Frist zum Widersprechen einer Mietkürzung

Hallo,

wenn der Mieter Mängel feststellt, kann er die Miete kürzen, soweit klar. Aber welche Pflicht hat der Vermieter, wenn er mit der Mietkürzung nicht einverstanden ist? Innerhalb welcher Frist muss er der Mietkürzung widersprechen? Oder darf er die Mietkürzung ein Dreivierteljahr ohne einen Ton zu sagen hinnehmen und dann plötzlich die volle Miete verlangen und mit Kündigung drohen? Also kurz: Gibt es Regelungen, in welchen Fristen der Vermieter reagieren muss, wenn er mit der Mietkürzung nicht einverstanden ist?

Danke und viele Grüße

Marco

entweder die mietkürzung ist berechtigt (dann kann der vermieter auch nur die reduzierte miete erwarten bis der mangel beseitig ist), oder eben nicht - dann kann der vermieter auch die komplette miete fordern.

zu der frage: lag ein mangel vor, der die kürzung ermöglicht? wurde dieser mangel beseitigt?

ich bin unsicher. es wurde ein Fahrrad gestohlen, mutmaßlich vom Hausverwalter. Es wurde der Wert des Fahrrads von der Miete abgezogen. Der Vermieter hat ein Dreivierteljahr lang nicht dagegen protestiert.

Moin,

was hat denn der Diebstahl eines Fahrrads mit der Miete zu tun?

Grüße,
-Efchen

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Hallo,

ich bin unsicher. es wurde ein Fahrrad gestohlen, mutmaßlich
vom Hausverwalter. Es wurde der Wert des Fahrrads von der
Miete abgezogen. Der Vermieter hat ein Dreivierteljahr lang
nicht dagegen protestiert.

das ist so nicht zulässig, ein gestohlenes Fahrrad stellt keinen Mangel an der Mietsache dar, eine Mietminderung war daher unberechtigt.

Wie genau hat denn der Mieter gegenüber dem VM die Mietminderung erklärt?
Wie sieht es denn mit der Beweisbarkeit aus…kann der Mieter beweisen, wer der Täter ist?

Bei einem Diebstahl wäre eine Anzeige bei der Polizei das richtige Vorgehen gewesen bei einem Verdacht evtl. auch konkret gegen eine Person.

Inwieweit hier konkludentes Verhalten des VM angenommen werden kann (wann hat der VM die verminderte Zahlung bemerkt?), wage ich allerdings nicht zu sagen.

Gruß
M.

Naja, da nun mal kein Mangel an der Wohnung vorliegt, hat der Vermieter auch Anspruch auf die komplette, vertraglich vereinbarte Miete. Dass er dann auf eine unberechtigte Kürzung reagiert und den säumigen Mieter zur Zahlung auffordert, ist wohl verständlich. Gleiches gilt auch für die Androhung der Kündigung.

ich bin unsicher. es wurde ein Fahrrad gestohlen, mutmaßlich
vom Hausverwalter. Es wurde der Wert des Fahrrads von der
Miete abgezogen.

YMMD!
Ziehst du ihm auch von der Miete ab, wenn der Sprit teurer geworden ist, die Pizza verbrannt, ein Loch in der Schuhsohle oder nach dem Waschen eine Socke fehlt?

Jo