Garage wurde mit Bodenfleisen versehen

Mein Vermieter hat von sich aus meine Garage, die ich zur Miete nutze, mit Bodenfliesen versehen.
Jetzt will er € 10,00 mehr Garagenmiete haben.
Ist das gerechtfertigt?

Es gilt der im Mietvertrag verinbarte Preis. Der Vermeiter kann den Gargagenmietvertrag kündigen, soweit dieser ausdrücklich losgelöst vom Wohnraummietvertrag geschlossen wurde und Ihnen einen neuen Mietvertrag anbieten. Sofern die Garage Gegenstand des Wohnraummietvertrges ist, steht ihm kein Erhöhungsbegehren wegen der Bodenveränderung der Garge zu. Ansonsten sollten Sie ihm für die Situationsverbesserung höflich danken und mehr nicht!

Hallo,

zu dieser Rechtsfrage bin ich leider kein Experte.

Mein (Halb-) Wissen ist Folgendes:
Der Besitzer/Vermieter darf sein Objekt instandhalten bzw. verbessern. Das Fliesen der Garage (die vorher nur betoniert war?) könnte man mit dem Austausch von Fenstern oder Dämmung des Hauses vergleichen (Durch das Fliesen reduziert sich die Feuchtigkeit in der Garage). Soweit ich weiß, darf der Vermieter dann etwa 10% der Investitionskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Viele Grüße,

Bernd

Hallo!

Leider kann ich Dir nicht helfen.
Mit Mietsachen kenn ich mich nicht aus.
Tut mir leid. Viel Erfolg trotzdem.

Gruß C.Milla

hallo,
Bei einer Garage mit normalen Abmessungen (für 1Auto)
halte ich 10€ im Monat für überzogen.Würde max. 5€ im Monat zahlen.
Gruß Norbert

Hallo,
Ich kann Ihnen beraten in Sachen Fliesen Verlegen, aber nicht ob der Vermieter die Miete erhöhen kann.
mfg
Jo4

Mein Vermieter hat von sich aus meine Garage, die ich zur
Miete nutze, mit Bodenfliesen versehen.
Jetzt will er € 10,00 mehr Garagenmiete haben.
Ist das gerechtfertigt?

Hallo, wenn im Mietvertrag die Garage mit einem separaten Betrag (z.B. 80,–Euro/Monat) ausgewiesen wird, bleibt es bei der alten Miete.- Andernfalls kann man die Sache als Bagatellmodernisierung sehen, dann wären höchstens 5% Aufschlag auf die Miete, die die Garage bei separater Vermietung bringen würde (z.B. 80,-- Euro/Monat) gerechtfertigt. Hier im Beispiel wären dies dann 4,–Euro mehr/Monat.
Dazu kommt noch: Das Gesetz über eine Mieterhöhung nach Modernisierung wurde ja für Wohnraum geschaffen und eine Garage zählt üblicherweise nicht zur Wohnfläche. Es kommt aber auf den Mietvertrag an (z.B. vermietet werden 1Stück Haus mit Garage).
Mein persönlicher Rat: ein sauer gefahrener Vermieter ist die Sache nicht wert, kommen Sie ihm auf halbem Weg entgegen und zahlen Sie nach Absprache +5,–Euro.
Dafür haben Sie auch Fliesen in der Garage. Gruß, Achim

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen.

Eklis64

hallo mobbel,
eine rechliche antwort kann ich darauf leider nicht geben.es kommt darauf an ob es zwingend erforderlich war,aus welchem grund auch immer.leider werden von seiten der vermieter vorher zu wenig bis überhaupt keine infos erteilt.ich persönlich finde dieses „überrumpeln“ unmöglich,schließlich wird miete gezahlt!
sorry,das ich nicht ganz so wirklich helfen konnte.
gruß
knock

Hallo - Keine Ahnung, ob er das verlangen kann. Ruf doch mal beim Mieterschutzbund an - die müssten eigentlich bei solchen Problemen bescheid wissen.
MfG Klaus

Das ist eine rechtliche Frage, bitte einen Rechtsanwalt im Mietrecht oder einen Mieterschutzverein fragen.

Aus welchen Grund wurden die Fliesen verlegt ? Ist die Garage Bestandteil eines Wohnungsmietvertrages? Wurde die Erhöhung angekündigt ? Wenn ja wie lange vorher? Wieviel kostet die Miete jetzt ? Welcher Belag war vorher in der Garage ?

Aus welchen Grund wurden die Fliesen verlegt ? Ist die Garage
Bestandteil eines Wohnungsmietvertrages? Wurde die Erhöhung
angekündigt ? Wenn ja wie lange vorher? Wieviel kostet die
Miete jetzt ? Welcher Belag war vorher in der Garage ?

Zu 1: Fliesen wurden zur Verschönerung verlegt.
zu 2. Garage wird seperat im Mietvertrag abgerechnet, nicht in Wohnungsmiete.
zu 3. ja, angekündigt ca. 3 Monate, aber ohne Kostenerhöhungsankündigung
zu 4. jetzt € 40,00 …vorher € 30,00
zu 5. Vorher war Glattbeton drinnen

Wenn die Garage fester Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist , kann der Vermieter sie nicht einzeln kündigen , wenn sie den Aufschlag nicht zahlen .Da es keine Modernisierung ist und der Nutzwert sich für sie nicht erhöht ist eine Erhöhung zwar trotzdem zulässig , aber annehmen müssen sie sie nicht.

Hmm, gute Frage- ich wuerde die mal einem Mietrechtsexperten vorlegen.
Ich kann dazu leider nichts sagen-hoechstens ueber die Qualitaet der Ausfuehrung oder der verwendeten Materiaien…

Sorry,

ich kann das nur nach meinem Bauchgefühl beantworten und da hieße es „nein“!

Wie es tatsächlich ist, könnte Dir besser ein Mieterverein beantworten.

Er hat es nicht mir Dir abgesprochen, es steht wohl auch nicht im Mietvertrag drin.

Wenn er von sich aus irgendwelche Dinge tut, selbst wenn sie zu Deinem Vorteil sind, verändert nicht die Kosten. Nur meine ganz private Ansicht…

Liebe Grüße

einfach Frau