Grund für außerorentliche Kündigung?

Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter bewohnt seit 01.09.2009 zur Untermiete ein unmöbliertes Zimmer mit gemeinsamer Nutzung (mit Hauptmieterin) von Bad, Küche und Flur. Zur Ausfertigung eines schriftlichen Mietvertrages ist es bisher trotz Nachfrage nicht gekommen. Aufgrund von Zeitdruck bei der Zimmersuche fiel ihr der sehr schlechte Pflegezustand der Wohnung bei der Besichtigung nicht auf (tiefergehende Verschmutzungen/Verunreinigungen der gemeinsam genutzten Räume). Versuche, die Ordnung und Sauberkeit zu verändern sind leider fehlgeschlagen bzw. nur einseitig, das weitere Wohnen ist für sie dort nicht mehr zumutbar.
Meine Frage, liegen hier Gründe für eine außerorentliche Kündigung vor, da doch die Nutzung der Mietsache nicht in vollem Umfang gewährleistet ist? Wenn nicht, zu welchem Termin kann frühestens gekündigt werden? Ist eine Kündigung zum 15. des Monats möglich?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe.
Willexi

da kein Mietvertrag existiert, braucht auch keiner gekündigt werden. Mietverträge müssen immer schriftlich sein. Ihre Tochter kann jederzeit ausziehen.

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Hallo aus Bernburg,

hier sollte sofort zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Wenn sie Glück haben, schon zum 15. oder Monatsende.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt hier drei Monate. Wird heute gekündigt steht dem Vermieter noch für Okt., Nov und Dez. die Miete in vollem Umfang, zu.

Für fristlose Kündigungen hat der Gesetzgeber die Hürden höher gehängt. Dies scheint nach den Schilderungen nicht möglich, außer die Räumlichkeiten werden durch das Gesundheits- oder Bauamt gesperrt.

LG aus Bernburg

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Hallo meister58,
vielen Dank für die schnelle Antwort, ich dachte die Schriftform beim Mietvertrag wäre nicht zwingend nortwendig?
Willexi

doch

Hallo meister58,
vielen Dank für die schnelle Antwort, ich dachte die
Schriftform beim Mietvertrag wäre nicht zwingend nortwendig?
Willexi

Hallo BernburgerKerl,
vielen Dank für die schnelle Antwort, war sehr hilfreich
Danke nochmals
Willexi

Hallo Willexi,

Schwerste Fehler und Mängel der Mietsache berechtigen grundsätzlich den Untermieter zu einer fristlosen Kündigung. Dieser Mangel muss aber von Ihnen bewiesen werden, z.B. durch entsprechende Fotos, Zeugen o.ä., die belegen, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. (LG Köln WuM 80, 137) Wenn Sie solche Beweise sichern können, dann haben Sie Erfolgsaussichten.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dazu gehört auch die Angabe des Kündigungsgrundes im Kündigungsschreiben. Es reicht heute nicht mehr aus (wie früher), die Begründung im Prozess nachreichen zu wollen!

Viel Glück wünscht Ihnen heihei

Zur Ausfertigung eines schriftlichen Mietvertrages ist es bisher trotz Nachfrage

Entschuldigung für die späte Antwort.
Für Untermietverhältnisse gibt es keine speziellen Mietgesetze und Kündigungsfristen. Da schriftlich nichts vereinbart ist, würde ich einfach ausziehen und nur bezahlen, wie lange ich gewohnt habe. MfG Thomas

Vielen Dank an alle Helfenden!
Sind nochmal grad so rausgekommen aus dem nicht vorhandenen Vertrag. Zum Glück!
Dankeschön!
Willexi