Garagemiete Erhöhung und kündigung

Problem mit Vermieter:
Nehmen wir an das einen Mietvertrag besteht über Wohnung und Garage seit 01.01.2008. Die Wohnung ist auf Lebenszeit im Grundbuch eingetragen. Wohnung und Garage sind zusammen in einem Mietvertrag. (§ 1 Position 5 -Zusätzlich wird/werden vermietet: Garage: -nach den Bedingungen dieses Vertrages)
Genau am 04.10.2009 (Sonntag) schreibt der Vermieter einem Brief und steckt selbst im Briefkasten. Der Brief wird natürlich erst am nächsten Tag gelesen. In den Brief wird eine Mieterhöhung für die Garage erläutert.
Wortwörtlich: (ab dem 01.11.2009 wird die Miete der Garage in der X…Straße …den in der Umgebung allgemeinen Monatsmietpreis für Garagen mit Strom auf 50,-Euro angepasst. Ich muss sie außerdem darauf hinweisen das u.a. Mieterhöhung, Sie ein Sonderkündigunsgrecht haben).
Zur Klärung: Es handelt sich um einem Doppelblechgarage, wobei an eine Seite das Auto vom Vermieter geparkt wird und die andere Seite das Auto vom Mieter. Bis jetzt wurden 10 EUR monatlich bezahlt und der Vermieter fordert ab 01 November 50 EUR-(Das entspricht eine Erhöhung von 500%).
Postwendend wird am Vermieter folgendes mitgeteilt:
die Mieterhöhung für die Garage wird abgelehnt weil:

  1. Die Garage die sie meinen ist ein Offenem Doppelgarage wo jeder zutritt hat. (Zur Klärung: Die Doppelgarage hat zwar 2 Tore aber kein Wand dazwischen.
  2. Die Garage die Sie meinen erweist Feuchtigkeit und Nässe.
  3. Die Erhöhung entspricht nicht die Max. 20% des Betrages. (10+20%=12 EUR.)
  4. Haben Sie daran gedacht dass Sie mit dem Mieter Vertraglich gebunden (Garage und Wohnung) sind?
  5. Erhöhungen können bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats, also Erhöhung spätestens am dritten Werktag des Oktober 2009 zu 01 Januar 2009- Ihre Schreiben haben Sie am 04 Oktober Datiert.
    Sie Können Licht und Strom abschalten denn wird nicht benutzt und außerdem wird schon lange eine Taschenlampe benutzt. Sie können auch das Licht vom Hof Wegschalten sowie von Kellerraum.

Am nächsten Tag kommt folgende Antwort (10.10.09):
Da Sie nicht mit der Erhöhung einverstanden sind, Kündige ich Ihnen die Garage zum 01.12.2009. Einen Mietvertrag kann man kündigen Herr (Mieter Name) das müßten Sie eigentlich auch wissen. Da die Garage nur ein Zusatz ist, unterliegt diese nicht Ihrem entgeltlichen Wohnrecht auf Lebenszeit (wie bei Gericht vom Richter erklärt). Und da nach Ihren Angaben die Garage nicht Ihren mindest Standard entspricht und viele Mängel aufweißt, wie Feuchtigkeit und das es eine Doppelgarage ist wo ich nur noch Zugang habe, denke ich ist es in Ihrem interesse. Daher bitte ich bis dato um Räumung und Schlüsselübergabe. Sollten Sie sich wie in der Vergangenheit dagegen streben und die Garage nicht Räumen. Wird die Garage von mir Geräumt und die kosten gehen zu Ihren Lasten wie u.a. auch ein neues Schloss und einen Abschlepp Service wegen Falsch Parkens. Da ein Absolutes Parkverbot für Mieter und anderen auf dem Hof wie Garage gilt, außer natürlich mit meiner Genehmigung. Ist auch für Sie das Parken auf den Hof in Zukunft untersagt.
Mit freundlichen Grüße
In der Gleich Strasse Informiert man sich:

  1. 1 Garage –ca. 20 m. links von der ob. Angegebenen Grundstück (Reihengarage- Vollkommen geschlossen ohne Wasser und ohne Strom) 45 EUR pro Monat
  2. 1 Garage–ca. 35 m. rechts von der ob. Angegebenen Grundstück (Reihengarage- Vollkommen geschlossen ohne Wasser und ohne Strom) 40 EUR pro Monat
    Wer weiß was? Ist sowas in Deutschland überhaupt möglich?
    Für jeden Hinweis (§§) und Hilfe bedankt sich der Mieter in voraus.

Meines Wissens gibt es für Garagen und Gewerbe ganz andere Regelungen als für Wohnraum, demnach gibt es dort eine freie Gestaltung der Preise und Bedingungen.
Zu dem ist die erfolgte Mängelauflistung konta Produktiv. M ist verpflichtet jeden Mangel umgehend schriftlich anzuzeigen. Sollte er diesem nicht nachkommen könnte VM die durch die späte Meldung entstandenen zusätzlichen Schaden in regress nehmen.
Wenn man in der direkten Umgebung Angebote hat sollte man diese besser nuten da hier doch das Problem das zwischenmenschliche zu sein scheint.

Grüße

Guten Morgen,

ich beantworte keine privaten Nachrichten, und schon gar nicht wenn dabei gegen das Rechtsberatungsgesetzt verstossen werden kann.

Grüße