Gehört eine Terrasse die dem Garten anschließt zur Wohnfläsche

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,in meinem Mietvertrag stehen 80qm Wohnfläche, es ist eine Dachgeschoßwohnung.Von Terrasse steht dort nichts,hab aber die mündliche Erlaubnis die Terrasse im Garten mit zu benutzen.Nun haben wir mal die Wohnfläche berechnen lassen und wir kamen auf 63 qm ,wegen der Schräge.
Nun meint mein Vermieter die Terrasse würde mitberechnet.
Ist das rechtens,weil sie nicht im Mietvertrag steht.Wenn nicht was kann ich machen? Mietminderung?Vielen Dank für Ihre Anwort

Hallo,

Sie können wenn die Wohnflächen um mehr als 10% abweicht die Mieter dauerhaft mindern. Bitte wenden Sie sich an Ihren örtlichen Mieterverein oder Rechtsanwalt, der sich um Rechtsangelegenheiten kümmert und Ihren Vertrag genau prüft.
Gruß
Ihr Exp.

Hallo Sabine,
grundsätzlich gilt: was im Mietvertrag-und NUR das !!!- steht, ist von Gültigkeit. In Ihrem Fall gehört die Terasse also nicht mit dazu. Wegen den geringen m² können Sie den Mietvertrag anfechten, denn es ist ja ein weit größerer Unterschied, als das Mietrecht es zuläßt. Dazu ist jedoch dringend erforderlich, dass diese neue m²-Zahl von einer kompetenten Person (Baufachmann/Einsicht in den Bauplan etc.) bestätigt wurde. Geht Ihre Vermieterin nicht auf Ihre Forderung ein, bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg.
PS: Selbst wenn die Terasse im Mietvertrag stehen würde, könnte nur die Hälfte der m² davon als Berechnungsgrundlage erfaßt werden.
Geben Sie Ihrer Vermieterin diese Daten schriftlich an, und verlangen Sie die Korrektur des Mietvertrages(nach wie vor ohne Terasse), sowie die überzahlte Miete, einschließlich der Nebenkosten zurück. Sie wird das sicher ablehnen und dann hilft Ihnen wirklich nur noch der Anwalt, aber es wird sich lohnen!
MfG
Waldi64

Hallo Sabine,

entscheidend ist allein der Mietvertrag. In diesem ist hoffentlich der Mietgegenstand (z.B. Anzahl Wohnräume, Keller, Dachboden, Garten etc.) beschrieben und dafür der Mietpreis vereinbart. Mündliche Absprachen sind nicht Gegenstand des Vertrages, schriftliche auch nur dann, wenn Du dem ausdrücklich zugestimmt hast.
Die Rechtslage ist - wenn Deine Angaben stimmen - klar: Es besteht ein Anspruch auf Mietminderung, da die Wohnfläche mehr als 10% abweicht, i.e. 21,25%.
Es war von Deinem Mieter sehr freundlich, dass es Dir die Mitbenutzung des Gartens und der Terasse gestattet hat; diese kann er natürlich auch zurückziehen, da sie nicht Gegenstand des Mietvertrages ist.

Mit freundlichen Grüßen
walser

Das kommt darauf an, ob die Terrasse Ihnen alleine zur Nutzung zugewiesen worden ist oder ob es sich um eine Gemeinschaftsfläche für alle Mieter handelt bzw. die Terrasse des Erdgeschoßmieters.

So wie ich Sie verstanden habe, wohnen Sie im Dachgeschoß und dürfen den Garten des Hauses bzw. die Terrasse nur mitbenutzen? In diesem Fall würde die Terrasse nicht zur Wohnfläche zählen.

Hallo Sabine,
mit Mietminderung sei erst mal vorsichtig.
Balkone und Terrassen gehören zur Wohnung und werden zur Wohnfläche gerechnet, und zwar zwischen 25 und 50 %. Nur in Deinem Mietvertrag steht nix von einer Terrasse. Meiner Meinung nach zählt nur das, was Du schriftlich hast.
Dachschrägen werden mit 50% berechnet.
Eine Abweichung der qm um mehr als 10% rechtfertigt eine Mietminderung.
Gib mal im Google :
BGH Urteil Balkonmiete
ein.
Dann dürfte Deine Frage beantwortet sein,
viele Grüße

Hallo,vielen Dank für eure Antworten.
Gibt es eine Regelung bei der Berechnung der Wohnfläche wenn die Terrasse von allen Parteien in dem Mehrfamilienhaus zugänglich ist?

Hallo,

hab

aber die mündliche Erlaubnis die Terrasse im Garten mit zu
benutzen.

Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist ein Vertrag, er lässt sich nur schwer beweisen, wenn es zu Streitigkeiten kommt.

Habt ihr dass alleinige Nutzungsrecht? Ansonsten würde ich anzweifeln, dass die Terrasse mit zur Wohnfläche zählen darf, da es sich dann nur um eine Nutzfläche handelt. Damit würde es sich meiner Meingung nach wie mit einem Trockenboden oder einem Waschraum oder dem zur Wohnung gehörenden Kellerraum verhalten. Den zählt man ja auch nicht mit zur Wohnfläche.

Nun meint mein Vermieter die Terrasse würde mitberechnet.

Jain, Terrassen oder auch Balkone werden zur Hälte oder zum Viertel mitgerechnet. Also müsste in eurem Fall die Terrasse 34 oder sogar 68 qm groß sein.

Hoffe, ich habe etwas geholfen.

soweit mir bekannt ist gilt für Terrasse wie balkon nur 50% der Fläche - sogar für die Neben- und Heizkosten, so makaber das für Außenstehende klingen mag.

Hallo,vielen Dank für eure Antworten.
Gibt es eine Regelung bei der Berechnung der Wohnfläche wenn
die Terrasse von allen Parteien in dem Mehrfamilienhaus
zugänglich ist?

Hi Sabine,
ich bin nach wie vor der Meinung, daß nur das schriftliche zählt.
Wenn im Mietvertrag nix von Terrasse oder deren Nutzung steht, brauchst Du auch nicht dafür zahlen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

LG vom Huftier

Hallo Sabine,

wenn die Terassse nicht im Mietvertrag steht, dann gehört sie nicht mit dazu. Wenn doch, dann wären es minimal 25% maximal 50% der Fläche. Fraglich ist auch, ob Sie das alleinige Nutzungsrecht für die Terasse haben. Wenn nein, dann ist sie eh Gemeinschaftseigentum.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Bielicke

Hallo Sabine,
sofern die Terasse im Garten nicht im Mietvertrag zu der Mietsache gehörig vereinbart ist, gehört sie nicht zur Metsache. Die Gestatung die Terrasse mit zu benutzen ist so zu sehen wie es gestattet ist die Waschküche, den Hof, den Hausflur, Treppen etc. mitzubenutzen. Ist folglich nicht Bestanteil der im Mietvertrag vereinbarten Mietfläche.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Hallo,
wenn die Terrasse nicht im Mietvertrag steht, kann sie auch nicht in die Wohnflächenberechnung einbezogen werden.
Die Wohnfläche, die nach fachkundiger Berechnung kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben, besteht ein Rückforderungsanspruch für die gesamte Mietzeit. Es handelt sich um ungerechtfertigte Bereicherung des Vermieters.
Entweder sich mit dem Vermieter einigen oder bei entsprechender Größenordnung Rechtsbeistand nehmen und klagen.
Gruß suver