Liebe/-r Experte/-in,
folgender Fall: Ich hatte von August 2009 bis einschließlich Januar 2010 eine Mitbewohnerin in meiner 2 Zimmer-Wohnung. Dazu ist anzumerken, dass sie nie in den Mietvertrag eingetragen wurde, aber der Vermieter von ihr wusste bzw sie durch Meldungsbescheinigung und Mietüberweisungen an mich belegen kann, dass sie hier gewohnt hat. Sie hat bei ihrem Einzug das Zimmer mit lila Wandfarbe wissentlich(!) übernommen und Kaution und Küchenabschlag an den Vormieter gezahlt.
Jetzt ist folgendes Problem entstanden: Sie ist ausgezogen, möchte ihren Abschlag und ihre Kaution zurück. Zum Küchenabschlag ist folgendes zu sagen: Es ist mit dem Nachmieter (mein Freund) nie eine Absprache entstanden, dass er den viel zu hohen Betrag für die Küche zahlen möchte. Ist er verpflichtet, den von ihr angesetzten Abschlag zu zahlen? Kann der Abschlag vermindert werden, da die Geräte ja nunmehr schon in dritter Hand sind?
Zur Kaution: Bin ich verpflichtet, ihr die Kaution zurück zu zahlen? In einer Ecke des Zimmers befindet sich Schimmel, der in ihrer Zeit entstanden ist. Zwar hat der Vermieter zugegeben, dass die Schuld nicht beim Mieter liegt und versucht auch den Schaden zu beseitigen, aber so hätte die Vormieterin doch niemals einen Nachmieter gefunden und hätte womöglich noch bis zu 3 Monatsmieten tragen müssen.
Zudem möchte der Nachmieter das Zimmer gern weiß gestrichen haben, das ist doch sein Recht, oder? Außerdem befinden sich leichte Kratzer von ihrem Schreibtischstuhl auf dem Laminat und ich habe nun Sorge, dass der Vermieter uns nachher Kaution dafür abziehen könnte (was ich aber jetzt natürlich noch nicht wissen kann). Hinzu kommen eventuelle Nebenkostennachzahlungen, die ich von ihr schlecht einfordern kann, wenn sie nie im Mietvertrag gestanden hat, oder verstehe ich das falsch?
Bin ich im Recht, wenn ich ihr die Kaution nicht zahle bzw vermindere? Wie kann ich in diesem Fall weiter vorgehen? Ist sie im Recht, wenn sie mir mit dem Anwalt droht?
Vielen Dank für jegliche Hilfe!