Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch einen neuen Mietvertrag in dem der „neue“ Mietpreis dann drin steht?

Nein, ein neuer Mietvertrag ist nicht nötig. Ein Schreiben mit Bezug auf den Mietvertrag ist ausreichend und gilt als Vertragsergänzung.

Hallo, nein ein neuer Mietvertrag ist nicht erforderlich. MfG

Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
einen neuen Mietvertrag in dem der „neue“ Mietpreis dann drin
steht?

selbstverständlich nicht. Der Mietvertrag ändert sicher nicht. im Mietvertrag wird drin stehen,da sich die Miete anpassen lässt. Das passiert mit einem einfachen Schreiben des Vermieters an den Mieter.

Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
einen neuen Mietvertrag in dem der „neue“ Mietpreis dann drin
steht?

Ein direkt neuer Mietvertrag muss es nicht unbedingt sein, jedoch eine Änderungsinformation, welche sich auf den:
„Bestehenden Mietvertrag vom…bezieht, worin die bisherige Miete und die neue Miete ab…benannt wird“.

Bei einem neuen Meitvertrag läuft „zwischen den Zeilen“ die Gefahr mit, dass der Vermieter was reinschummelt, was vorher nicht war. Bei einer Kündigung ist es gg. auch wichtig, dass der alte Vertrag IMMER bestehen bleibt. z.B.:
Ist man viele Jahre in einer Wohnung, ändert sich die Kündigungsfrist des VERMIETERS, wenn dieser einen aus div. Gründen kündigen möchte…
MfG
Waldi 64

Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
einen neuen Mietvertrag in dem der „neue“ Mietpreis dann drin
steht?

Hi, nein bei mir galt immer der ursprüngliche Mietvertrag weiter.

Hallo,
bei einem unbefristeten Mietvertrag ändert sich nichts. Für die Änderung des Mietpreises ist allein das Mieterhöhungsschreiben ausreichend. Bei einem Staffel-Mietvertrag ist die Erhöhung ja ohnehin im Mietvertrag enthalten.

Gruß
Udo

Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
einen neuen Mietvertrag in dem der „neue“ Mietpreis dann drin
steht?

Danke. Noch eine kurze dringliche Anfrage: ist die Bagatellschädenklausel unwirksam wenn der Einlelfallbetrag mit 120 e zu hoch ist?

Nein, ein neuer Mietvertrag ist nicht nötig. Ein Schreiben mit
Bezug auf den Mietvertrag ist ausreichend und gilt als
Vertragsergänzung.

Vielen Dank. wenn ich auch dich dringlich noch was fragen darf: ist die Bagatellschädenklausel unwirksam wenn sie im Einzelfall bei der Obergrenze von 120E (neuer Stand sind ja 75 E)im Mietvertrag festgehalten ist? Muss ich als Vermieter wirklich jeden Duschschlauch etc zahlen? Besten Dank!

Vielen Dank. wenn ich auch dich dringlich noch was fragen darf: ist die Bagatellschädenklausel unwirksam wenn sie im Einzelfall bei der Obergrenze von 120E (neuer Stand sind ja 75 E)im Mietvertrag festgehalten ist? Muss ich als Vermieter wirklich jeden Duschschlauch etc zahlen? Besten Dank!

Vielen Dank. wenn ich auch dich dringlich noch was fragen darf: ist die Bagatellschädenklausel unwirksam wenn sie im Einzelfall bei der Obergrenze von 120E (neuer Stand sind ja 75 E)im Mietvertrag festgehalten ist? Muss ich als Vermieter wirklich jeden Duschschlauch etc zahlen? Besten Dank!

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das kommt darauf an:
http://www.md-rechtsanwalt.de/mietrecht/Mietsache/Ba…

Hallo, 120,-Euro ist für den Einzelfall zu viel. Ich denke da spielen die Gerichte nicht mit. Unangemessene Benachteiligung des Mieters nennt man sowas. Die Klausel wird damit wahrscheinlich unwirksam und damit gehen die gesamten Kleinreparaturen zu Lasten des Vermieters. http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bagatellscha… MfG

was der Mieter unterschrieben hast, gilt. Sie sollten aber darauf achten, dass die Obergrenze pro Jahr 6% der Kaltmiete nicht übersteigt. Wenn das nicht im MV drin steht, müssen Sie das selbst beobachten. Dann hat der Mieter keine Chance bei einer Klage.

Hallo sunset77,
im Prinzip genügt ein Nachtrag zum Mietvertrag bei einer erhöhten Miete. Die sonstigen Konditionen bleiben ja gleich(?)Ein schriftlicher Nachweis sollte allerdings erfolgen.
Gruß
fragmich46

Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
einen neuen Mietvertrag in dem der „neue“ Mietpreis dann drin
steht?

Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
einen neuen Mietvertrag in dem der „neue“ Mietpreis dann drin
steht?

Hallo, nein, der alte Mietvertrag bleibt gültig; es wird lediglich der Mietpreis geändert. Das Schreiben des Vermieters, in dem die (rechtmässige) Mieterhöhung ab Datum x angekündigt ist, sollte beim Mietvertrag aufbewahrt werden, ist somit neuer Bestandteil des Mietvertrags.- Anmerkung: Bei einer Mieterhöhung hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.- Alles Gute, Achim

Danke! Kennen Sie sich auch bezüglich Bagatellschäden aus? Meine Klausel im Mietvertrag ist mit 120E Obergrenze im Einzelfall ( habe die Gesetzlage leider vorher nicht gekannt und einen zu alten Mietvertrag verwendet) möglicherweise ungültig. Heisst ich muss mich um jeglichen Kleinkram kümmern- mein Mieter meldet sich wegen neuem Duschschlauch und der Klorollenhalter ist defekt. - um Instandhaltung kümmer ich mich selbstverständlich- aber wenn der Mieter mr bös will hört das mit Kleinigkeiten ja nicht auf und wird lästig.Danke wenn sie sich nochmla melden

Die Wirksamkeit der Kleinreparaturklausel ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese hier im Einzelnen aufzuführen ist nicht im Sinne dieser Plattform. Bitte wende Dich als Vermieter an Haus und Grund e.V. oder an Deutscher Mieterbund e.V.

Gruß
Udo

Hallo, die „Bagatellschäden“ nennt man mietrechtlich Kleinreparaturen, d.h. im Mietvertrag ist eine Obergrenze genannt, die 1 Kleinreparatur nicht übersteigen darf, z.B. 80 Euro. -Ebenso ist im Mietvertrag die Summe der Kleinreparaturen festgelegt, die innerhalb von 12 Monaten eine gewisse Grenze nicht übersteigen darf. (In der Regel sind dies 2-3 Kleinreparaturen). Anhand von obigem Beispiel dürfte für 3x80=240 Euro im Jahr eine Kleinreparatur zu Lasten des Mieters erfolgen. Alles weitere geht dann zu Lasten des Vermieters.- Gruß, Achim

Hallo,

Zuerst: Ich rate Ihnen - auch hier - zu freundlicherem Verhalten.
Diese Community beruht auf freiwilliger Basis.

Zu Ihrere Frage: Warum wollen sie einen neuen Mietvertrag? Mieterhöhung wird schriftlich vereinbart und gilt wie eine sog. Nebenabrede.
Da ist schon alles dann ordnungsgemäß drin und dran.

MFG,

VIP

Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
einen neuen Mietvertrag in dem der „neue“ Mietpreis dann drin
steht?