Frage zur Mietwerttabelle des Mietspiegels Dortmund 2008

Liebe/-r Experte/-in,
habe Heute ein Schreiben auf Mietanpassung von unserer Wohnungsgesellschaft erhalten.
Unsere Wohnung ist aus dem Baujahr 1922 und ist 1984
moderniesiert worden.
Laut Brief schreibt man uns aber das dieses Haus
Baujahr 1986 ist und hat uns in die Baualtersklasse
1975 - 1989 eingestuft.
Bei der Ausstattungsklasse hat man uns mit " Sonder-
ausstattungsmerkmale 5 - 12 Punkte " eingestuft.
Zusätzlich hat man uns einen Abschlag von 0,15 € für Fernwärme erlassen, obwohl wir laut Mietvertrag Nahwärme beziehen.
Nun meine Fragen:

  1. Ist die Einstufung in die Baualtersklasse korrekt ?
    und falls nicht,berechnet man uns jedes Jahr falsche Grundsteuern ( jährl. Betriebskosten ),dessen Höhe sich ja wohl nach dem Baujahr richtet ?
    2.Wie bekomme ich heraus welche Sonderausstattungsmerkmale in die Einstufung mit eingeflossen sind.

Für die Hilfe im voraus vielen Dank.

MfG
Delphin96

Guten Abend,
Sie sollten sich an Ihren örtlichen Mieterverein wenden. Dort liegen die Mietspiegel auf und man kann Ihnen erläutern, welche Einstufung korrekt ist.

Hallo,
entscheidend ist der Mietspiegel von Dortmund,den ich nicht kenne, hier sind die Bedingungen für eine Einordnung der Wohnungen festgelegt, so z.B. ob das Modernisierungsjahr als Baujahr anerkannt wird. Gleiches gilt für Sonderausstattungen, die i.d.R. konkret benannt sind.
Auf jeden Fall muss Ihnen der Vermieter genau und konkret nachweisen, wie er die Punktebewertung vorgenommen hat, jeden Punkt begründen!!
Lassen Sie sich nicht mit allgemeinen Aussagen abspeisen. Es gilt immer der Grundsatz: wer etwas haben will, muss es beweisen, es muss im Mietspiegel definitiv stehen.
Viel Erfolg!
Gruß suver

Hallo aus Bernburg,

auch zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes sind nicht rechtlos. Wenn ihre Angabe korrekt ist, denke ich liegt hier eine Verwechselung vor. Mieter haben beim Grundbuchamt ein Auskunftsrecht, damit sie z.B. die Miete nicht an einen unberechtigten zahlen, was oft bei Verkäufen der Fall ist. Lassen sie sich dort eine Kopie (auch wenn sie 1,00 EUR kostet), geben um damit einen notfalls gerichtsverwertbaren Beleg zu haben.
Damit konfrontieren sie ihren Vermieter und verlangen die Rückabwicklung bereits falsch abgerechneter Zeiträume. Da gibt es 30 jährige Verjährung und fall er sich der Vermieter weigert, rate ich einen Kolleg. vor Ort zu betrauen, da dann der Verdacht der vorsätzlichen bösartigen Täuschung nahe liegt. Bei öffentlichem Interesse wenn z.B. ein Kindergarten mit daran hängt, ermittelt die Staatsanwaltschaft alleine.

LG aus Bernburg

Unsere Wohnung ist aus dem Baujahr 1922 und ist 1984 moderniesiert worden. Laut Brief schreibt man uns aber das dieses Haus Baujahr 1986 ist und hat uns in die Baualtersklasse 1975 - 1989 eingestuft. Bei der Ausstattungsklasse hat man uns mit " Sonderausstattungsmerkmale 5 - 12 Punkte " eingestuft. Zusätzlich hat man uns einen Abschlag von 0,15 € für Fernwärme erlassen, obwohl wir laut Mietvertrag Nahwärme beziehen.
Wie bekomme ich heraus welche Sonderausstattungsmerkmale in die Einstufung mit eingeflossen sind.

Hallo Delphin96,
ich kann Dir leider nicht weiterhelfen, weil ich hierfür den Mietspiegel Deiner Region kennen müsste. Ich gehe mal davon aus, dass die Mieterhöhung nach Mietspiegel erfolgen soll. Dieser Mietspiegel wird immer von den großen Wohnungsunternehmen Deiner Region erstellt. Natürlich kann man nicht das Baujahr verschieben wie man will. Am Besten Du erkundigst mal bei einem Fachanwalt für Mietrecht oder dem Mieterbund (von dem ich allerdings nicht viel halte).
LG Chris

Jeder Ort hat seinen eigenen Mietspiegel. Zu diesem müssen Sie jemanden aus diesem Ort befragen.

Hallo Delphin 96,
Ihre Fragen sind sehr umfangreich und aus der Ferne nicht so einfach zu beantworten. Trotzdem versuche ich es.
Das genaue Baujahr des Hauses erfahren Sie entweder beim Grundbuchamt od.im Steuerbescheid Ihrer Wohnungsverwaltung. Das ist dann eine verbindl.und zu akzeptierende Information, den nauch ein Finanzamt errechnet NUR nach diesen Grundbucheintragungen u.Veränderunegn am Haus die Grundsteuer.
Die „Einstufungs-Punkte“ sind im Mietspiegel einer (normalerweise) jeden Stadt erhalten. Den bekommen Sie in der Stadtverwaltung oder beim Mieterbund für ca.2,50€ bis ???€uro. Es ist jedoch durchaus möglich, dass die Angaben generell erst ab 1975 im Mietspiegel stehen, weil alles davor dem Wert von 1975 entspricht.
Ob Nah-oder Fernwärme spielt keine Rolle, generll bedeutet es, dass Sie nicht mit „Ofen“ u.Kohle heizen müssen.
Ich hoffe, Ihnen helfen zu können, sonst müßten Sie tatsächlich zum Mieterbund gehen, die garntiert die einzelnen Details ausführlicher beantworten werden, da gerade beim Mietspiegel von Stadt zu Stadt sehr große Unterschiede sein können (außer den Berechnungspunkten).
MfG Waldi64

Soeben habe ich gesehen, dass der Mietspiegel Dortmund im Internet als PDF-DAtei herunter zu laden geht. Dort ist alles sehr!!! ausführlich aufgegliedert und Ihre Frage hätte sich weitgehendst bei Einsichtnahme in diesen schon im Vorfeld von allein geklrärt!
MfG Waldi64

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO