Frage zur Wohnungsübergabe und Miete

Hallo zusammen!
Schilderung folgenden Falls:
Wohnung, die zum 31.März 2012 gekündigt wurde aber
bei der Wohnungsübergabe nicht übernommen wurde da der Vermieter möchte, dass noch Dinge in der Wohnung vom Mieter getan werden sollen.
Nun ist April 2012. Die Dinge sind noch nicht getan worden.
Muss der Mieter nun auch die Aprilmiete bezahlen obwohl die Wohnung zum 31.März gekündigt und der Mieter schon längst ausgezogen ist.?
Kennst sich jemand aus?
Wäre sehr dankbar.
Gruß,
Kevin

Wohnung, die zum 31.März 2012 gekündigt wurde aber
bei der Wohnungsübergabe nicht übernommen wurde

aha. gibts den satz auch auf deutsch?

wenn die kündigung ordentlich und fristgerecht ausgesprochen wurde, gilt sie.

der rest regelt sich nötigenfalls über die kaution, aber nicht über „mietforderungen“.

lg
schantalle

Ok. So weit deine Antwort.

Bei nicht fristgerechter Rückgabe macht sich der Mieter schadenersatzpflichtig. Der Schaden ist taggenau abzurechnen. Zum Schaden gehören neben dem Nutzungsausfall (Miete taggenau) auch die Betriebskosten.

vnA

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Hallo

Wohnung, die zum 31.März 2012 gekündigt wurde aber
bei der Wohnungsübergabe nicht übernommen wurde da der
Vermieter möchte, dass noch Dinge in der Wohnung vom Mieter
getan werden sollen.

Das kann er möchten, aber der Mieter kann selbstverständlich nicht gezwungen werden, an der Wohnung irgendwas selbst zu verändern, weder vor noch nach dem 31. März.

Der Zustand, in dem der Mieter die Wohnung zurückzugeben hat, ist im Mietvertrag vereinbart sein, und zwar muss er wirksam vereinbart sein.

Sollte der Zustand dann davon abweichen, kann der Vermieter nur selbst handeln und sich die ihm dabei entstandenen (Handwerker-)Kosten und evtl. Mietausfälle (gibt es den Nachweis eines zum 1. April einzugswilligen Nachmieters?) von der Kaution einbehalten oder, wenn die nicht reicht, auf Schadenersatz klagen.

Solche Prozesse gehen manchmal allerdings auch verloren. Vermieten ist ein Geschäft, und Geschäfte sind gemeinhin mit Risiken behaftet.

Gruß
smalbop

Wohnung, die zum 31.März 2012 gekündigt wurde aber
bei der Wohnungsübergabe nicht übernommen wurde

aha. gibts den satz auch auf deutsch?

Aha, dann sollte man den Satz mal IN der deutschen Sprache formulieren wenn man meint es besser zu können.
Und in Anbetracht der permanenten Kleinschreibung, sei darauf hingewiesen, dass, wer selbst im Glashaus sitzt…!
ramses90

lg
schantalle