Grundausstattung S-H

Gehört im Bundesland S-H ein Herd zur Grundausstattung einer Mietwohnung?

Gehört im Bundesland S-H ein Herd zur Grundausstattung einer
Mietwohnung?

Hallo,

es gab etwa bis 1980 eine Regelung, dass zur Grundausstattung einer Wohnung ein Holz-Kohle-Herd und ein Spülbecken zur Grundaussattung gehört. Mit dem verstärkten Kauf von Einbauküchen hat sich längst in der Rechtsprechung ergeben, dass Herd oder Spüle nicht mehr zur Grundausstattung einer Wohnung zählen. Das Bundesland spielt dabei übrigens keine Rolle.

Grüsse Günter