Fristlose kündignung meiner wohnung

hallöchen…
ich habe ein großes probelm …

habe am 2.8 .2011 eine fristlose kündigung erhalten
grund … mietschulden vom dez - feb .

jetzt nach knapp 6 monaten bekomme ich unangekündigt eine kündigung … ich wusste von dem ganzen garnichts … habe vorhher keine mahnung bekommen nicht …
die mietschulden sind dadurch gekommen das ich eine 100 % sperre vom amt bekommen habe …
nun soll ich bis zu 9.8 meine wohnung geräumt haben … natürlich ist es in der zeit nicht gerade einfach eine wohung zu finden …
war auch schon beim amt und die können mir auch nicht weiter helfen … dann habe ich bei meinem verwalten angerufen und nicht mal der konnte mir sagen ob ich vorhher mahnungen bekommen habe oder sonstiges geschweigedenn wusste er nicht mal ob er sowas wie ne akte hat von mir … ( meine wohnung läuft über eine hausverwaltung ) er sagte mir dann nur das ich nun bis zum 16 zeit hätte !!! und war nicht gerade freundlich oder gesprächsbereit … für den monat august ist aber die miete bezahlt worden … !!! was kann ich nun tun ???

lg nicky

Hallo,

dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung.
Niemand kann einen Mieter ohne Gerichtsurteil(Räumingsklage) aus der Wohnung werfen.
Also ruhigen Kopf behalten. Du kannst gerne Deinem Verwalter meine Nummer geben, dann kann ich ihn mal über die Gesetzeslage aufklären.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski

auch hallöchen…

also sind es drei monatsmieten, die schuldig geblieben sind? ich hatte ein ähnliches problem. bei mir hat damals das amt die mietschulden darlehensweise übernommen. hierfür kann man einen formlosen antrag beim amt stellen. zusätzlich gäbe es noch die möglichkeit zum mieterschutzbund zu gehen. das kostet allerdings eine beitragsgebühr, da diese häufig auf vereinsbasis sind. jedoch hat man so die möglichkeit offiziellen schriftverkehr mit der hilfe eines anwaltes zu bekommen.
ist denn eine kaution gezahlt worden? weil eine kaution kann nach einverständnis der vermieters für mietschulden verwendet werden.
ich würde in jedem fall erst einmal dem amt auf die „pelle“ rücken. lass dich da nicht so einfach abwimmeln. auch würd ich mich noch einmal mit der hausverwaltung in verbindung setzen um mehr infos zu bekommen.
besteht denn schon eine räumungsklage?
bitte halte mich auf dem laufenden. das wird schon werden…:smile:

Mietschulden sind sogenannte Bringschulden! Haben Sie längere zeit nichts gebracht, erfolgt wie hier geschehen die frostlose Kündigung des Mietverhältnisses. Das Gericht vefügt die Räumung der Wohnung. eine Gerichtvollzieher setzt diesen Gerichtbeschluß um. er kommt mit Möbelpackern und räumt Ihre Habseligkeiten aus. Machen Sie Mätzchen, ruft er die Polizei hinzu, die Sie dann in Gewahrsam, damit die Räumung ungestört vonstatten gehen kann. Der Mietvertrag besteht zwicheschen Ihnen und dem Vermieter. Der hat mit dem Zahlugnsverhalten irgenwelcher Ämter nichts zu schaffen; das ist ausschließlich Ihr persönliches Ding!

huhu …
vielen vielen dank für deine antwort …
also ja mein vermieter hat eine kaution bekommen …
und offen bei mir sind knapp 3 monatsmieten …
ich selbst habe beim amt schon nachgefragt ob ich ein darlen bekommen könnte dafür … das wurde verneint mit der begründung das ich dies wohl schon ausgeschöpft hätte … was mich da noch interessiert ist dürfen die einfach meine miete für 3 monate streichen ??? ich finde es eine ziehmlich krasse regelung denn dann sitzen ja so einige mehr auf der straße … in meinem brief vom verwalten steht auch das das mietverhältnis nicht weiter geführt werden wird wenn ich diese mietschulden begleiche :frowning: … ich bin auch bereit auszuziehen weil ich sein ärger natürlich verstehen kann allerdings in so kurzer zeit etwas zu finden ist fast unmöglich möchte mich aber ungern noch mal mit ihm am tele auseinandersetzten weil er wie gesagt schon nicht mehr gesprächsbereit war und eher mit irgendwelchen § umsich geschmissen hat :frowning:

das kann ich auch verstehen aber ohne weitere mahnungen und in so kurzer zeit die wohnung räumen finde ich dann schon krass und vor allem 6 monate später !!! ich bin ja bereit die wohnung zu räumen aber ich bräuchte nur etwas mehr zeit …

vielen vielen dank für deine antwort …
ich hoffe das ich da irgendwie heil rauskommen :smile:
und das er mir nicht vorhher die schlösser wechselt … lg nicky

mmh…
also ich kann sehr gut verstehen, dass du dich nicht mehr mit der hausverwaltung auseinandersetzen möchtest. soweit ich weiß können sie dich rausklagen, wenn du die frist zum auszug nicht einhälst. somit würdest du einen kurzen aufschub bekommen. das würde aber dann neue kosten für die und dich nach sich ziehen. ich bin in den gesetzen auch nicht sooo bewandert. in dem fall würd ich wirklich zu ner beratung beim mieterschutzbund oder mieterverein raten. die gibt es eigentlich in jeder kreisstadt. dort arbeiten anwälte speziell für mietrecht, die dir dann mit sicherheit helfen können. die können eventuell einen aufschub erwirken und dir somit zeit verschaffen um eine neue bleibe zu finden. hast du denn vom amt eine schriftliche ablehnung bekommen? und hast du was schriftliches über die komplette sperre? das wäre wichtig, weil dann könntest du wiederspruch einlegen. weil streichen können die dir viel wenn der tag lang ist. soweit ich weiß streichen die wenn nach zwei oder drei sanktionen immernoch nicht das erfolgt ist, was sie von dir verlangt haben. und das ist wohl rechtens. beziehst du denn momentan noch geld von denen? wenn ja welches? alg 1 oder alg 2? halt mich auf dem laufenden. und viel glück wünsch ich!

Hallo, die fristlose Kündigung ist rechtens, da die Miete an 3 aufeinanderfolgenden Monaten nicht bezahlt wurde. Ich sehe in der Kürze der Zeit nur noch eine Möglichkeit (außer natürlich der sofortigen Bezahlung des Mietrückstandes): gehen Sie zum Amt und weisen Sie auf „drohende Obdachlosigkeit“ hin. Nehmen Sie die Kündigungsschreiben mit. Vielleicht können Sie noch eine Vereinbarung erzielen, daß die Behörde Ihnen sofort die ausstehende Miete an den Vermieter überweist und Sie eine Rückzahlungsvereinbarung (z.B. 50,–Eur/Monat) mit dieser Behörde treffen.–Gruß, Achim

Für den Schaden, den ihr Vermieter aufgrund Ihres eigenwillgien Zahlungsverhaltens und mangelnden Rechtsverständnisses erleidet, hat der und haben auch die Gerichte nunmal auch kein Verständnis! Ändern Sie Ihre Lebenshaltung gründlich, sonst nimmt es mit Ihnen ein jämmerliches Ende, nachdem Sie mit Jammern bereits begonnen haben!

Was steht denn im Vertrag? Bei 3 Monaten Rückstand darf der Vermieter fristlos kündigen.

Hallo guten Tag,bitte wende dich an den deutschen Mieterbund , die helfen dir !Kostet dich zuerst nichs!Viel Glück liebe grüße luise44