Gartenpflege

Hallo,

angenommen Mieter A wohnt in der ersten Etage eines 6-Parteienhaus. Der Mieter B unter ihm ist selten da.
Der kleine Garten ist überwuchtert mit einem halben Meter hohem Unkraut. Die Terrasse ist ebenfalls ungepflegt, das Gras sprießt aus den Fugen und die Terrassenkübel sind nur mit Unkraut „beflanzt“.
Das Gartenstück ist eigentlich nur von der Wohnung B zugänglich.

Hat der Mieter eigentlich eine Pflicht, sich um seinen Garten zu kümmern?

Gruß
Tato

Hi Tato,

ich bin mir nicht sicher, aber sowas müsste im Mietvertrag stehen.

Ich habe auch eine Wohnung inkl. kleiner Garten und Terasse. Allerdings haben wir im Haus einen Hausmeisterservice, dem ich regelmässig ein paar Euronen in die Hand drücke, damit er mäht. Den Rest mache ich, wie ich Zeit und Lust habe, und wie heiss es ist. D.h. wässern, pflanzen, rückschneiden, Unkraut ausheben - das mache ich wenn es mir passt, und nicht, wenn es den Nachbarn darüber oder daneben stört.

Im allgemeinen mag ich den Garten und meine Terasse, d.h. alles sieht nett aus. Aber es kann auch mal passieren das der Giersch zu hoch wird (bis ich rausfand das es keine seltene nord-kasachstanische Pflanze unseres Vormieters ist, sondern Unkraut, das hat echt gedauert :wink: ), die Terasse etwas länger Unkraut in den Ritzen hat (aber nie höher als 5 cm) oder zu lange übermosst ist.

Einem heissblütigen Gartenfreund würde bei meinem Garten und meiner Terasse warscheinlich der Schlag treffen, weil es eben Unkraut hat. Aber ich bin nicht immer zuhause und renne dann nicht sofort raus um alles Unkraut herauszuzupfen. Auch in meinen Kübeln setzte sich mal Unkraut fest das ich erst rauszerre, als es handlich war. Aber so weit, daß in Garten und Terasse ein Urgarten entsteht in dem sich Wildschweine verstecken könnten, würde ichs nicht kommen lassen.

Solche Garten"befindlichkeiten" sind in erheblichem Maße diskussionswürdig. Falls der Garten zur Mietsache deines Nachbarn gehört und du dort dem "Unkraut"elend selbst zu Leibe rücken willst, ist das, glaube ich, Hausfriedensbruch. Wäre so als wenn du einfach in seine Wohnung spazierst, ohne Einladung und unaufgefordert, und dem die Gardinen abhängst und neue aufhängst. Wenn du ihm dann noch das Unkraut aus dem Töpfen reisst, kann evtl. noch Sachbeschädigung dazu kommen.

Aber wie ich schon sagte, ich bin mir nicht sicher und kommt auf den Mietvertrag an. Frag deinen Nachbarn doch mal ob es ein Ökogartenexperiment vorhat (so durch die Blume). Vielleicht ergibt sich dann was, wo du ihm evtl. Unterstützung anbieten könntest oder sich das Ganze klärt?

Gruß
Helena

Hallo Helena,

A hatte weder vor, den Garten selbst vom Unkraut zu befreien bzw. einen Streit anzuzetteln.
A hat sich nur für die gesetzliche Lage interessiert. Den Mietvertrag von B hat Mieter A natürlich nicht. Vielleicht wissen ja andere, was „so üblich“ ist.

Es geht A nicht darum, dass da „etwas“ Unkraut ist. Der Löwenzahn nimmt die Hälfte des Rasens ein, der in diesem Jahr noch nicht gemähnt wurde und entsprechend hoch ist. Eine leere Getränkekiste, ein defekter Stuhl, ein Tisch voll mit eingegangenen Pflanzen aus dem letzten Jahr, mehrere Kübel nur mit Unkraut (ohne Planze), mehrere Löwenzahnpflanzen (Durchmesser etwa 70 cm) und 30 cm hohes Gras zieren die Terrasse.

