Fristlose Kündigung Wohnung trotz Mietzahlungen

Guten Tag

Ich wohne seit fast 5 Jahren in einer Mietwohnung.

Nun habe ich eine fristlose Kündigung bekommen.

Mit den Punkten das ich ein Untermieterin habe die ich beim Vermieter nicht gemeldet hatte.

Es gibt ein gemeinschafts Garten im Hof den ich öfer nutze dort habe ich ein „Partyzelt“ aufgebaut.
Das ich das Partyzelt abbaue.

Und das in den letzten 5 Jahren die Miete nicht immer pünktlich zum 3. des Monats bezahlt wurde sondern mal am 4,7,15. Aber es gibt keine Mietrückstände. Und das ganze ist nur 7 mal vorgekommen in den ganzen Jahren.

Ich erhielt erst eine Abmahnung das ich dies bitte alle ändern solle.
Darauf habe ich geantwortet das ich bitte eine Genehmigung für die Untermieterin und das Partyzelt hätte.
Nun kam die Kündigung, auf das Schreiben wurde keinesfalls eingegangen. Und wir sollen bis zum 18.4.2013 die Wohnung geräumt haben.

Was passiert wenn ich an den Termin zur Übergabe nicht zuhause bin?
Das die mich raus haben wollen da komm ich wohl nicht drum rum aber ich möchte die Übergabe noch 2-3 Monate aufschieben.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß der Pat

Sie können versuchen, die fristlose bzw. recht eng bemessenen Frist einvernehmlich auf die gesetzliche Frist von 3 Monaten zu verlängern, in dem Sie damit aber auch die Kündgiungsgründe anerkennen. Das ersaprt dann beiden Seiten evtl. rechtliche Auseinandersetzugnen. Folgt der Vermeiter dem nicht, dann wird er für den Fall, dass Sie nicht fristgemäß geräumt haben, eine Räumungsklage gegen Sie anstrengen. Ergeht daraus ein Räumungsurteil, dann wird nach dessen Rechtskraft daraus auch vollstreckt, in dem Sie und Ihre Habe ggfs. unter Anwendung staatlicher Gewalt aus der Wohnung befördert. - Das würde dann ganz schön teuer für Sie!

Also da würde ich ruckzuck einen Termin im nächsten Mieterverein machen, viel zu gefährlich …

Sie suchen sich ein wenig spät Hilfe. Und um Erlaubnis zur Untervermietung hätten Sie auch VOR Einzug bitten müssen. Wenn Sie bei der Übergabe nicht zuhause sind, wird ein Gerichtsvollzieher (müssen Sie bezahlen) und ein Schlüsseldienst (müssen Sie bezahlen) hinzugerufen, die Wohnung wird geöffnet und ihre Sachen durch ein Unternehmen (müssen Sie bezahlen) ausgeräumt. Einlagerung ist m.E. nach neuestem Gesetz nicht mehr erforderlich. Ob die Sachen dann vor der Türe stehen oder zum Sperrmüll kommen, weiß ich nicht. Suchen Sie sich - heute noch - Rat beim Mieterverein oder einem Rechtsanwalt! Schlimmstenfalls haben Sie sonst hohe Schulden (Leerstand bis zur Weitervermietung müssen Sie auch bezahlen) und stehen in der Schufa, d.h., sie bekommen keine andere Wohnung mehr. Es hilft Ihnen nur ein professionelles Schreiben des Mietervereins oder noch besser eines Anwaltes.

Wenn sie Übergabe nicht zu Hause sind , wird ein neuer Termin anberaumt.

Hallo, eine solch kurze Kündigungszeit ist von Seiten des Vermieters unzulässig, zumal auch die von dir aufgeführten Gründe für diese Kündigung eine fristlose Kündigung meiner Meinung nach nicht rechtfertigen. Hol dir schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt bzw. dem örtlichen Mieterverein.
Eklis64

Hallo Pat, ich bin überrascht, ich hatte schon einmal geantwortet, ist meine Antwort (von achim23) nicht angekommen?
Also nochmal: Punkt 1 Untermieterin: man kann eine Person bis zu 8 Wochen bei sich wohnen lassen, das zählt unter Beherbergung. Wenn sich der Vermieter nicht dazu äußert, obwohl er um Erlaubnis der Untervermietung gebeten wurde, kann er nicht genau dies als Kündigungsgrund anführen.
Punkt 2 Mietzahlung: Eine fristlose Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn ein Mieter mit mehr als 2 aufeinanderfolgenden Mieten in Rückstand ist ODER wenn er ständig unpünktlich die Miete zahlt. Ob man von einer „ständig“ unpüntkl. Mietzahlung bei 7mal in fast 60 Monaten (=5Jahre) ausgehen kann, ist Ermessenssache,das kann ich nicht beurteilen. Daß momentan keine Mietrückstände bestehen, ist in diesem Zusammenhang SEHR gut!
Punkt 3 Partyzelt: Wenn das Partyzelt im Gemeinschaftsgarten für ALLE Hausbewohner zu nutzen ist, ist nichts dagegen einzuwenden. Im Gegenteil: zusammen ein Bierchen trinken fördert ja eher den Zusammenhalt in der Zufallsgemeinschaft, die eine Hausgemeinschaft nunmal ist. Übrigens darf lt. dt. Rechtsprechung 1-2mal/Jahr auch mal Lärm gemacht werden; gerade bei uns in D ist es allein vom Wetter her so, daß man den Sommer über vielleicht ein paar wenige Wochenenden hat, wo man mal draußen sitzen kann. Da ist das Fingerspitzengefühl eines Vermieters gefordert. Ein Kündigungsgrund ergibt sich daraus in Deinem Fall wohl nicht (außer, es wurde „ständig“ in exklusivem Kreis gefeiert über die Ruhezeiten hinaus oder Mitbewohner angepöbelt).
Punkt 4 Übergabe: Eine Abwesenheit am Übergabetag ist der schlechteste Rat, den man geben kann. Wenn man dann keinen triftigen Grund der Abwesenheit hat, kommen wahrscheinlich noch mehr Kosten auf einen zu. Besser ist: mit dem Vermieter einen Deal machen, etwa: ich verpflichte mich, ab Datum xy auszuziehen, dann sind Sie mich los (Datum xy liegt 3 Monate in der Zukunft). Bis dahin muß aber die Miete gezahlt werden und es darf sonst nichts mehr vorkommen. Die meisten Vermieter lassen sich darauf ein, behaupte ich. Zu Deutsch: so eine Art Stillhalteabkommen bis zum Auszug, klingt blöd, trifft es aber.
Punkt 5 Hinausschieben: Bei Nicht-Transportfähigkeit bzw. Krankheit braucht man den Termin nicht wahrzunehmen, da hier die Interessen (Gesundheit des Mieters) höher eingeschätzt werden, als das Interesse des Vermieters, fristlos eine leere Wohnung zu haben. Ein Bekannter von mir rannte am Vortag seiner fr.losen Kündigung an eine Glastür und kam für 3 Wochen mit Gehirnerschütterung ins Krankenhaus. Der Umzug musste verschoben werden. Da man Gehirnerschütterung nicht nachweisen kann, glaubte jeder, mein Kumpel hat da eine linke Sache vorbereitet, obwohl der Arme mit Kopfschmerzen im Krankenhaus lag.- Dies am Rande und nicht zur Nachahmung empfohlen.-
Am besten ist, sich mit dem Vm zu verständigen, auch wenn die Chemie nicht stimmen sollte, was ich annehme. Alles Gute- Achim
PS. Ich hab lange geschrieben, gib mir ein paar Points bei wer-weiss-was, wenn Du willst.-