Gesetzliche Kündigungsfrist beim Mietvertrag

Liebe Leute,
wer kann mir sagen, wann die gesetzliche Kündigungszeit bei einem Mietvertrag ausläuft, welcher am 15. geschlossen wurde. Das es 3 Monate sind weiß ich, aber spielt es eine Rolle das der Mietvertrag ab den 15. lief? Und am 15. wurde auch gekündigt. Muß ich nun bis Ende Januar warten oder bis 15.01. wenn die Kündigung am 15.10. beim Vermieter eingereicht wurde.

Freue mich auf Antwort

Hallo,

es ist unerheblich wann der MV zu laufen begann, da § 573 c BGB (Fristen der ordentlichen Kündigung) sagt:

„Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“

Daher ist es egal ob die Kündigung schon am 15.10. oder erst am 3. Werktag vom November bei Vermieter eingeht, die Frist ist auf jeden Fall November/Dezember/Januar. Das Mietverhältnis endet also am 31.01.2015.

Unabhängig des Mietbeginns enden Mietverhältnisse durch Kündigung grds. zum Ablauf eines Monats, § 573c BGB.

Duch Aufhebungsvertrag kann jederzeit Beendigung herbeigeführt und durch Befristung abweichend auch anders bestimmt werden.

G imager