Die Mieterin haben wir in diesem Jahr noch nicht gesehen. Daher ist es mit dem Fragen etwas schlecht… Die Zeitung wird aber immer wieder herausgenommen. Der Sandkasten wurde seit dem letzten Sommer nicht zugedeckt und ist ebenfalls neturgemäß grün.

Wir haben einen Hausmeisterservice, der sich um die Anlage vor dem Haus kümmert, aber eben nicht um die Gärten.

Gruß
Tato

Hoi Tato!

also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, dann stört Dich der Pflegezustand des Gartens, mit dem Du -rein miettechnisch gesehen- nix zu tun hast.
hmmmm…
vielleicht mag der Gartenbesitzer (oder deren Mieterin) aber Löwenzahn nun ganz besonders???
Vielleicht mag sie alles - nur keinen getrimmten Rasen?
Vielleicht haben sich die anderen Mieter über die ständigen Gartenfeiern mit Grillfeuer und Gerüchen beschwert?

Irgendwie verstehe ich Dich nicht!
Es ist doch nicht Dein Garten!

Also mich stört es auch, dass mein Nachbar sein Auto nur alle 2 Monate mal wäscht.
… und die Gardinen in der Nachbarwohnung… also sowas altmodisches!!!
und noch schlimmer! Die Mieter unter mir haben keine Gardinen im Schlafzimmer!

Manchmal sollten Vermieter doch viel mehr in die Mietverträge reinschreiben!
Nix für ungut… aber mein Nachbar parkt immer vor der Haustür! Kann ich da etwas machen?

Grüsse aus dem Bergischen
Leben und leben lassen!
Ulli

Hallo,

ich lebe auch gerne so, wie ich leben möchte, aber es gibt in D doch wegen jedem Schiss eine Regelung.
Man darf nur zu bestimmten Zeiten Krach machen, man muss wegen jeder Kleinigkeit eine Erlaubnis haben, darf nur x Mal grillen, ein Haus muss genau so und nicht anders aussehen…

Daher hätte es ja auch sein können, dass es (wie bei den Renovierungsabständen in der Mietwohnung) gewisse Regelungen gibt.

Gruß
Tato

PS: Ich will bewusst keine Wohnung mit Garten, weil mir das einfach zu viel Arbeit wäre, den regelmäßig zu pflegen.

Moin, Tato,

Hat der Mieter eigentlich eine Pflicht, sich um seinen Garten
zu kümmern?

das wissen nur die Vertragspartner, also Mieter und Vermieter. Selbst wenn der Mieter das alleinige Nutzungsrecht haben sollte, leitet sich daraus keine Pflicht zur Pflege ab. Das müsste dann per Mietvertrag geregelt werden.

Gruß Ralf

Hallo Tato,

A hatte weder vor, den Garten selbst vom Unkraut zu befreien
bzw. einen Streit anzuzetteln.

ich habe A weder das eine noch das andere unterstellt, sondern nur erklärt was droht, wenn A sich bemüßigt fühlen würde einzugreifen.

A hat sich nur für die gesetzliche Lage interessiert. Den
Mietvertrag von B hat Mieter A natürlich nicht. Vielleicht
wissen ja andere, was „so üblich“ ist.

Üblicherweise wird sowas immer im Mietvertrag geregelt und ist nur bei einem Gemeinschaftsgarten „Hausgemeinschaftssache“. Entweder gibts dann nen Gartenpflegeplan, einen Hausmeisterservice oder eine Kombination aus beidem.

Da der Garten zur Wohnung von B gehört, ist dies ihre alleinige Mietsache und Angelegenheit. Daher auch mein Vergleich mit den Gardinen in anderen Wohnungen (= geht dich einfach nix an!!).

