Übergabe-/Übernahmeprotokoll
Nach dem Auszug des Mieters, spätestens dann, wenn der Vermieter die Mietkaution nebst Zinsen zurückzahlen soll, kommt es häufig zum Streit wegen behaupteter Schäden, für die der Mieter haftbar gemacht werden soll. Grundsätzlich kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz verlangen, wenn dieser schuldhaft die Wohnung bzw. dem Vermieter gehörende Einrichtungen beschädigt. Nach dem Auszug aus der Wohnung lässt sich nur noch schwer beweisen, dass für die angegebenen Schäden der Mieter nicht verantwortlich war. Wurde bei Auszug kein Übergabeprotokoll angefertigt, ist es schwer für den Mieter, nachzuweisen, dass dieser Schaden bereits mit dem Einzug übernommen wurde.
Zur Vermeidung von Auseinandersetzungen sollte bei der Beendigung des Mietverhältnisses ein Übergabeprotokoll angefertigt werden. Ideal wäre es, wenn Mieter und Vermieter gemeinsam einen Wohnungsdurchgang machen und beide das Protokoll unterschreiben. Im Notfall reicht der Text: „Der Mieter hat die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben". Der Vermieter kann aber nicht dazu gezwungen werden, das Übergabeprotokoll oder eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben. Ist der Vermieter dazu nicht bereit, sollte der Mieter seine Wohnung durch einen Fachmann (Architekt, Malermeister, Handwerker) begutachten lassen. Íst dies ebenfalls nicht möglich, sollte eine neutrale Person gemeinsam mit dem Mieter die Wohnung auf ihren Zustand kontrollieren. Beweisende Fotos sind sehr wichtig.
Häufiger tritt die Frage auf, was muss alles kontrolliert werden. Vordrucke gibt es beim Mieterverein (?) oder gegen Vorkasse beim DMB-Verlag. (Prüfen, ob das noch stimmt).
Optimal wäre es, wenn auch schon bei Einzug ein Übernahmeprotokoll aufgenommen und unterschrieben wurde. Dann wäre bei Auszug nachweisbar, welche Schäden bei der Anmietung bereits mit übernommen wurden. Auch in diesem Falle empfiehlt es sich, Fotos anzufertigen. Wichtig ist, dass aus dem Übernahmeprotokoll erkennbar wird, wer den Schaden bis wann beheben soll.
Welche technischen Möglichkeiten gibt es, ein Formular zu entwerfen, das von Mitgliedern dann nur noch heruntergeladen werden muss.
Ich möchte diesen Beitrag im Forum zur Diskussion stellen, ob und in welcher Form Grundsätzliches zum Übergabeprotokoll gesagt werden sollte. Mir ist durchaus bewusst, dass Anfragen in diesem Forum erst gestartet werden, wenn der Schadensfall oder das Problem bereits aufgetreten ist. Deshalb meine Frage: Wie sinnvoll sind grundsätzliche Hinweise, wie man sich schützen kann.