Grenzbebauung Beschluss

Im Vorgarten (Gemeinschaftseigentum) eines 5 Familienhauses sollen Mülltonnen mit Edelstahlumrandung aufgestellt werden.
Dieser ist per Beschluss im Nov. 2013 gefasst geworden.(einstimmig mit 670/1000 Stimmrecht)
Diese Edelstahltonnen sollen ca 1m vom Wohnraum der Erdgeschosswohnung aufgestellt werden(eingeschränkter Sichtbereich, evtl. Lärm und Geruchsbelästigung)
Muss der Eigentümer nicht ausdrücklich zustimmen aufgrund der 3m Grenzbebauung?
Ist der Beschluss nichtig zu erklären?