Nur weil A auf den Garten und die Terasse schauen kann, hat A weder ein Mitspracherecht, noch gibt es ein Gesetz das A befugt einzugreifen, oder B vorschreibt wann er was im Garten zu tun hat. Zudem hat es weder A noch X, Y und Z zu interessieren wie dieser Garten aussieht. Man könnte höchstens beim Vermieter „petzten“, damit der sich darum kümmert und B zum Handeln bewegt.

Es geht A nicht darum, dass da „etwas“ Unkraut ist. Der
Löwenzahn nimmt die Hälfte des Rasens ein, der in diesem Jahr
noch nicht gemähnt wurde und entsprechend hoch ist. Eine leere
Getränkekiste, ein defekter Stuhl, ein Tisch voll mit
eingegangenen Pflanzen aus dem letzten Jahr, mehrere Kübel nur
mit Unkraut (ohne Planze), mehrere Löwenzahnpflanzen
(Durchmesser etwa 70 cm) und 30 cm hohes Gras zieren die
Terrasse.

Danke für die Beschreibung, scheint etwas vernachlässigt zu sein das Ganze, aber Löwenzahn ist doch recht hübsch.

Aber mal ernsthaft - nur weil A draufschaut und das hässlich findet, muss B noch lange nix tun. Wenns in der Wohnung so aussehen würde, könnte man auch nichts tun - es sei denn die Bakterien und Schimmelpilze tanzen im Gemeinschaftsflur Tango und die Geruchsbelästigung beeinträchtigt andere Mieter massiv. Frag mal das Gesundheitsamt wann die erst eingreifen dürfen in ähnlichen Fällen.

B könnte Garten und Terasse sowie Sandkasten auch mit Brettern abdecken und Plastikpflanzen rausstellen, oder alles mit Gartenzwergen vollstellen und du hast kein Mitspracherecht und kein Gesetz verbietet es. Details stehen immer im Mietvertrag.

Die Mieterin haben wir in diesem Jahr noch nicht gesehen.
Daher ist es mit dem Fragen etwas schlecht… Die Zeitung wird
aber immer wieder herausgenommen.

Dann wirf ihr doch, in Absprache mit den anderen Mietern, nen netten Brief ein und frage nach ob sie evtl. Hilfe braucht beim Garten (vielleicht hat sie einen neuen Job und muss viel reisen?), ob ihr ihre Erlaubniss erhaltet im Garten mal zu mähen oder was nettes zu pflanzen. Mehr geht nicht.

Der Sandkasten wurde seit
dem letzten Sommer nicht zugedeckt und ist ebenfalls
neturgemäß grün.

Wenn sie keine Kinder hat und im Haus keine Kinder sind die dadrin spielen, dann ist der Sandkasten doch sowieso überflüssig. Ich würde mir als Mieter auch nicht extra ne Plane und Steine kaufen für teuer Geld, damit ich das Ding abdecken kann. Das Unkraut ist aus Sand auch schnell herausgerissen, solange noch kein Urwald entstanden ist.

Wir haben einen Hausmeisterservice, der sich um die Anlage vor
dem Haus kümmert, aber eben nicht um die Gärten.

Na das wäre doch ne Idee. Frag den doch mal ob diese Mieterin ihn mal abgesprochen hatte (ist mal ein Anfang). Wenn nein kannst du mal checken ob die das übernehmen würden und falls sich diese Mieterin auf euren Brief meldet, kann man beide zusammenbringen.

Ansonsten kannste nix tun. Eine Gesundheitsgefährdung, oder eine massive Beeinträchtigung der Wohnqualität der restlichen Mieter ist ja nicht vorhanden. Dann erfreue dich eben an einem ökologischen Stilleben auf Terasse, im Sandkasten und im Garten. Ist alles Einstellungssache. Ein Unkrautgarten ist auch für die Tierwelt wesentlich spannender, als ein top gepflegter Garten. Leg dir ein Fernglas zu und schau mal was da alles wuselt, ist wirklich hochinteressant.

Gruß
Helena