"Geothermie-Flatrate" gemäß "Trautsch-Modell" - Ist das irreführende Werbung?

In mehreren Mietshäusern von einem bestimmten Vermieter gibt es „Geothermie-Flatrates“. Es wird damit geworben, dass es sich um eine Flatrate handelt zum Heizen und für Warmwasser. Eine Heizflat zum Festpreis, denkt man da!

Die Deutsche Geothermie Immobilien AG, die die Geothermieanlagen baut, wirbt ebenfalls im Internet mit der „Geothermie-Flatrate“, die hier „Trautsch-Modell“ genannt wird:

„Zudem werden die Energiekosten für Warmwasser und Heizung auf einem
bestimmten Niveau festgeschrieben und durch die Vereinbarung einer Pauschale dem Mieter in dieser Höhe garantiert. Das so genannte zugrunde liegende „Trautsch-Modell löst die Firma somit von der Gas- und Ölpreisentwicklung.“

Der Vermieter begrüßt alle Mieter und wirbt weiterhin für die Flatrate:

„Ich wünsche mir dass Sie die Vorteile dieser Energieversorgung in Kombination Ihrer „Flatrate“ voll ausschöpfen werden. Leider ist das deutsche Mietgesetz für eine solche Art der Energieversorgung noch nicht überarbeitet worden. Daher möchte ich Ihnen dennoch klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen das ich Ihnen niemals Kosten für einen Energieträger als auch Kosten für die Warmwasseraufbereitung in Rechnung stellen werde.“

Der Haken: In den Nebenkosten im Mietvertrag werden separat ALLE mir bekannten, anfallenden Betriebskosten für die Geothermie-Anlage separat abgerechnet! Mit allen anfallenden Kosten sind die Wartungskosten der Geothermieanlage und der gesamte Strom, den die Anlage benötigt gemeint. Und das sind enorme Mengen an Strom!

Das heißt: Alle Betriebskosten der Geothermieanlage scheinen in sonstigen Nebenkosten im Mietvertrag enthalten zu sein und NICHT im Posten „Geothermie-Flatrate“. Trotzdem zahlt man für eine "Geothermie-Flat mindestens 125 € je Monat. Dabei ist es mir völlig schleierhaft, wofür die „Geothermie-Flat“ da ist, wenn alle anfallenden Kosten für Geothermie extra mit den anderen Betriebskosten bezahlt werden müssen! 

Meint ihr, das ist irreführende Werbung, wenn man Leute mit einer „Geothermie-Flat“ anlockt und dann sämtliche anfallenden Betriebskosten für die Geothermienlage anderweitig abrechnet? 

Ist somit der Vertrag nichtig in Bezug auf die „Geothermie-Flat“?

Hallo

und dann sämtliche anfallenden Betriebskosten für die Geothermienlage anderweitig abrechnet?
Dabei ist es mir völlig schleierhaft, wofür die „Geothermie-Flat“ da ist,

Du hast bei Deinen Überlegungen/Gegenüberstellungen nur die Winzigkeit der nicht anfallenden/nicht abgerechneten Kosten für Brennstoff (Energieträger) vergessen - eben dafür wird stattdessen die Geothermie-Flat berechnet.

Grundsätzlich werden über die „Flat“ auch die Kosten der damit verbundenen Umstellung der Beheizungsanlage abgedeckt und zusätzlich oft auch weitere energetische Modernisierungsmassnahmen (Dämmung u.A.) - d.h. die gesetzlich vorgesehene Mieterhöhung wegen Modernisierung bleibt dem Mieter dadurch ebenfalls erspart - z.B.
„Somit erfolgt die energetische Sanierung von Wohnimmobilien erstmalig sozialverträglich - also ohne Anwendung des § 559 BGB.“
http://www.dgap-medientreff.de/news/wirtschaft/dgap-…

