Grillen auf dem Balkon

Angenommen, ein Mieter würde auf seinem Balkon grillen. Per Mietvertrag wird dies allerdings verboten.

Was kann der Vermieter tun, um dies zu unterbinden?
Kann er es überhaupt unterbinden?

Was wäre, wenn der Mieter weiterhin das Verbot ignoriert und fleissig weitergrillt?

Angenommen, ein Mieter würde auf seinem Balkon grillen. Per
Mietvertrag wird dies allerdings verboten.

Was kann der Vermieter tun, um dies zu unterbinden?

Ja auf Unterlassung klagen

Kann er es überhaupt unterbinden?

Na klar 1004 BGB

Ich Lieschen Müller verpflichte mich für jeden weiteren Fall der Zuwiderhandlung an den Tierschutzverein 1000€ zu zahlen

Strafbewehrte Unterlassungserklärung nennt man das.

Was wäre, wenn der Mieter weiterhin das Verbot ignoriert und
fleissig weitergrillt?

Jakob

BGB § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.