Hallo,
wenn der Mieter Mängel feststellt, kann er die Miete kürzen, soweit klar. Aber welche Pflicht hat der Vermieter, wenn er mit der Mietkürzung nicht einverstanden ist? Innerhalb welcher Frist muss er der Mietkürzung widersprechen? Oder darf er die Mietkürzung ein Dreivierteljahr ohne einen Ton zu sagen hinnehmen und dann plötzlich die volle Miete verlangen und mit Kündigung drohen? Also kurz: Gibt es Regelungen, in welchen Fristen der Vermieter reagieren muss, wenn er mit der Mietkürzung nicht einverstanden ist?
Danke und viele Grüße
Marco