Fristlose Kündigung zum Monatsende rechtens?

Hallo, ist es möglich eine Wohnung zum Monatsende „frsitlos“ zu kündigen ? Die Mietsituation ist leider unhaltbar für uns geworden. Nachbarschaftsmobbing das durch den Vermieter zumindest toleriert wird.
Div. Klärungs - und Ausspracheversuche sind bereits gescheitert.
Also direkt an den Vermieter gewendet, Schiedsamt angerufen usw alles erfolglos.

Gleich noch eine Frage dazu: Die Wohnung wurde durch uns unrenoviert übernommen. Kürzlich haben wir in der Hoffnung die Situation würde sich entspannen, angefangen (arbeiten sind aufgrund aktueller Ereignisse ins stocken geraten, also unfertig) Wohnzimmer und Küche nebst Bad zu renovieren.
Unsere Frage ist ob wir verpflichtet werden können oder müssen die Wohnung bei Auszug zu renovieren?

Vielen Dank für Antworten

Hallo,
zu rechtlichen Auseinandersetzungen kann ich grundsätzlich nicht antworten.
Sorry
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski

Wenn der Vermieter ein triftigen Grund hat , ist auch eine fristloses Kündigung möglich , die , theoretisch, auch am nächsten Tag sein könnte .Da man aber in der Praxis kaum so schnell ausziehen kann , sind 14 Tage durchaus möglich .
Die Renovierung der Wohnung ist üblicherweise durch den Mietvertrag geregelt.Auf jeden Fall ist es unerheblich , in welchen Zustand die Wohnung war , als sie einzogen

Hallo also fristlos ist auch nicht so einfach erst den Vermieter abmahnen, Frist setzen dann ausziehen.
Wegen eurer Renovierung; kommt darauf an was im Mietvertrag steht und was ihr gemacht hab nicht das noch ne dicke Rechnung kommt!

gruß Jana

Hallo,

also manchmal muss ich mich doch über die Fragen wundern.
Es steht doch in Ihrem Mietvertrag ob die Wohnung renoviert übergeben werden muss (renovieren = Streichen und ggf. Teppich ersetzen je nach Wohndauer) oder nur besenrein.
Das können Sie nachlesen.

Warum renovieren sie eine Wohnung aus der Sie ohnehin ausziehen wollen?

Zu der Kündigung:
Wenn es Nachbarschaftsstreit gibt haben Sie keine Möglichkeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu umgehen. Am Besten Sie reden mit Ihrem Vermieter und bitten ihn in einer schriftlichen Nebenabrede die gesetzl. Kündigungsfrist auszusetzen. Wenn’s klappt prima… wenn nicht - Nachmieter finden und so versuchen früher rauszukommen.
Mobbing ist ein schwer definierbarer Begriff.
Da hilft dann rechtlich nur: Sämtliche Vorfälle - am Besten mit Zeugen außerhalb der Familie - dokumentieren (aufschreiben wann genau was passiert ist und wenn es bspw. Zerstörungen sind Fotobeweise mit Datum und Uhrzeit auf dem Foto machen) und den Nachbarn anzeigen/ verklagen. Sowas können Sie nur auf dem Zivilweg lösen.
Hoffe geholfen zu haben.

MFG

VIPPI

Die Renovierugnsverpflichtung ergibt aich aus Ihrem Mietvetrag. Eine Kündigung ist ebenfalls nur mit der gesetzlichen Kümndgiungsfrist von 3 Monaten möglich. Alles andere führt zu einer gerichtlichen Auseinadersetzung, deren Ende mit schwindelerregender Sicherheit erst nach dem ablauf der drei Monate erfolgen dürfte und be deren Kostenverteilung Sie „wie auf hoher See in Gottes Hand sind“. Also kündigen Sie fristgerecht, bringen Sie die Wohnung in den vereinbarten Zustand und nutzen Sie die verbleibende Zeit dazu, sich eine Wohnung mit netten Nachbarn und einem verständigen Vermieter zu suchen.

Hallo, zum Punkt Renovierung: falls im Mietvertrag nichts gegenteiliges vereinbart ist, so ist die Wohnung in dem Zustand abzugeben, wie sie bei Einzug übernommen wurde (renoviert/unrenoviert).
Zu Kündigung: Beide Vertragsparteien können in einem Mietverhältnis grundsätzlich dann fristlos kündigen, wenn der jeweils andere den Mietvertrag schwerwiegend verletzt hat. Die Vertragsverletzung muss so grob sein, dass dem anderen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Beispiel: Der Vermieter wird der Mieterin gegenüber handgreiflich oder der Mieter beleidigt den Vermieter schwer.
Die gesetzlichen Regelungen enthält § 543 BGB. Danach können sowohl Mieter als auch Vermieter den Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ihnen eine Fortsetzung des Mietvertrages nicht zugemutet werden kann. -
Hoffe, ich konnte helfen- Gruß, Achim