Fristlose Kündigung bei Androhung körperlicher Gew

Hallo

mal folgendenen Sachverhalt angenommen: Ein Mieter droht dem anderen Mieter aus nichtigen Gründen Schläge an. Das mehrmals, die Hausverwaltung weiss Bescheid, ändert aber nichts am Verhalten der Schläge androhenden Mietpartei. Hat die bedrohte Mietpartei unter diesen Umständen das Recht zu fristlosen Kündigung?? Gibt es dahingehend evtl. Urteile und Paragraphen?

LG
Mikesch

Hallo

mal folgendenen Sachverhalt angenommen: Ein Mieter droht dem
anderen Mieter aus nichtigen Gründen Schläge an. Das mehrmals,
die Hausverwaltung weiss Bescheid, ändert aber nichts am
Verhalten der Schläge androhenden Mietpartei. Hat die bedrohte
Mietpartei unter diesen Umständen das Recht zu fristlosen
Kündigung?? Gibt es dahingehend evtl. Urteile und Paragraphen?

LG

Hallo Mikesch,

der Vermieter - es sei denn die Hausverwaltung kann eine Vollmacht vorlegen, dass sie auch den VM in Rechtsangelegenheiten vertreten darf, Erklärungen in seinem Namen abgeben kann oder Erklärungen annehmen darf - muss diesen Mieter abmahnen und ihm schriftlich im Wiederholungsfalle die fristlose Kündigung androhen.

Gruss Günter

Hallo Günter

die Situation ist ein bischen anders. Die androhende Partei gehört zum Inventar des Hauses und wird dieses garantiert nur mit den Füssen voran in einer schwarzen kiste verlassen. Die Frage stellt sich wie folgt: Können die „Bedrohten“ unter Umständen von sich aus, mit Verweis eben auf die Androhung körperlicher Gewalt, fristlos kündigen?? Sozusagen als kleine Rachemassnahme, gegen eine HV/VM die keine klare Strategie zur Wiederherstellung des bis letzten Jahres herrschenden Hausfriedens erkennen lässt. Es ist ganz einfach der reinstes Kindergarten geworden und es wurde offiziell mit Krieg gedroht, 2 bedrohte Mietparteieen haben das angenommen und man kann ja solche Spielereien bis sonstwohin treiben :wink: Der Gewalt androhende Mieter ist mit 3 Worten auf 180 zu bringen und man muss schon immer genügend Fluchtmöglichkeiten kalkulieren und wenn man das regelmässig macht…:wink:
Deswegen als letze Massnahme einkalkulierend einfach die Tür mit einem lauten Knall hinter sich zumachen zu können…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

mal folgendenen Sachverhalt angenommen: Ein Mieter droht dem
anderen Mieter aus nichtigen Gründen Schläge an. Das mehrmals,
die Hausverwaltung weiss Bescheid, ändert aber nichts am
Verhalten der Schläge androhenden Mietpartei. Hat die bedrohte
Mietpartei unter diesen Umständen das Recht zu fristlosen
Kündigung?? Gibt es dahingehend evtl. Urteile und Paragraphen?

LG

Hallo Mikesch,

der Vermieter - es sei denn die Hausverwaltung kann eine
Vollmacht vorlegen, dass sie auch den VM in
Rechtsangelegenheiten vertreten darf, Erklärungen in seinem
Namen abgeben kann oder Erklärungen annehmen darf - muss
diesen Mieter abmahnen und ihm schriftlich im
Wiederholungsfalle die fristlose Kündigung androhen.

Gruss Günter

Hallo Günter

die Situation ist ein bischen anders. Die androhende Partei
gehört zum Inventar des Hauses und wird dieses garantiert nur
mit den Füssen voran in einer schwarzen kiste verlassen. Die
Frage stellt sich wie folgt: Können die „Bedrohten“ unter
Umständen von sich aus, mit Verweis eben auf die Androhung
körperlicher Gewalt, fristlos kündigen??

Nein, eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass man zuerst - auf jeden Fall sollte dies schriftlich sein - die Behebung dieser Vorgänge bei der jeweils zuständigen Stelle verlangt hat.

Reagiert diese nicht, bleibt dem Mieter gegen einen Miteigentümer, der die Wohnung selbst bewohnt, eine Strafanzeige wegen Bedrohung oder bei Angriffen - auch verbal - der Unterlassungsklage.

