Hallo !
Es muss im Mietvertrag geregelt sein,wenn nichts erwähnt wird,dann ist es Sache des Vermieters(wie stets,wenn nicht ausdrücklich auf Mieter abgewälzt !).
Ein Passus „Gartennutzung“ bedeutet m.E. nämlich nicht Gartenpflege,Sträucher schneiden,düngen,Entsorgung von Gartenabfall usw…
Man darf den Garten benutzen,was beim Einfamilienhaus eigentlich selbstverständlich wäre und kaum „verboten“ werden kann.
Benutzen heisst aber nicht Pflegen.
Und wenn die Gartenpflege übernommen werden muss,dann gilt das m.E. für „übliche“ Arbeiten,wie Rasenmähen,Laub kehren im Herbst u. ä.
Nicht für gärtnerische Pflege/Rückschnitt,Neupflanzung usw.
mfG
duck313