Grundsteuer in der NK-Abrechnung?

Darf der Vermieter die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung auflisten und somit vom Mieter verlangen?

Beste Grüße
Wolfgang Vianden

Darf der Vermieter die Grundsteuer in der
Nebenkostenabrechnung auflisten und somit vom Mieter
verlangen?

Hallo Wolfgang,

die Grundsteuer ist grundsätzlich vom VM zu tragen. Er kann aber durch schriftliche Vereinbarung die Grundsteuer auf den Mieter abwälzen. Hierzu bedarf es der Vereinbarung im Mietvertrag. Ist die Grundsteuer im Mietvertrag nicht vereinbart ( meist als "öffentliche Abgaben/öffentliche Steuern) im Mietvertrag aufgeführt, hat der Mieter diese Kosten nicht zu tragen.

Grüsse Günter

gilt das gleiche dann auch für Nießbraucher, wenn keine zusätzliche Vereinbarung getroffen wurde - wo steht das