Mieter gegen Mieter müssen den VM benachrichtigen und dieser muss tätig werden. Der VM des drohenden Mieters muss seinen Mieter abmahnen und ihm im Wiederholungsfall die fristlose Kündigung ankündigen. Für eine fristlose Kündigung des Störenfriedes ist in diesen Fällen eine vorhergehende Abmahnung mit Ankündigung der fristlosen Kündigung notwendig.

Eigentümer gegen Eigentümer können nur mit Anwalt und Gericht hier etwas erreichen - vielleicht gibts es dann aber eine Verschärfung.

Sozusagen als kleine

Rachemassnahme, gegen eine HV/VM die keine klare Strategie zur
Wiederherstellung des bis letzten Jahres herrschenden
Hausfriedens erkennen lässt.

Nein, als Racheakt kann und soll man nicht kündigen. Selbst bei allem Ärger, immer den Rechtsweg einhalten.

Es ist ganz einfach der reinstes

Kindergarten geworden und es wurde offiziell mit Krieg
gedroht, 2 bedrohte Mietparteieen haben das angenommen und man
kann ja solche Spielereien bis sonstwohin treiben :wink: Der
Gewalt androhende Mieter ist mit 3 Worten auf 180 zu bringen
und man muss schon immer genügend Fluchtmöglichkeiten
kalkulieren und wenn man das regelmässig macht…:wink:

Bei solchen Umgang sollte man in jedme Einzelfall durch jeden einzelnen Mieter sofort die Polizei um Hilfe ersuchen. Gegenüber der Hausverwaltung oder dem Vermeietr kann man durchaus erklären, dass in künftigen Fällen der Bedrohung die fristlose Kündigung vorbehalten wird, insbesondere wegen der Untätigkeit der Hausverwaltung in der bekannten Angelegenheit.

Deswegen als letze Massnahme einkalkulierend einfach die Tür
mit einem lauten Knall hinter sich zumachen zu können…

Hilft auch nichts. Manchmal hilft einfach, wenn man nicht reagiert, den Betreffendne stehen lässt.

Die Mieter und soweit in dem Gebäude Miteigentümer wohnen sollten hier gemeinsam vorgehen.

Gruss Günter

Hallo

mal folgendenen Sachverhalt angenommen: Ein Mieter droht dem
anderen Mieter aus nichtigen Gründen Schläge an. Das mehrmals,
die Hausverwaltung weiss Bescheid, ändert aber nichts am
Verhalten der Schläge androhenden Mietpartei. Hat die bedrohte
Mietpartei unter diesen Umständen das Recht zu fristlosen
Kündigung?? Gibt es dahingehend evtl. Urteile und Paragraphen?

LG

Hallo Mikesch,

der Vermieter - es sei denn die Hausverwaltung kann eine
Vollmacht vorlegen, dass sie auch den VM in
Rechtsangelegenheiten vertreten darf, Erklärungen in seinem
Namen abgeben kann oder Erklärungen annehmen darf - muss
diesen Mieter abmahnen und ihm schriftlich im
Wiederholungsfalle die fristlose Kündigung androhen.

Gruss Günter

Hallo Günter

die Situation ist ein bischen anders. Die androhende Partei
gehört zum Inventar des Hauses und wird dieses garantiert nur
mit den Füssen voran in einer schwarzen kiste verlassen. Die
Frage stellt sich wie folgt: Können die „Bedrohten“ unter
Umständen von sich aus, mit Verweis eben auf die Androhung
körperlicher Gewalt, fristlos kündigen??

Nein, eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass man zuerst -
auf jeden Fall sollte dies schriftlich sein - die Behebung
dieser Vorgänge bei der jeweils zuständigen Stelle verlangt
hat.

genau, damit hinterher niemand sagen kann, man habe nichts davon gewusst

Reagiert diese nicht, bleibt dem Mieter gegen einen
Miteigentümer, der die Wohnung selbst bewohnt, eine
Strafanzeige wegen Bedrohung oder bei Angriffen - auch verbal

  • der Unterlassungsklage.

