Hallo Pat, ich bin überrascht, ich hatte schon einmal geantwortet, ist meine Antwort (von achim23) nicht angekommen?
Also nochmal: Punkt 1 Untermieterin: man kann eine Person bis zu 8 Wochen bei sich wohnen lassen, das zählt unter Beherbergung. Wenn sich der Vermieter nicht dazu äußert, obwohl er um Erlaubnis der Untervermietung gebeten wurde, kann er nicht genau dies als Kündigungsgrund anführen.
Punkt 2 Mietzahlung: Eine fristlose Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn ein Mieter mit mehr als 2 aufeinanderfolgenden Mieten in Rückstand ist ODER wenn er ständig unpünktlich die Miete zahlt. Ob man von einer „ständig“ unpüntkl. Mietzahlung bei 7mal in fast 60 Monaten (=5Jahre) ausgehen kann, ist Ermessenssache,das kann ich nicht beurteilen. Daß momentan keine Mietrückstände bestehen, ist in diesem Zusammenhang SEHR gut!
Punkt 3 Partyzelt: Wenn das Partyzelt im Gemeinschaftsgarten für ALLE Hausbewohner zu nutzen ist, ist nichts dagegen einzuwenden. Im Gegenteil: zusammen ein Bierchen trinken fördert ja eher den Zusammenhalt in der Zufallsgemeinschaft, die eine Hausgemeinschaft nunmal ist. Übrigens darf lt. dt. Rechtsprechung 1-2mal/Jahr auch mal Lärm gemacht werden; gerade bei uns in D ist es allein vom Wetter her so, daß man den Sommer über vielleicht ein paar wenige Wochenenden hat, wo man mal draußen sitzen kann. Da ist das Fingerspitzengefühl eines Vermieters gefordert. Ein Kündigungsgrund ergibt sich daraus in Deinem Fall wohl nicht (außer, es wurde „ständig“ in exklusivem Kreis gefeiert über die Ruhezeiten hinaus oder Mitbewohner angepöbelt).
Punkt 4 Übergabe: Eine Abwesenheit am Übergabetag ist der schlechteste Rat, den man geben kann. Wenn man dann keinen triftigen Grund der Abwesenheit hat, kommen wahrscheinlich noch mehr Kosten auf einen zu. Besser ist: mit dem Vermieter einen Deal machen, etwa: ich verpflichte mich, ab Datum xy auszuziehen, dann sind Sie mich los (Datum xy liegt 3 Monate in der Zukunft). Bis dahin muß aber die Miete gezahlt werden und es darf sonst nichts mehr vorkommen. Die meisten Vermieter lassen sich darauf ein, behaupte ich. Zu Deutsch: so eine Art Stillhalteabkommen bis zum Auszug, klingt blöd, trifft es aber.
Punkt 5 Hinausschieben: Bei Nicht-Transportfähigkeit bzw. Krankheit braucht man den Termin nicht wahrzunehmen, da hier die Interessen (Gesundheit des Mieters) höher eingeschätzt werden, als das Interesse des Vermieters, fristlos eine leere Wohnung zu haben. Ein Bekannter von mir rannte am Vortag seiner fr.losen Kündigung an eine Glastür und kam für 3 Wochen mit Gehirnerschütterung ins Krankenhaus. Der Umzug musste verschoben werden. Da man Gehirnerschütterung nicht nachweisen kann, glaubte jeder, mein Kumpel hat da eine linke Sache vorbereitet, obwohl der Arme mit Kopfschmerzen im Krankenhaus lag.- Dies am Rande und nicht zur Nachahmung empfohlen.-
Am besten ist, sich mit dem Vm zu verständigen, auch wenn die Chemie nicht stimmen sollte, was ich annehme. Alles Gute- Achim
PS. Ich hab lange geschrieben, gib mir ein paar Points bei wer-weiss-was, wenn Du willst.-