Fristlose Kündigung, Räumungsklage etc

Hi Experten,
ich schätze, meine Frage wurde schon mehrmals gestellt, aber ich finde in den FAQs und den aktuellen Diskussionen nichts, was so recht paßt.

Hier der Fall:

M ist Mieter, V ist Vermieter.

M bewohnt die Mietwohnung seit 7 Monaten, die Kaltmiete liegt bei sagen wir 250,- EUR. Bis auf eine einmalige Zahlung von 300,- EUR hat M noch keine Miete geleistet. Die Mietschulden belaufen sich also auf auf 1450,- EUR zzgl. der ebenfalls nicht bezahlten NK.

Vor zwei Wochen wurde M unter Zeugen die Fristlose Kündigung zugestellt, deren Empfang er per Unterschrift bestätigt hat. Er ist aber nach wie vor in der Wohnung und macht keine Anstalten, sie zu verlassen.

Wenn meine Recherchen bis hier her richtig sind, wäre der „normale“ Ablauf jetzt wie folgt:
(1) V erwirkt durch einen Anwalt eine Räumungsklage
(2) M hat nach erfolgreicher Räumungsklage dann zwei Monate Schonungsfrist, um die Mietrückstände auszugleichen. Das wird er nicht können (siehe unten).
(2) Falls M nach Ablauf der Schonungsfrist die Wohnung nicht verläßt, muß V die Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher veranlassen.

Erste Frage:
Wer trägt die Anwalts- und Verfahrenskosten für die Räumungsklage, und wer die Kosten für die Zwangsräumung?

Jetzt aber das Hauptproblem:
M „finanziert“ seinen Lebensunterhalt durch Harz IV. Realistisch gesehen ist von M wohl kaum etwas zu holen, da sogar der Strom schon vor geraumer Zeit abgeschaltet wurde.
V hat aber selbst erhebliche finanzielle Probleme und kann sich einen Anwalt für die Räumungsklage nicht leisten.

Daraus ergeben sich die übrigen Fragen:
Welche Möglichkeiten hat V, den Mieter los zu werden, welche Kosten kommen im „worst case“ auf ihn zu?
Gibt es für M noch eine Chance, die Mietrückstände zu bekommen?
Welche Konsequenzen ergeben sich für V, wenn es zur Räumungsklage / Zwangsräumung kommt?

Vielen Dank im Vorraus
Uwe

Wer trägt die Anwalts- und Verfahrenskosten für die
Räumungsklage, und wer die Kosten für die Zwangsräumung?

Eigentlich der Verursacher der fristlosen Kündigung
Leider muss aber für sämtliche Kosten zunächst derjenige, der sein Recht will - also der Vermieter in Vorlage treten

M „finanziert“ seinen Lebensunterhalt durch Harz IV.
Realistisch gesehen ist von M wohl kaum etwas zu holen, da
sogar der Strom schon vor geraumer Zeit abgeschaltet wurde.
V hat aber selbst erhebliche finanzielle Probleme und kann
sich einen Anwalt für die Räumungsklage nicht leisten.
Welche Möglichkeiten hat V, den Mieter los zu werden, welche
Kosten kommen im „worst case“ auf ihn zu?

V wird sich entscheiden müssen, den nichtzahlenden Mieter bis zum St.-Nimmerleinstag kostenlos wohnen zu lassen - oder ca. 1-3 Jahresmieten Verfahrenskosten aufzubringen (auf denen er letztendlich wohl sitzenbleiben wird), um einen Schlußstrich ziehen zu können

HartzIV ist hier evtl. eine Chance
V sollte dringend mit dem Amt > ARGE Kontakt aufnehmen; bei HartzIV/ALG II besteht i.d.R. auch Anspruch auf „Kosten für Unterkunft und Heizung“

  1. Erhält M bereits Wohngeld, dann begeht er Unterschlagung wenn er das Geld zweckentfremdet und nicht an V zahlt; daneben kann auf Antrag zur Missbrauchsverhinderung das Wohngeld direkt an V ausgezahlt werden
  2. Zur Abwendung einer fristlosen Kündigung kann/soll das Amt Mietrückstände an V ausgleichen (für M auf Darlehensbasis).
    > Das Geld sollte V sich zurücklegen als Grundstock für die gewiss bald folgende nächste fristlose Kündigung und dann die Durchziehung der Räumungsklage/Zwangsräumung.

http://www.abendblatt.de/daten/2005/08/16/470949.html
http://www.rechtsfindung.com/arbeitslosengeld.html
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstiges…

Hallo Rudi,

danke für die hilfreiche und informative Antwort.

Inzwischen hat sich die Situation geändert: M hat V vor einigen Tagen mitgeteilt, er habe eine neue Wohnung und würde sofort ausziehen. Schön! Nur leider wurde M seit dem nicht mehr gesehen, er hat weder den Schlüssel abgegeben, noch die Wohnung geräumt. Wohin er gezogen ist, ist nicht bekannt, eine Handy-Nummer gibt’s nicht.

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