grundsätzliches zum Übergabe-/Übernahmeprotokoll

Übergabe-/Übernahmeprotokoll

Nach dem Auszug des Mieters, spätestens dann, wenn der Vermieter die Mietkaution nebst Zinsen zurückzahlen soll, kommt es häufig zum Streit wegen behaupteter Schäden, für die der Mieter haftbar gemacht werden soll. Grundsätzlich kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz verlangen, wenn dieser schuldhaft die Wohnung bzw. dem Vermieter gehörende Einrichtungen beschädigt. Nach dem Auszug aus der Wohnung lässt sich nur noch schwer beweisen, dass für die angegebenen Schäden der Mieter nicht verantwortlich war. Wurde bei Auszug kein Übergabeprotokoll angefertigt, ist es schwer für den Mieter, nachzuweisen, dass dieser Schaden bereits mit dem Einzug übernommen wurde.

Zur Vermeidung von Auseinandersetzungen sollte bei der Beendigung des Mietverhältnisses ein Übergabeprotokoll angefertigt werden. Ideal wäre es, wenn Mieter und Vermieter gemeinsam einen Wohnungsdurchgang machen und beide das Protokoll unterschreiben. Im Notfall reicht der Text: „Der Mieter hat die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben". Der Vermieter kann aber nicht dazu gezwungen werden, das Übergabeprotokoll oder eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben. Ist der Vermieter dazu nicht bereit, sollte der Mieter seine Wohnung durch einen Fachmann (Architekt, Malermeister, Handwerker) begutachten lassen. Íst dies ebenfalls nicht möglich, sollte eine neutrale Person gemeinsam mit dem Mieter die Wohnung auf ihren Zustand kontrollieren. Beweisende Fotos sind sehr wichtig.

Häufiger tritt die Frage auf, was muss alles kontrolliert werden. Vordrucke gibt es beim Mieterverein (?) oder gegen Vorkasse beim DMB-Verlag. (Prüfen, ob das noch stimmt).

Optimal wäre es, wenn auch schon bei Einzug ein Übernahmeprotokoll aufgenommen und unterschrieben wurde. Dann wäre bei Auszug nachweisbar, welche Schäden bei der Anmietung bereits mit übernommen wurden. Auch in diesem Falle empfiehlt es sich, Fotos anzufertigen. Wichtig ist, dass aus dem Übernahmeprotokoll erkennbar wird, wer den Schaden bis wann beheben soll.

Welche technischen Möglichkeiten gibt es, ein Formular zu entwerfen, das von Mitgliedern dann nur noch heruntergeladen werden muss.

Ich möchte diesen Beitrag im Forum zur Diskussion stellen, ob und in welcher Form Grundsätzliches zum Übergabeprotokoll gesagt werden sollte. Mir ist durchaus bewusst, dass Anfragen in diesem Forum erst gestartet werden, wenn der Schadensfall oder das Problem bereits aufgetreten ist. Deshalb meine Frage: Wie sinnvoll sind grundsätzliche Hinweise, wie man sich schützen kann.

Hi,

  1. Es gibt im www massig Beispiele und runterladbare Formulare für ein Übergabe-/Übernahmeprotokoll. Warum sollte wer-weiss-was das Rad neu erfinden?

  2. Solange Menschen an einer Übergabe beteiligt sind, und zwar mit jeweils unterschiedlichen Prioritäten, wird es schier unmöglich sein ein Formular zu entwickeln welches 100% sicher eine mögliche Auseinandersetzung unterbindet. Beispiel: Beim Einzug bemerkt der Neu-Mieter einen Kratzer im Parkett. Er möchte diesen - zugegebenermaßen kleinen - Kratzer im Protokoll vermerkt wissen. Der VM winkt ab, es sei ja klar das im nicht mehr taufrischen Parkett mal ein kleiner Kratzer sei, normales Abwohnen etc. Beim Auszug bemerkt der VM eben diesen kleinen Kratzer. Der hat sich zwar nicht verändert, aber der VM hat jetzt ganz andere Prioritäten. Er will jetzt das der Mieter die „Schäden“ im Parkett beseitigt. Der Mieter ist natürlich empört.

Jetzt hättest du ein Formular entwickelt, in welches aufgenommen wird: Parkettabnutzung ca. 0,5% bei Einzug, leichter Kratzer ca. auf 3tem Parkettstäbchen rechts von der Wohnzimmertür aus gezählt. Etwa 0,2 mm tief.

Aber sicherlich würden Mieter und VM darüber streiten, ob sich dieser Kratzer verstärkt, vertieft, verlängert hätte und ob noch weitere dazugekommen sind.

  1. Da ein Übergabeprotokoll kein im Gesetz verankertes Mittel zur Feststellung von Mängeln ist, ist hier - wie in vielen anderen Fällen - bei einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung eine (subjektive) Entscheidung des Gerichts über die Um- und Zustände gefragt. Und da entscheidet wer? Richtig, wieder der Mensch.

Das Protokoll bei Ein- und Auszug ist ein absolut wichtiges, richtiges Instrument für m.E. beide Seiten. Es kann im Zweifelsfall vieles leichter machen. Es wird aber kein Allheilmittel gegen Streitigkeiten sein und die Auszahlung der Kaution nicht schneller machen.

Besser wäre es, den Mietern endlich mal flächendeckend begreiflich zu machen, dass eine Kaution nicht sofort mit Auszug ausgezahlt werden muss, sondern dass diese genau dann erst ihren (vollen) Sinn erhält, um etwaige Schäden des Vermieters zu mindern oder zu vermeiden.

Ihre Rechte kennen die meisten Mieter, ihre Pflichten eher nicht.

Gruß
Nita

Hallo nita,
dein Beitrag ist eine wichtige Diskussionsgrundlage. Es geht dabei nicht um Detailentscheidungen sondern eher, wie nützlich sind grundsätzliche Hinweise auf die Form und den Inhalt von Übergabe-/Übernahmeprotokolle. Die Anfragenden wenden sich ja erst an die Mitglieder und Experten, wenn das Problem aufgetreten ist. Doch tauchen auch immer wieder Fragen auf, die von allgemeinem Interesse sind. Ich bin mit dir der Meinung, dass kein Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Protokolls besteht. Doch grundsätzlich ist es ein hilfreiches Mittel, spätere Forderungen abzuwehren oder durchzusetzen. Wenn bei Einzug in einem Protokoll ein Schaden vermerkt wird mit dem Hinweis, wer wann was zu reparieren hat, verbunden mit Fotos, können Ansprüche leichter abgewehrt werden. Und das gilt sowohl für Mieter wie für Vermieter. Die Auszahlung einer Mietkaution ist in diesem Fall ein neues Thema.

Da immer wieder die Frage auftaucht, was sollte geprüft werden, wäre dann nicht eine Liste hilfreich? Anfragende informieren sich sicherlich zusätzlich im Internet, trotzdem stellen sie Fragen bei wer-weiß-was. Warum sollte dann nicht einmal ein grundsätzlicher Beitrag zu diesem Thema aufgegriffen werden.

Dein Beitrag war hilfreich und interessant, für eine Diskussion ein guter Ansatz. Ich bin gespannt auf weitere Stellungnahmen.
LG
Ingrid