Mieter gegen Mieter müssen den VM benachrichtigen und dieser
muss tätig werden. Der VM des drohenden Mieters muss seinen
Mieter abmahnen und ihm im Wiederholungsfall die fristlose
Kündigung ankündigen. Für eine fristlose Kündigung des
Störenfriedes ist in diesen Fällen eine vorhergehende
Abmahnung mit Ankündigung der fristlosen Kündigung notwendig.

eben dass wird aus diversen Gründen nicht passieren

Eigentümer gegen Eigentümer können nur mit Anwalt und Gericht
hier etwas erreichen - vielleicht gibts es dann aber eine
Verschärfung.

Sozusagen als kleine

Rachemassnahme, gegen eine HV/VM die keine klare Strategie zur
Wiederherstellung des bis letzten Jahres herrschenden
Hausfriedens erkennen lässt.

Nein, als Racheakt kann und soll man nicht kündigen. Selbst
bei allem Ärger, immer den Rechtsweg einhalten.

genau, das wollen die bedrohten Parteieen ja eignetlich auch, weil ja Umzug immer Stress ist

Es ist ganz einfach der reinstes

Kindergarten geworden und es wurde offiziell mit Krieg
gedroht, 2 bedrohte Mietparteieen haben das angenommen und man
kann ja solche Spielereien bis sonstwohin treiben :wink: Der
Gewalt androhende Mieter ist mit 3 Worten auf 180 zu bringen
und man muss schon immer genügend Fluchtmöglichkeiten
kalkulieren und wenn man das regelmässig macht…:wink:

Bei solchen Umgang sollte man in jedme Einzelfall durch jeden
einzelnen Mieter sofort die Polizei um Hilfe ersuchen.
Gegenüber der Hausverwaltung oder dem Vermeietr kann man
durchaus erklären, dass in künftigen Fällen der Bedrohung die
fristlose Kündigung vorbehalten wird, insbesondere wegen der
Untätigkeit der Hausverwaltung in der bekannten Angelegenheit.

Deswegen als letze Massnahme einkalkulierend einfach die Tür
mit einem lauten Knall hinter sich zumachen zu können…

Hilft auch nichts. Manchmal hilft einfach, wenn man nicht
reagiert, den Betreffendne stehen lässt.

Die beiden Parteien, denen der Krieg erklärt wurde, sind nach reiflicher Überlegung zu der Überzeugung gekommen, dass man nicht als 2. Sieger das Feld verlassen wird, ansonsten nimmt man eine Kriegserklärung besser gar nicht erst an…

Die Mieter und soweit in dem Gebäude Miteigentümer wohnen
sollten hier gemeinsam vorgehen.

VM ist weit weg und HV versucht mit dem wenigsten Ärger , was ja verständlich ist, durch alle Fronten zu lavieren. Nur es kann ja nicht angehn, den Parteien etwas zuzusagen, dass etwas geändert wird und dann total entegengesetzt zu handeln und da hört der Spass dann endgültig auf
Um die HV richtig unter Druck zu setzen und um klare Verhältnisse zu schaffen, wird demnächst auf eine Zusammenkunft der betreffenden Parteien + HV + Eigentümer gedrängt werden, da verschiedene Sachen einfach geleugnet werden; die Auge in Auge zu besprechen.

Gruss Günter

LG
Mikesch

Hallo,

hierzu ein Tipp.

Den Veranstaltungsraum weder in eine Wohnung verlagern noch in die Räume der Hausverwaltung. Trefft Euch auf neutralen Boden z.B. in einem Hinterzimnmer einer Gaststätte. Dann können die Veranstalter das Hausrecht ausüben. Ein einzelner kann dann nicht, wenn etwas nicht in seinem Sinne läuft, plötzlich alleine das Hausrecht gegen alle anderen ausüben. So zumindest führe ich Besprechungen und Versammlungen mit Mietern und Vermietern in ähnlichen Fällen durch.

Sinnvoll ist natürlich auch, dass man genau den Sachverhalt kennt, der besprochen werden soll und sich auch bezüglich der einschlägigen Gesetze und Vertragsbestimmungen umfassend vorbereitet oder es ist jemand beratend anwesend. Auch hier sollte die beratende Person nicht aus dem Kreis der Betroffenen ( auch nicht der Hausverwaltung ) sein.

Gruss Günter

Um die HV richtig unter Druck zu setzen und um klare
Verhältnisse zu schaffen, wird demnächst auf eine
Zusammenkunft der betreffenden Parteien + HV + Eigentümer
gedrängt werden, da verschiedene Sachen einfach geleugnet
werden; die Auge in Auge zu besprechen.

Gruss Günter

LG
Mikesch