Wann war denn die „Werbung“ des Vermieters? (Leider ist das deutsche Mietgesetz für eine solche Art der Energieversorgung noch nicht überarbeitet worden)
mit Mietrechtsreform 2013 wurde das BGB doch angepasst
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556c.html
oder er bezieht sich darauf, dass der Gesetzgeber dabei wie üblich „handwerklich schlecht gearbeitet“ hat und durch sein neues Gesetz die zuvor durch BGH-Urteile bereits geschaffene Klarheit wieder beseitigt hat :wink:
http://www.mietrecht-reform.de/praxistipps-mietrecht…
http://www.iww.de/mk/verfahrensrecht/mietrechtsrefor…

Wenn Du aber schreibst „in den Nebenkosten im Mietvertrag werden separat ALLE mir bekannten, anfallenden Betriebskosten für die Geothermie-Anlage separat abgerechnet“ dann ist das doch eh’ schon Geschichte > so angemietet?

Ist somit der Vertrag nichtig in Bezug auf die „Geothermie-Flat“?

ich kann bislang keine Unstimmigkeit entdecken
ggf mal richtig rechnen, d.h.
ersparte Kosten Energieträger/Brennstoff
ersparte bisherige Heizungszusatzkosten (Strom für Heizungsanlage/Umwälzpumpen, Kaminkehrer, Wartung, Messeinrichtungen …)
ersparte Mieterhöhung wegen energetischer Sanierung *1)
kleiner/gleich/wieviel mehr als „Geothermie-Flat“ plus abgerechnete Geothermie-Zusatzkosten ?

*1) Zumindest die Umstellung der Anlagentechnik muss ja ausgeführt worden sein, hat also Geld gekostet (den Vermieter oder den Wärmecontractor). Wenn in diesem Zusammenhang keine Mieterhöhung wegen Modernisierung erfolgt ist, und das Ganze im Vergleich zu heutigen Energieträger-/Brennstoffpreisen für den Mieter also relativ kostenneutral erfolgt ist, warum sollte sich der Mieter dann nicht einfach freuen und in die Hände klatschen? Dazu darf er sich dann bei den jährlichen Preissteigerungen der Energieträger-/Brennstoffkosten jedes Jahr noch ein bischen mehr freuen …

Grüsse Rudi

Daher möchte ich Ihnen dennoch klar und
unmissverständlich zum Ausdruck bringen das ich Ihnen niemals
Kosten für einen Energieträger als auch Kosten für die
Warmwasseraufbereitung in Rechnung stellen werde."

Die elektrische Energie einer Wärmepumpe nicht als Energieträger zu bezeichnen, ist heikel. Der Physiker sagt: Die Wärme kommt aus dem Boden, der Strom dient nur dem Wärmetransport.
Andererseits gibt es einen Faktor, der das Verhältnis von elektrischer zu gewonnener Umweltenergie angibt. Ich würde daher sagen: Der Betriebsstrom des Wärmepumpenkompressors IST ein Energieträger.

Das heißt: Alle Betriebskosten der Geothermieanlage scheinen
in sonstigen Nebenkosten im Mietvertrag enthalten zu sein und
NICHT im Posten „Geothermie-Flatrate“.

Wird denn da verbrauchsabhängig berechnet?

Trotzdem zahlt man für
eine "Geothermie-Flat mindestens 125 € je Monat. Dabei ist es
mir völlig schleierhaft, wofür die „Geothermie-Flat“ da ist,
wenn alle anfallenden Kosten für Geothermie extra mit den
anderen Betriebskosten bezahlt werden müssen! 

Für die Investition.

Nach dem Flatrate-Urteil zum Mobilfunk handelt es sich bei einer „Flatrate“, die verbrauchsabhängige Komponenten hat, sicher nicht um eine Flatrate.
Wettbewerbsrechtlich - nicht mietrechtlich! - dürfte die Bezeichnung dieses Modells als Flatrate also angreifbar sein.

Meint ihr, das ist irreführende Werbung, wenn man Leute mit
einer „Geothermie-Flat“ anlockt und dann sämtliche anfallenden
Betriebskosten für die Geothermienlage anderweitig abrechnet? 

Ja, das MEINE ich. Beachte, dass ich jur. Laie bin. Aber eine Flatrate, bei der verbrauchsabhängig abgerechnet wird, widerspricht doch der Definition von Flatrate.