Gartennutzungsrecht entzogen

Hallo,

in meinem Mietsvertrag ist angegeben, das ich einen Gartenanteil von 20-25% nutzen darf. Jetzt kommt der Vermieter und meinte weil ich nicht jede Woche den Rasen gemäht habe, das er mir dieses Nutzungsrecht einfach enziehe. Kann er das so einfach?

Hallo, bin kein Jurist, aber entscheidend dürfte sein, was schriftlich im Mietvertrag steht. Wenn dort steht, daß der Rasen wöchentlich zu mähen ist, dürftest du schlechte Karten haben. Wenn das nicht dort steht, was wahrscheinlich ist, gilt, so meine ich, allgemein „Treu und Glauben“, d.h. was allgemein als üblich angesehen wird. Wenn die Nachbarn z.B. alle 2-3 Wochen den Rasen mähen, wäre die Forderung des Vermieters m.E. überspitzt, wenn die aber auch wöchentlich mähen, ist eine solche Forderung eher verständlich. Letztlich rate ich dazu, im Gespräch einen Kompromiß zu finden.
MfG Botterblom

ein, im mietvertrag geltendes recht, kann man nicht einseitig ändern. wenn er dieses trotzdem macht, würde ich mich an den mieterbund wenden.

Hallo,
ich muss leider passen, bitte frage doch einen Anwalt o. ä., der sich im Mietrecht auskennt.
Gruß
Beate

Hallo,
hier ist wohl ein Rechtsanwalt, oder jemand der sich im Recht auskennt gefragt.

Hallo,
ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber prüfe mal den Mietvertrag! Wie lautet dort die Vereinbarung? Steht da was über eine wöchentliche Maat oder sonstige Pflegeaufwendungen? Wenn nicht, solltest Du Dich um ein Gespräch mit dem Vermieter bemühen und die Konditionen in gegenseitigem Einvernehmen für die Zukunft schriftlich festhalten und gegenzeichnen. Sollte das auf Ablehnung stoßen, kann ich nur noch den Mieterverein (gibt es in jeder größeren Stadt) empfehlen. Vielleicht ist ohne Gartenbenutzung eine Mietminderung möglich.

Hallo Angel,
so einfach ist das nicht.Wenn es im Mietvertrag steht, kann er Dir das Nutzungsrecht nicht entziehen, er darf auch nicht festlegen, wann Du den Rasen mähen mußt. Wende Dich an den Mietverein, trete dort ein, es lohnt sich, denn man spart Zeit und Nerven und wird gut beraten. Viele Grüße von Federhut

Hallo Angel2028,

Genaues kann ich nicht sagen, ich denke aber, dass diese Frage im Zusammenhang mit dem Mietrecht zu betrachten ist. Bei mir war in der Vergangenheit der Beitritt zum Mieterschutzbund sehr hilfreich. Man konnte direkt bei Eintritt schon evtl. innerhalb des 1. Sprechstundentermins seine Fragen beantwortet bekommen. Bei komplizierten Sachverhalten gibt es sogar ein anwaltschaftliches Schreiben im Nachgang.
Verglichen mit dem Nutzen war der Jahresbeitrag sehr gering.

Grüße von der Wirtschafterin

Hallo Angel,

ich bin kein Rechtsexperte, möchte aber nach „gesundem Menschenverstand“ folgende Anmerkungen geben:

  1. Wenn der Vermieter meint, Du sollst Rasen mähen, bezieht sich das auf Deinen Teil oder den Rasen im ganzen Garten?

  2. Steht im Mietvertrag, dass Du Rasen mähen musst?

  3. Ich meine, der Vermieter kann Dir nicht von jetzt auf gleich das Nutzungsrecht entziehen, er hätte zumindest abmahnen müssen – und sei es auch nur mündlich. Hat er das getan?

  4. Wenn er nicht abgemahnt hat,
    kann er das nicht so einfach und Du
    solltest meines Erachtens Widerspruch einlegen, evtl. mit dem Hinweis, dass Du in Zukunft den Rasen mähen wirst.

Gruß Walter VB

Hallo Walter VB,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

  1. Das mit dem Rasenmähen bezog sich auf meinen Teil.

  2. Im Mietvertrag steht nur das ich 20-25% des Gartens nutzen darf.

  3. Er war in einer Woche 3x da und hatte alles mögliche zu nörgeln.

Der Witz an der Sache ist ja noch, das ich die einzige von 3 Parteien bin, die überhaupt etwas auf dem Grundstück macht. Ich fege regelmäßig Hof und Keller, habe bislang auch immer so alle 2 Wochen den Rasen gemäht und halte an sich meinen Teil immer in Ordnung. Bei den anderen wird nichts gesagt und nur weil ich nicht sofort den Rasen gemäht habe und innerhalb von 3 Tagen hat er mir mit einem Schreiben das Nutzungsrecht entzogen.

Gruß
Angel

Hallo Angel,

es geht Deinem Vermieter also wohl um Kleinkrieg oder gar Psychoterror.

Der Entzug des Nutzungsrechtes ist meines Erachtens nicht rechtens, er hätte vorher abmahnen müssen.
Wie oft ein Rasenstück gemäht werden muss ist allerdings auch ein wenig „Glaubenssache“ – alle drei Tage, einmal in der Woche oder alle zwei Wochen? Soll er wie ein Golfplatz aussehen?

Mein Vorschlag: schriftlich Widerspruch / Einspruch einlegen mit der Maßgabe, wenn er bei dem Entzug des Nutzungsrechtes bleibt, um wie viel sich die Miete reduziert.
Weiterhin: der Vermieter soll mit allen Mietern eine einheitliche Regelung treffen über Reinigung, Hof- und Straßendienst (Glatteis im Winter – Sturzgefahr von Besuchern / Passanten).**

Im Übrigen schlage ich vor, diesen Komplex unter „Mietrecht“ im öffentlichen Forum
"Behörden & Recht“ darzustellen, da gibt es sicher eine Anzahl von Leuten, die kompetent noch etwas dazu sagen können.

Gruß Walter VB

** Ist in unserem Bekanntenkreis geschehen: am 17. Dezember wurde eine klare Regelung über Reinigungs- und Streudienst getroffen und nur 4 Tage später ist bei Glatteis eine Besucherin im Hof gestürzt und hat sich das Handgelenk gebrochen!