Garagenmiete unzulässig?

Hallo,

es existiert ein Mietvertrag über eine Wohnung. Nach Kündigung der Wohnung stellt sich heraus, dass vom Mieter nicht nur Miete für die Wohnung, sondern auch Miete für eine dazugehörige Garage kassiert wurde. Über die Garage wurde allerdings weder ein Mietvertrag abgeschlossen, noch wird sie in dem Mietvertrag über die Wohnung erwähnt.
Hat der Mieter eine Chance, dagegen zu klagen und die zu viel gezahlte Miete zurückzufordern? Gibt es in einem solchen Fall Verjährungsfristen?

Danke und Grüße, BAT

Hallo BAT,
ich verstehe die Fragestellung nicht. Wurde mehr gezahlt, als im Mietvertrag stand? Eine Garage stand im Vertrag wohl nicht drin.
Grüße
Ulf

Moin, BAT,

wusste der fiktive Mieter denn nichts von der Garage?

Gruß Ralf

Hallo Ralf und Ulf,

danke für die schnellen Antworten!
Der Mieter wusste bis zu einem gewissen Punkt von der Garage. Beim Einzug erhielt er den Hinweis, dass ihm eine Garage zustünde. Das verstand der Mieter nur als Option eine dazuzumieten, sofern der Wunsch bestünde und hat dankend abgelehnt. Auch einen Schlüssel zur Garage hat er nie erhalten (weil kein Wunsch bestand).
Die Garage hat zusätzlich zu der Miete 25 Euro gekostet.

Grüße, BAT

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Hallo Ralf und Ulf,

danke für die Antworten!
Der fiktive Mieter erfährt bis zu einem gewissen Punkt von der Garage. Beim Einzug erhält er den (mündlichen) Hinweis, dass ihm eine Garage zusteht, sofern gewünscht. Kosten für die Garagenmiete: 25 Euro.
Der Mieter versteht das allerdings nur als Option, also „Ich kann haben wenn ich will“.

Der Mieter erhält nie einen Schlüssel zur Garage und im Mietvertrag wird sie auch nicht erwähnt. Dennoch werden die 25 Euro monatlich abgebucht.

Grüße, BAT

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Hi Bat,

Der Mieter erhält nie einen Schlüssel zur Garage und im
Mietvertrag wird sie auch nicht erwähnt. Dennoch werden die 25
Euro monatlich abgebucht.

die Lastschrift zurückgeben, den gekürzten Betrag überweisen und den Vermieter über den Grund informieren.

Gruß Ralf

Hallo Ulf,

ja, es wurde mehr gezahlt als in dem Mietvertrag stand. Ein Beispiel: Der Mietvertrag wurde über eine Wohnung abgeschlossen, Kostenpunkt 341€.
Abgebucht wurden aber 366€, also noch zusätzlich 25€ für die Garage, welche nicht in dem Vertrag erwähnt ist.

Grüße, BAT

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Nach Kündigung
der Wohnung stellt sich heraus, dass vom Mieter nicht nur
Miete für die Wohnung, sondern auch Miete für eine
dazugehörige Garage kassiert wurde.

Wieso stellt sich das erst nach der Kündigung heraus? Da doch von Anfang an zu viel abgebucht wurde, hätte der Mieter das eigentlich sofort merken müssen.

Gruß
Nelly