Gartenpflege im vermieteten Haus

Hallo,

vermietetes Einfamilienhaus: wer ist für die Pflege der Bäume, Sträucher, etc. des Vorgartens sowie der Hecke, die das Grundstück begrenzt verantwortlich - der Vermieter oder der Mieter? Sollte der Vermieter verantwortlich sein: kann er die Kosten für die Pflege dieser Pflanzen auf den Mieter abwälzen?

Gruß

Hallo !

Es muss im Mietvertrag geregelt sein,wenn nichts erwähnt wird,dann ist es Sache des Vermieters(wie stets,wenn nicht ausdrücklich auf Mieter abgewälzt !).

Ein Passus „Gartennutzung“ bedeutet m.E. nämlich nicht Gartenpflege,Sträucher schneiden,düngen,Entsorgung von Gartenabfall usw…
Man darf den Garten benutzen,was beim Einfamilienhaus eigentlich selbstverständlich wäre und kaum „verboten“ werden kann.

Benutzen heisst aber nicht Pflegen.
Und wenn die Gartenpflege übernommen werden muss,dann gilt das m.E. für „übliche“ Arbeiten,wie Rasenmähen,Laub kehren im Herbst u. ä.

Nicht für gärtnerische Pflege/Rückschnitt,Neupflanzung usw.

mfG
duck313

hallo,

in unserem Mietvertrag hieß es: „ortsübliche Pflege“. Aber dazu gehörte nicht, dass Bäume beschnitten werden mußten und auch Kosten für Dünger (z.B. für den Rasen, damit er ein Rasen blieb) waren defintiv Vermietersache (Ich hatte mich erkundigt). Mit meinem Vermieter gab es dann Ärger. Er meinte, dass wir die 20 hohen Tannen in Form zu halten hätten, was einen grossen Aufwand für uns bedeutet hätte oder Kosten, da wir das nicht selbst machen konnten.

Wenn in deinem Mietvertrag nur „Gartenbenutzung“ steht, aber nichts über die Pflege oder Baumschnitt, dann ist es Vermietersache. Wäge aber ab, ob dir der Aufwand mit dem Garten Ärger mit dem Vermieter wert ist.

LG,
Hannelore