Frage zum Mietrecht in Wohngemeinschaften

Liebe/-r Experte/-in,

folgender Fall: Ich hatte von August 2009 bis einschließlich Januar 2010 eine Mitbewohnerin in meiner 2 Zimmer-Wohnung. Dazu ist anzumerken, dass sie nie in den Mietvertrag eingetragen wurde, aber der Vermieter von ihr wusste bzw sie durch Meldungsbescheinigung und Mietüberweisungen an mich belegen kann, dass sie hier gewohnt hat. Sie hat bei ihrem Einzug das Zimmer mit lila Wandfarbe wissentlich(!) übernommen und Kaution und Küchenabschlag an den Vormieter gezahlt.

Jetzt ist folgendes Problem entstanden: Sie ist ausgezogen, möchte ihren Abschlag und ihre Kaution zurück. Zum Küchenabschlag ist folgendes zu sagen: Es ist mit dem Nachmieter (mein Freund) nie eine Absprache entstanden, dass er den viel zu hohen Betrag für die Küche zahlen möchte. Ist er verpflichtet, den von ihr angesetzten Abschlag zu zahlen? Kann der Abschlag vermindert werden, da die Geräte ja nunmehr schon in dritter Hand sind?

Zur Kaution: Bin ich verpflichtet, ihr die Kaution zurück zu zahlen? In einer Ecke des Zimmers befindet sich Schimmel, der in ihrer Zeit entstanden ist. Zwar hat der Vermieter zugegeben, dass die Schuld nicht beim Mieter liegt und versucht auch den Schaden zu beseitigen, aber so hätte die Vormieterin doch niemals einen Nachmieter gefunden und hätte womöglich noch bis zu 3 Monatsmieten tragen müssen.

Zudem möchte der Nachmieter das Zimmer gern weiß gestrichen haben, das ist doch sein Recht, oder? Außerdem befinden sich leichte Kratzer von ihrem Schreibtischstuhl auf dem Laminat und ich habe nun Sorge, dass der Vermieter uns nachher Kaution dafür abziehen könnte (was ich aber jetzt natürlich noch nicht wissen kann). Hinzu kommen eventuelle Nebenkostennachzahlungen, die ich von ihr schlecht einfordern kann, wenn sie nie im Mietvertrag gestanden hat, oder verstehe ich das falsch?

Bin ich im Recht, wenn ich ihr die Kaution nicht zahle bzw vermindere? Wie kann ich in diesem Fall weiter vorgehen? Ist sie im Recht, wenn sie mir mit dem Anwalt droht?

Vielen Dank für jegliche Hilfe!

Es tut mir Leid, aber ich kann Ihnen da leider nicht helfen. Das einzige mit dem weiß streichen des Zimmers. So wie ich gehört habe ist man dazu nicht mehr verpflichtet. Also der Vermieter hat kein Recht dies zu verlangen. Und wegen des Schimmels… wenn der Vermieter zugiebt, dass der Schimmel nicht vom Mieter verursacht wirde sondern das womöglich ein verschulden von Vermieterseite vorliegt. so ist auch der vermieter in der Pflicht den Schimmel zu beseitigen und somit dürfen Sie theoretisch auch nicht die Kaution einbehalten. Viele Grüße Sonja Wever

Leider habe ich keine Erfahrung, so kann ich nicht helfen.

Hallo modernromantics,
Ich habe Ihr Hilfegesuch bei Google entdeckt, da ein ähnlicher Fall vor Kurzem in meinem Verwandtenkreis vorkam, daher hoffe ich Ihnen hier weiterhelfen zu können.
Meine Nichte hat mit einem Mitschüler eine WG gegründet die auf ihren Namen lief. Zahlungen wie Miete und Kaution liefen daher über ihr Bankkonto. Als ihr Mitbewohner ca ein Jahr später auszog und durch einen anderen Freund ersetzt wurde, sollte entweder sie seinen Anteil der Kaution an ihn zurückzahlen oder der neue Mieter sollte den Betrag an den der ausgezogen war überweisen. Beide waren finanziell nicht in der Lage den Anteil zu zahlen, daher zog sich die Rückzahlung monatelang hin bis es zum Streit kam.
Jetzt wird es erst wichtig! Nach einem halben Jahr wanderte ein Mahnbescheid ins Haus, weil es wohl gesetzlich vorgesehen sei Kautionen in „angemessenem Zeitraum“ zurückzuzahlen, was in der Praxis sechs Monate sind. Das kann aber je nach Bundesland variieren: In NRW sind es sechs Monate.
Den Mahnbescheid konnte meine Nichte nicht anfechten, weil ein Untermietvertrag, der anscheinend auch mündlicher Natur sein kann, zwischen den beiden entstanden war und der als rechtskräftig galt. Egal wie, sie musste die Kaution also zurückgeben.
Da bei Ihnen die vorgesehenen sechs Monate noch nicht vorbei sind haben Sie ja noch Zeit für die Zahlung.
Nur Dinge wie Küchenabschläge sind meines Wissens nach sofort nach Auszug zurückzuzahlen. Ihre Untermieterin musste den Betrag zahlen, dementsprechend müsste das eigentlich auch für den Nachmieter gelten. Wer von Ihnen die Zahlung tätigen müsste kann ich allerdings nicht sagen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen. Ich weiß von meiner Nichte wie böse solche streitigkeiten sein können.
Liebe Grüße noch,

W. Derst