Hallo,
gegeben sei ein Kaff im nördlichen Niedersachsen. Mieterin M wohnt dort seit über 10 Jahren, die Miete wurde lt. Vermieterin seit 1999 nicht erhöht. Es steht eine Modernisierungsmaßnahme an (Austausch der Fenster und Balkontüren), zuerst für 2014 geplant, dann aus Gründen der Nichtlieferbarkeit auf März 2015 verschoben. Ach ja, es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus (wohl WEG), teilweise von Eigentümern und teilweise von Mietern bewohnt. Das Haus hat einen Hausmeister und einen Verwalter.
Es handelt sich um viele Fragen (nachfolgend kursiv und fett formatiert), aber wenn schon „klar Schiff“ gemacht werden soll, dann wenigstens richtig.
Mieterin erhält einen mit dem 18.12.2014 datierten Brief mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Frau …
hiermit erhöhen wir Ihren Metzins für Ihre Wohnung … zum 1.1.2015. Erstmalig seit 1999 um 84,00 € auf 435,00 € + 140,00 Euro Nebenkosten.
Einen Großteil der Erhöhung werden Sie duch geringere Heizkosten durch die neuen Fenster kompensieren.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie [blabla].
So, die Mieterhöhung darf 20 % in 3 Jahren nicht überschreiten ( § 558 Abs.3 BGB, wobei ich Abs. 4 nicht wirklich verstehe, also die Ausnahmefälle für die Kappungsgrenze), aber knapp 24 % in etwa 15 Jahren, auch angesichts der Modernisierung für den Fensteraustausch, wäre noch ok und absolut im Rahmen, das ist eigentlich unstrittig.
Aber!!! § 558b besagt: „(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.“ und außerdem auch noch „(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“ Da hätte die Vermieterin doch früher aufstehen müssen, und _ die Mieterhöhung tritt frühestens zum 1. März 2015 in Kraft, oder übersehe ich etwas _?
Im Übrigen steht am Ende des Briefs der Name gedruckt darunter, aber es fehlt die Unterschrift. Könnte die Mieterin das Schreiben auch erstmal ignorieren? Oder die Vermieterin darauf aufmerksam machen? Eigentlich möchte die Mieterin keinen Ärger … Die Miete wird per Dauerauftrag bezahlt, der könnte also erstmal auch unverändert bleiben.
Im Zuge der Beschäftigung mit dieser Mieterhöhung, hat die Mieterin jedoch weiter recherchiert und vielfach Hinweise darauf gefunden, dass Kosten für den Verwalter gar nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Das tut die Vermieterin aber fleißig seit 1999, und nicht zu knapp (Beispiel für 2013: 180 Euro, möglicherweise ist die Summe seit 1999 auch konstant geblieben, müsste überprüft werden). Gut, der Großteil davon wird verjährt sein, aber die Beträge aus den letzten 3 (oder 4?) Jahren müssten noch zurückgefordert werden können?
Des Weiteren taucht in der Nebenkostenabrechnung für 2013 ein Posten „Sonstige Kosten“ in Höhe von 68,86 € auf. Im Mietvertrag sind unter „Aufstellung der Betriebskosten“ gar keine Kosten für den Hausverwalter vorgesehen, sondern nur andere
(soweit ich es überblicke zulässige) 16 Kosten vorgesehen. Als 17. Punkt steht „Sonstige Betriebskosten. Das sind die in den Nr. 1 - 16 nicht genannten Betriebskosten, namentlich die Betriebskosten von Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen.“ Das ist aber für die Mieterin absolut nicht nachvollziehbar. _ Sie kann sicherlich Einsicht in die Unterlagen verlangen, um zu sehen, woraus sich genau diese sonstigen Kosten zusammensetzen, richtig _?
Noch eine Frage zu zwei Posten der Nebenkostenabrechnung, und zwar Haftpflichtversicherung und Haftpflichtversicherung Verwalter (neben einer Gebäudeversicherung). _ Zumindest die Haftpflichtversicherung für den Verwalter zählt zu den Verwaltungskosten und darf auch nicht umgelegt werden, richtig _?
Zu allem Überfluss ist der Mieterin noch Folgendes aufgefallen: bisher werden monatlich 506 Euro überwiesen (Miete+Nebenkosten). Wenn man die Erhöhung von 84 Euro draufrechnet, wären das 590 Euro, die zu überweisen wären. Lt. Schreiben der Vermieterin fallen aber nur noch 435+140=575 Euro an ab Januar 2015??? Im Schreiben ist aber eindeutig von einer Erhöhung des Mietzinses die Rede, also _ was nun _?
Ich glaube, das war’s erstmal an Fragen, vielleicht mag sich jemand erbarmen und Stellung dazu nehmen?
Danke und Gruß
Christa