Gartenzaun demontiert / kein Ersatz

Hallo zusammen,

wenn Vermieter (nachfolgend V genannt) dem Mieter (nachfolgend M genannt) wegen eines Abwasserrohrschadens den Gartenzaun entfernt, diesen jedoch nach Fertigstellung nicht wieder errichtet, auf Anfrage des M die Antwort vom V kommt, dieser sei vor Jahren mal errichtet worden wegen einem Hund, dieser ja nicht mehr da sei und er (V) ihn aus diesem Grunde nicht mehr anbringen wird, ist das so in hinzunehmen oder kann M bei dem V eine Wiederherstellung verlangen, erwarten?

Das Grundstück wurde eingezäunt von V vermietet, M hat alleiniges Nutzungsrecht.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

LG Andreas (A. m. M.)

Hallo,
etwa 3 Postings weiter unten ist doch eine ähnliche Frage (nur ist es da ein Sichtschutz am Balkon). Ich würde hier ähnlich urteilen, der Zaun war mitvermietet und ist wieder aufzubauen.

Gruß
T.

wenn Vermieter (nachfolgend V genannt) dem Mieter (nachfolgend
M genannt) wegen eines Abwasserrohrschadens den Gartenzaun
entfernt, diesen jedoch nach Fertigstellung nicht wieder
errichtet, auf Anfrage des M die Antwort vom V kommt, dieser
sei vor Jahren mal errichtet worden wegen einem Hund, dieser
ja nicht mehr da sei und er (V) ihn aus diesem Grunde nicht
mehr anbringen wird, ist das so in hinzunehmen oder kann M bei
dem V eine Wiederherstellung verlangen, erwarten?

Das Grundstück wurde eingezäunt von V vermietet, M hat
alleiniges Nutzungsrecht.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

LG Andreas (A. m. M.)