Hallo Tato,
A hatte weder vor, den Garten selbst vom Unkraut zu befreien
bzw. einen Streit anzuzetteln.
ich habe A weder das eine noch das andere unterstellt, sondern nur erklärt was droht, wenn A sich bemüßigt fühlen würde einzugreifen.
A hat sich nur für die gesetzliche Lage interessiert. Den
Mietvertrag von B hat Mieter A natürlich nicht. Vielleicht
wissen ja andere, was „so üblich“ ist.
Üblicherweise wird sowas immer im Mietvertrag geregelt und ist nur bei einem Gemeinschaftsgarten „Hausgemeinschaftssache“. Entweder gibts dann nen Gartenpflegeplan, einen Hausmeisterservice oder eine Kombination aus beidem.
Da der Garten zur Wohnung von B gehört, ist dies ihre alleinige Mietsache und Angelegenheit. Daher auch mein Vergleich mit den Gardinen in anderen Wohnungen (= geht dich einfach nix an!!).
Nur weil A auf den Garten und die Terasse schauen kann, hat A weder ein Mitspracherecht, noch gibt es ein Gesetz das A befugt einzugreifen, oder B vorschreibt wann er was im Garten zu tun hat. Zudem hat es weder A noch X, Y und Z zu interessieren wie dieser Garten aussieht. Man könnte höchstens beim Vermieter „petzten“, damit der sich darum kümmert und B zum Handeln bewegt.
Es geht A nicht darum, dass da „etwas“ Unkraut ist. Der
Löwenzahn nimmt die Hälfte des Rasens ein, der in diesem Jahr
noch nicht gemähnt wurde und entsprechend hoch ist. Eine leere
Getränkekiste, ein defekter Stuhl, ein Tisch voll mit
eingegangenen Pflanzen aus dem letzten Jahr, mehrere Kübel nur
mit Unkraut (ohne Planze), mehrere Löwenzahnpflanzen
(Durchmesser etwa 70 cm) und 30 cm hohes Gras zieren die
Terrasse.
Danke für die Beschreibung, scheint etwas vernachlässigt zu sein das Ganze, aber Löwenzahn ist doch recht hübsch.
Aber mal ernsthaft - nur weil A draufschaut und das hässlich findet, muss B noch lange nix tun. Wenns in der Wohnung so aussehen würde, könnte man auch nichts tun - es sei denn die Bakterien und Schimmelpilze tanzen im Gemeinschaftsflur Tango und die Geruchsbelästigung beeinträchtigt andere Mieter massiv. Frag mal das Gesundheitsamt wann die erst eingreifen dürfen in ähnlichen Fällen.
B könnte Garten und Terasse sowie Sandkasten auch mit Brettern abdecken und Plastikpflanzen rausstellen, oder alles mit Gartenzwergen vollstellen und du hast kein Mitspracherecht und kein Gesetz verbietet es. Details stehen immer im Mietvertrag.
Die Mieterin haben wir in diesem Jahr noch nicht gesehen.
Daher ist es mit dem Fragen etwas schlecht… Die Zeitung wird
aber immer wieder herausgenommen.
Dann wirf ihr doch, in Absprache mit den anderen Mietern, nen netten Brief ein und frage nach ob sie evtl. Hilfe braucht beim Garten (vielleicht hat sie einen neuen Job und muss viel reisen?), ob ihr ihre Erlaubniss erhaltet im Garten mal zu mähen oder was nettes zu pflanzen. Mehr geht nicht.
Der Sandkasten wurde seit
dem letzten Sommer nicht zugedeckt und ist ebenfalls
neturgemäß grün.
Wenn sie keine Kinder hat und im Haus keine Kinder sind die dadrin spielen, dann ist der Sandkasten doch sowieso überflüssig. Ich würde mir als Mieter auch nicht extra ne Plane und Steine kaufen für teuer Geld, damit ich das Ding abdecken kann. Das Unkraut ist aus Sand auch schnell herausgerissen, solange noch kein Urwald entstanden ist.
Wir haben einen Hausmeisterservice, der sich um die Anlage vor
dem Haus kümmert, aber eben nicht um die Gärten.
Na das wäre doch ne Idee. Frag den doch mal ob diese Mieterin ihn mal abgesprochen hatte (ist mal ein Anfang). Wenn nein kannst du mal checken ob die das übernehmen würden und falls sich diese Mieterin auf euren Brief meldet, kann man beide zusammenbringen.
Ansonsten kannste nix tun. Eine Gesundheitsgefährdung, oder eine massive Beeinträchtigung der Wohnqualität der restlichen Mieter ist ja nicht vorhanden. Dann erfreue dich eben an einem ökologischen Stilleben auf Terasse, im Sandkasten und im Garten. Ist alles Einstellungssache. Ein Unkrautgarten ist auch für die Tierwelt wesentlich spannender, als ein top gepflegter Garten. Leg dir ein Fernglas zu und schau mal was da alles wuselt, ist wirklich hochinteressant.
Gruß
Helena