Frage zur Mietkaution !

Hallo liebe Leute, ich hoffe ich bin hier richtig in dem Forum +g+ und zwar habe ich folgendes Problem, ich hatte zum 30.09.2011 meine alte Wohnung gekündigt… hab doch nicht lange gewohnt von März bis Ende September und habe nun folgendes Problem, habe meine Kaution in höhe von 600 Euro immer noch nicht zurück erhalten… hab ihm dann schriftlich was geschrieben vor ca 4 Wochen… gerade hatte ich ihm einfach mal bei Facebook geschrieben…
Ich

Hallo wann kann ich denn mit der Kaution rechnen? mfg

Vermieter

hallo, ich habe ihr schreiben erhalten und sie auch nicht vergessen . werde ihnen die kaution überweisen und würde gerne die nebenkosten im vorraus davon verrechnen.
ich melde mich die tage noch mal wenn ich das berechnet habe .
danke für ihr verständnis ! vg

aber welche Nebenkosten möchte er mir den berechnen? ich habe in den Monaten die ich da gewohnt habe nicht einmal geheizt geschweige denn habe ich mich in der Wohnung groß aufgehalten…

Was haltet ihr davon???
Wie geh ich am besten weiter??

Lg freue mich auf Antworten

hallo,
das kann bis zu einem Jahr dauern

lisa

Moin!
Das System sagt mir: „Antwort nicht möglich, Mitglied abgemeldet oder gelöscht…“

Auch wenn heutzutage die elektronischen Medien verführerisch sind, in Rechtsangelegenheten soll man nicht via FB kommunizieren, sondern nur mit BRIEF und per EINSCHREIBEN! Denn nur das ist vor Gericht verwertbar.
Sie fragen: „aber welche Nebenkosten möchte er mir den berechnen?“
Nun, diese sind im Mietvertrg aufgelistet, wie z.B. Flur-/Treppenhaus-/Waschküchenlicht, Versicherungen, Grundsteuer, Hausmeister und/oder Müllabfuhr, etc.
Es sei denn, diese sind in der Miete (sogenannte Warm-Miete) bereits enthalten.
Aber auch das steht im Mietvertrag…
Gruß
MK

Halo JuLia5,

die Kaution dient ausschlieslich zur Absicherung von Mietausfällen und nichts anderem !

Wenn Ihr Vermieter sie dazu verwenden will die Nebenkosten abzurechnen, so können Sie Ihn anzeigen wegen Unterschlagung.

Sie haben nach Ihrem Auszug und der akzeptierten Wohnungsübergabe das Recht auf unverzügliche Übergabe der Kaution. Alles andere ist unlauter.

Schreiben Sie ihm diesen Sachverhalt und kündigen Sie für den Fall, wenn das Geld nicht unverzüglich an Sie überwiesen wird, die Beauftragung eines RA an.

NK-Abrechnung :
Der Vermieter muss nach neuem Recht alle Nebenkosten offen legen und belegen.
Die NK-Abrechnung hat durch einen Fachbetrieb zu erfolgen. Also kein selbstgestricktes Machwerk eines Möchtegern-Buchhalters.

Beste Grüße
hardy

Hallo- die Mietkaution dient in erster Linie zur Abdeckung von Schäden an der Wohnung. Wenn bei Auszug ein Übergabeprotokoll angefertigt wurde und etwas instand gesetzt werden muß, was der Mieter verursacht hat, wird dies von der Kt. abgezogen. Danach sollte der Vermieter die Kaution abzüglich eines Einbehaltes für die Jahresendabrechnung auszahlen, sofern in der Vergangenheit bei der Abrechnung nachgezahlt werden musste.
Gruß, Achim

Ich empfehle für die Zukunft eine Mietkautionsbürgschaft. Keine Mietkaution als Geldwert mehr hinterlegen, sondern mit einer Mietkautionsbürgschaft absichern lassen. So kann das Geld für wichtige Ausgaben oder eigene Einkäufe zur Verfügung bleiben. Alle Info hierzu unter: http://immobilienmehrwert.de/kaution.html

Beste Grüße!

Hallo, nutze doch in Zukunft lieber eine Mietkautionsbürgschaft. So kommst Du garnicht erst in die Schwierigkeiten, Dich mit Deinem Vermieter auseinanderzusetzen. Informiere Dich hier: http://kautionsfrei.de