Gesellschaft in Internet oder bei den Verbrauchschutz Verbänden kundig zumachen, da das dann so aussieht als wenn was faul ist! Wenn du mit allem nicht weiter kommst bleibet dir eigentlich nur der persönlich weg zur immobilen
Gesellschaft oder zur Rechtsberatung bei einem Anwalt. Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen.

Eklis64

Hallo, ich würde zunächst bei der Immob.gesellschaft anrufen und ganz einfach fragen, wohin Sie sich wenden sollen (Adresse in USA). Ansonsten können Sie einen Brief an die Immob.gesellschaft schicken mit folgender Adresse: „An Herrn xy c/o Adresse der Immob.gesellschaft“ und Zusatz „vertraulich“ auf das Kuvert schreiben. Dann erhält der Eigentümer den Brief zugestellt bzw. ausgehändigt.- Ich als früherer Immob.verwalter hatte z.B. einen Eigentümer, der 1x/Jahr nach Deutschland kam und solche Sachen regelte (übrigens kam er immer über Weihnachten/Neujahr aus Mexiko-City, seinem Wohnort).- Wohnungsmängel regeln Sie aber über die Immob.gesellschaft.- Gruß, Achim

vielen Dank für die Mails LG Harzhexe