Hallo zusammen,
wenn Vermieter (nachfolgend V genannt) dem Mieter (nachfolgend M genannt) wegen eines Abwasserrohrschadens den Gartenzaun entfernt, diesen jedoch nach Fertigstellung nicht wieder errichtet, auf Anfrage des M die Antwort vom V kommt, dieser sei vor Jahren mal errichtet worden wegen einem Hund, dieser ja nicht mehr da sei und er (V) ihn aus diesem Grunde nicht mehr anbringen wird, ist das so in hinzunehmen oder kann M bei dem V eine Wiederherstellung verlangen, erwarten?
Das Grundstück wurde eingezäunt von V vermietet, M hat alleiniges Nutzungsrecht.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten
LG Andreas (A. m. M.)